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Leistungsverzeichnis Sicherheitstechnik

Facility Management: Sicherheitstechnik » Ausschreibung » Leistungsverzeichnis

Sicherheits‑Ausschreibung Leistungsverzeichnis für Gefahrenmeldetechnik‑Projekte

Sicherheitstechnik: Leistungsverzeichnis für Technische Betriebsführung und Instandhaltung

Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt die technischen Betriebsführungs‑ und Instandhaltungsleistungen im Bereich Sicherheitstechnik für Ihre Immobilien. Dazu gehören regelmäßige Prüfungen, Wartungen und Funktionskontrollen von Alarmanlagen, Einbruchmeldesystemen, Zutrittskontrollanlagen, Brandmelde‑ und Gefahrenmeldeanlagen sowie Videoüberwachungstechnik. Es umfasst Diagnosen, Störungsbeseitigung, Kalibrierungen, Software‑Updates und dokumentierte Übergabeprozesse. Durch klare, normgerechte Leistungspositionen (z. B. Prüfintervalle, Protokollierungspflichten, Sicherheitskriterien) erhalten Bieter eine eindeutige Grundlage zur Angebotserstellung. Dadurch wird die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit Ihrer sicherheitstechnischen Anlagen dauerhaft gewährleistet.

Umfassende Ausschreibungsstruktur für Wartung und Betrieb sicherheitstechnischer Anlagen

100.001 – Montage einer Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage

  • Beschreibung: Fachgerechte Montage einer neuen Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (z. B. Einbruch- und Überfallmeldeanlage, Videoüberwachung, Brand- oder Gaswarnsystem, Notruf-/Paniksystem) am Einsatzort. Einschließlich Montage der Zentrale, Bedien- und Anzeigeeinheiten, Melder/Sensoren, Kameras, Signalgeber (Sirenen, Blitzleuchten), Netzteile/USV, Leitungsführung (Kabel/Busleitungen) sowie Anschluss an vorhandene Stromversorgung und Netzwerke. Verkabelung/Anschluss der Meldekreise, Funktionsmodule und ggf. Alarmübertragungswege zur Leitstelle. Justage, Adressierung und Grundparametrierung aller Komponenten. Nach Abschluss der Montage wird ein Probelauf mit Funktions- und Sicherheitsprüfung der Meldewege und Alarmierung durchgeführt.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Ausführung durch qualifiziertes Fachpersonal gemäß Herstellervorgaben und einschlägigen Normen (u. a. DIN VDE 0833-Reihe, DIN EN 50131, DIN EN 50132, DIN EN 54) sowie geltenden Arbeitsschutz- und Betreiberpflichten (BetrSichV, TRBS). Erfordert bauseits vorbereitete Leitungswege, Befestigungspunkte, Stromversorgung und ggf. Netzwerkanschlüsse. Die Erstinbetriebnahme mit vollständiger Parametrierung, Dokumentation und Abnahmeprüfung erfolgt nach der Montage (siehe Leistungsgruppe 200.000). Eine Montage ist auch unter schwierigen örtlichen Gegebenheiten (begrenzte Platzverhältnisse, Deckenbereiche, Dachräume) möglich – ggf. ist der Einsatz von Zusatzgerät wie Hebebühnen oder Gerüsten erforderlich (separat zu vereinbaren).

100.002 – Demontage einer Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage

  • Beschreibung: Rückbau (Demontage) einer bestehenden Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage in der Betriebsumgebung. Beinhaltet das kontrollierte Außerbetriebnehmen, spannungsfreie Schalten und sichere Trennen der Zentrale, Bedien- und Anzeigeeinheiten, Melder/Sensoren, Kameras, Signalgeber sowie zugehöriger Leitungen und Befestigungen. Demontage erfolgt abschnittsweise zur sicheren Handhabung, auch in höher gelegenen oder schwer zugänglichen Bereichen. Auf Wunsch Kennzeichnung, Sortierung und transportsichere Verpackung der Komponenten oder Vorbereitung zur fachgerechten Entsorgung (z. B. getrennte Erfassung von Elektronikschrott und Batterien/Akkus).

