Verantwortung eindeutig zuordnen
Anlagenbetrieb, Bedienung, Prüfung, Instandhaltung, Alarmbearbeitung, Datenverarbeitung und Abschaltungen benötigen klar zugeordnete Aufgaben, Befugnisse und Entscheidungen. Die Zuordnung orientiert sich am Schutz- und Nutzungsbedarf, den rechtlichen Anforderungen und der tatsächlich übernommenen Aufgabe. Rollenbezeichnungen und RACI-Einträge ersetzen keine Fachkunde, Bestellung oder persönliche Befugnis.
Verantwortung und Entscheidungen klar zuordnen
Schutz- und Nutzungsbedarf
Der konkrete Schutzbedarf, die zu schützenden Personen, Bereiche, Werte und Betriebsprozesse sind eindeutig beschrieben.
| Schutzbedarfsanalyse; Nutzungs- und Betriebszeiten; Gefährdungen; Brandschutz- und Sicherheitskonzepte; Versicherer-/Behördenanforderungen. |
| Abgegrenzte Schutzfunktionen und Leistungsziele je Bereich, Betriebszustand und System. |
| Schutzfunktionen sind auf nachvollziehbare Anforderungen zurückgeführt; nicht benötigte oder unklare Funktionen sind kenntlich. |
| Unklare Schutzziele; widersprüchliche Anforderungen; sicherheitskritische Bereiche ohne festgelegte Funktion. |
Rechtliche und behördliche Zulässigkeit
Anwendbare öffentlich-rechtliche, arbeitsstätten-, datenschutz-, versicherungs- und genehmigungsbezogene Anforderungen sind bestimmt.
| Genehmigungen; Brandschutzkonzept; Auflagen; Datenschutzbewertung; Betreiber-/Arbeitgeberanforderungen; Versicherervereinbarungen. |
| Anforderungsregister mit Verantwortlichen, Nachweisen, Fristen und Abweichungen. |
| Zwingende Anforderungen sind nicht nur dokumentiert, sondern in Planung und Betrieb nachweisbar berücksichtigt. |
| Fehlende Abnahme/Prüfung; ungeklärte Auflage; unzulässige Datenverarbeitung; fehlende Anzeige oder Anerkennung. |
RACI-/Verantwortungsmatrix
Für Anlagenbetrieb, Bedienung, Prüfung, Instandhaltung, Alarmbearbeitung, Daten und Abschaltungen bestehen klare Zuständigkeiten.
| Organigramm; Rollenprofile; Verträge; Fachkundeanforderungen; Betreiber- und Eigentümergrenzen. |
| RACI-/Verantwortungsmatrix mit Entscheidungs-, Sperr- und Eskalationsrechten. |
| Jede sicherheitskritische Entscheidung hat eine benannte befugte Stelle und Vertretung. |
| Mehrere vermeintlich Verantwortliche; niemand darf sperren/freigeben; Vertretung fehlt. |
Fachkunde und personelle Handlungsfähigkeit
Ausreichend qualifizierte Personen stehen für Betrieb, Bedienung, Instandhaltung und Alarmbearbeitung tatsächlich zur Verfügung.
| Schicht-/Rufbereitschaft; Qualifikationsnachweise; Hersteller- und Systemschulungen; Fachfirmenstatus soweit gefordert. |
| Qualifikationsmatrix, Einsatz- und Vertretungsplanung, Einweisungs- und Berechtigungsnachweise. |
| Aufgaben werden ausschließlich von geeigneten und autorisierten Personen wahrgenommen. |
| Single Point of Failure; abgelaufene Qualifikation; ungeschulte Bediener; fehlende Rufbereitschaft. |
Verantwortung folgt Befugnis und tatsächlicher Aufgabe.
Rollenbezeichnungen allein übertragen keine Fach-, Prüf- oder Entscheidungsbefugnis.
RACI-Arbeitsmatrix
Die Matrix ist eine Arbeitsvorlage. Rollen sind objekt- und organisationsbezogen verbindlich festzulegen.
|
| Schutzbedarf und Sicherheitskonzept | A | C | C | C | C |
| Technische Planung/Parametrierung | C | A/R | C | C | I |
| Prüfung/Abnahme | I | C | A/R* | I | I |
| Alarmbearbeitung/Intervention | I | C | I | A/R | C |
| Zutrittsberechtigung fachlich freigeben | A/R** | C | I | C | C |
| Video-Datenschutzbewertung | C | C | I | I | A/R |
| Abschaltung/Ersatzschutz | A | R | C | R | C |
| Technische Rückgabe | I | A/R | C | I | I |
| Wiederaufnahme Nutzung | A/R*** | C | C | C | C |
* soweit fachlich/rechtlich zuständig. ** abhängig von organisationsbezogener Berechtigungslogik. *** nur soweit diese Rolle tatsächlich zur Entscheidung befugt ist.