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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Konstruktive Anforderungen

Facility Management: Sicherheitstechnik » Bauelemente » Konstruktion

Konstruktion von Bauelementen der Sicherheitstechnik zur Gewährleistung statischer Tragfähigkeit und Sicherheit

HOCHWERTIGE KONSTRUKTIONSBAUELEMENTE SIND ENTSCHEIDEND FÜR DIE STABILITÄT UND LANGLEBIGKEIT VON GEBÄUDEN UND INFRASTRUKTUREN

Die Verwendung von widerstandsfähigen Materialien gewährleistet die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern in geschäftlichen Einrichtungen. Brandschutzmaßnahmen innerhalb von Konstruktionen sind unerlässlich, um das Risiko von Schäden und Verletzungen zu minimieren. Schallschutztechnik trägt dazu bei, eine angenehme Arbeitsumgebung zu schaffen und die Produktivität zu steigern.

Konstruktionselemente für eine sichere und stabile Architektur

Türen und Tore müssen so angeordnet bzw. angebracht sein, dass:

  • sie sicher bedient werden können

  • keine zusätzlichen Gefährdungen entstehen (z.B. Aufschlagen des Türflügels in einen Treppenlauf u. ä.).

  • sich möglichst kurze Wege innerhalb des Objektes ergeben

  • keine Gefährdungen durch Windbelastung entstehen

  • keine störende Zugluft entsteht, bzw. weitgehend viermieden wird

  • sie in geöffnetem Zustand die erforderliche Mindestbreite vorbeiführender Verkehrswege nicht einengen .

  • sie vom Fußboden aus oder von einem anderen sicheren Bedienort betätigt werden können

  • es mit festen und beweglichen Teilen keine Quetsch- oder Scherstellen gibt.

Türen und Tore in Zugängen, die lediglich der Bedienung, Überwachung und Wartung dienen

Türen und Tore in Zugängen, die lediglich der Bedienung, Überwachung und Wartung dienen, als Teil der Sicherheitstechnik‑Bauelemente

Darüber hinaus sollen Türen und Tore in Zugängen, die lediglich der Bedienung, Überwachung und Wartung dienen, mindestens 0,50 m in der lichten Durchgangsbreite und 1,80 m in der lichten Durchgangshöhe sein (ggf. gem. ASR A 2.3 im Kopfbereich kennzeichnen).

Achtung!

Rahmen von Türen und Toren dürfen keine Stolperstellen sein. Höhenunterschiede ggf. durch Schrägen angleichen und kennzeichnen gem. ASR A1.3.