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Vor Demontage ist die Anlage spannungsfrei zu schalten, gegen Wiedereinschalten zu sichern und ggf. die Leitstelle sowie betroffene Nutzer zu informieren. Die Demontage erfolgt ohne vermeidbare Beschädigung der Bausubstanz und – bei geplanter Wiederverwendung – schonend für die Systemkomponenten. Entsorgung oder Verwertung der alten Komponenten ist nicht Bestandteil dieser Position (kann optional vereinbart werden). Bei Videoanlagen sind datenschutzrechtliche Vorgaben (DSGVO, BDSG, interne Richtlinien) einzuhalten; gespeicherte Bilddaten sind nach Vorgabe des Betreibers zu löschen oder zu übergeben.

100.003 – Umbau/Versetzung einer Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage

  • Beschreibung: Änderung, Erweiterung oder Versetzung einer vorhandenen Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage. Umfasst z. B. Leistungsanpassung und Modernisierung bestehender Systeme: Austausch/Erneuerung von Zentrale, Servern oder Bedienteilen, Erweiterung von Meldebereichen/Zonen, Austausch oder Versetzen von Meldern/Sensoren oder Kameras, Umrüstung von Alarmübertragungswegen (z. B. auf IP-Übertragung), Integration zusätzlicher Meldearten (z. B. Gaswarnmelder, Paniktaster) oder Anbindung an ein Gefahrenmanagement- bzw. Gebäudeleitsystem. Erforderliche Komponenten werden demontiert, angepasst, versetzt oder ersetzt und anschließend wieder in Betrieb genommen. Nach dem Umbau erfolgt eine umfassende Funktions- und Sicherheitsprüfung aller Meldewege und Alarmierungen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Umbauarbeiten werden individuell nach Kundenanforderung geplant; vor Ausführung erfolgt eine Beratung zu Machbarkeit, Normenkonformität und notwendigen technischen Anpassungen. Gegebenenfalls sind Herstellerfreigaben, aktualisierte Konzeptunterlagen (z. B. Melder- und Kamerapläne) oder Risikoanalysen erforderlich, insbesondere bei Erweiterung der Überwachungsbereiche oder Änderung der Systemtopologie. Wichtig: Nach wesentlichen Änderungen an Gefahrenmeldeanlagen ist eine erneute Abnahmeprüfung nach DIN VDE 0833 und den einschlägigen Regelwerken durch einen Sachverständigen bzw. eine befähigte Person erforderlich – diese ist separat zu beauftragen (siehe Pos. 200.002).

100.004 – Nachrüstung zusätzlicher Melder, Sensoren und Kameras

  • Beschreibung: Montage und Anschluss zusätzlicher Melder/Sensoren (z. B. Bewegungsmelder, Glasbruchmelder, Tür-/Fensterkontakte, Gaswarnmelder, Rauchwarnmelder), Kameras oder Signalgeber an eine vorhandene Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage. Beinhaltet mechanische Befestigung, Leitungsführung, Anschluss an vorhandene Meldekreise oder Netzwerke, Adressierung, Parametrierung sowie Integrationsprüfung in die bestehende Alarm- und Meldeorganisation.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Einsatz von Komponenten gemäß Herstellervorgaben und relevanten Normen (z. B. DIN VDE 0833, DIN EN 50131, DIN EN 50132, DIN EN 54, ggf. DVGW-/VDI-Regelwerk bei Gaswarnmeldern). Vor Ausführung Prüfung der örtlichen Gegebenheiten (Sichtfelder, Abschattungen, Montagehöhe, Umgebungseinflüsse) und der datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere bei Videoüberwachung. Anpassung der Dokumentation (Melder- und Kamerapläne, Zonenlisten) ist Bestandteil dieser Position, sofern nicht anders vereinbart.

100.005 – Temporäre Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme von Sicherheits- und Gefahrenmeldebereichen

  • Beschreibung: Geplante temporäre Außerbetriebnahme einzelner Melderlinien, Zonen oder Teilbereiche einer Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (z. B. im Rahmen von Bau- oder Instandhaltungsarbeiten) sowie anschließende Wiederinbetriebnahme. Beinhaltet Abstimmung mit Betreiber und ggf. Leitstelle, Kennzeichnung der außer Betrieb gesetzten Bereiche, Anpassung der Parametrierung oder Nutzung von Bypass-Funktionen, Umsetzung von Ersatzmaßnahmen (z. B. Brandwache, verstärkte Kontrollen) sowie nach Abschluss der Arbeiten Rücknahme der Änderungen, vollständige Funktionsprüfung und Dokumentation.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Temporäre Abschaltungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und mit einem Ersatzsicherheitskonzept zu hinterlegen. Relevante Vorschriften (u. a. BetrSichV, Arbeitsstättenregeln, Brandschutzkonzept, Versicherungsauflagen) sind zu beachten. Alle vorgenommenen Änderungen sind im Betriebs- und Prüfprotokoll der Anlage zu dokumentieren; betroffene Nutzer und Sicherheitsverantwortliche sind vor und nach der Maßnahme zu informieren.

200.001 – Gefährdungsbeurteilung Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (Erst-GBU)

  • Beschreibung: Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen beim Betrieb der konkreten Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (z. B. Einbruch- und Überfallmeldeanlage, Brandmeldeanlage, Videoüberwachungsanlage, Gaswarnsystem) einschließlich Melder/Sensoren, Alarmierungs- und Übertragungswege, Leitstellenaufschaltung, Arbeitsumgebung, Schnittstellen zu anderen Anlagen (z. B. Zutrittskontrolle, Gebäudeleittechnik, Sprachalarmierung) und Betriebsarten (z. B. Tag-/Nachtbetrieb, Wartungsmodus). Ableitung geeigneter technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen sowie Festlegung von Prüf- und Wartungsfristen.

  • Einheit: Stück (je Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage bzw. Systemverbund)

  • Menge (Ansatz): 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 (Gefährdungsbeurteilung vor Verwendung, laufend fortschreiben) und TRBS 1111 (Konkretisierung, Dokumentationspflicht); ergänzend ArbSchG § 5 sowie Vorgaben aus Brandschutz-, Sicherheits- und Datenschutzkonzept (u. a. DSGVO/BDSG bei Video- und Zutrittskontrollsystemen).

  • Nachweis/Dokumentation: GBU-Dokument, Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix, Anlagen- und Melderübersicht, Aktualisierung des Anlagenprüfbuchs.

  • Qualifikation: Fachkundig im Arbeitsschutz (z. B. SiFa/ArbSch-Fachkunde) mit spezifischer Expertise für Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen (u. a. DIN VDE 0833-Reihe, DIN EN 54, DIN EN 50131/50132); Grundkenntnisse Datenschutz und organisatorischer Brandschutz.

  • Mitwirkung AG: Bereitstellung von Unterlagen (Herstellerdokumentation, Bestands- und Leitungspläne, Altberichte), Betriebsdaten/Nutzungsklassen, Sicherheits- und Brandschutzkonzept, Datenschutzvorgaben.

  • Abgrenzung: Fachmessungen (z. B. EMV, Netzqualität, Schalldruckmessungen), brandschutztechnische Nachweise sowie ggf. gesonderte Datenschutz-Folgenabschätzungen sind nicht enthalten und separat zu beauftragen.

200.002 – Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage

  • Beschreibung: Gesetzlich und normativ geforderte Prüfung der Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage vor der ersten Inbetriebnahme gemäß BetrSichV § 14, TRBS 1201 sowie den einschlägigen Normen (u. a. DIN VDE 0833-1/-2/-3/-4, DIN EN 54, DIN EN 50131, DIN EN 50132, ggf. DIN 14675 für Brandmeldeanlagen) und dem genehmigten Brandschutz- bzw. Sicherheitskonzept. Ein geeigneter Prüfsachverständiger (z. B. öffentlich bestellter Sachverständiger, VdS-anerkannte Stelle) oder eine befähigte Person mit einschlägiger Fachkunde führt eine vollständige Abnahmeprüfung der montierten Anlage durch. Geprüft werden u. a. Vollständigkeit und Plausibilität der technischen Unterlagen, normgerechte Installation und Leitungsführung, richtige Positionierung und Funktion aller Melder/Sensoren, Alarmierungs- und Übertragungswege (inkl. Aufschaltung zur Leitstelle), Störungs- und Sabotageüberwachung sowie Wirksamkeit aller definierten Steuer- und Alarmfunktionen (z. B. Ansteuerung von Türen, Aufzügen, Brandfallsteuerungen). Bei erfolgreicher Prüfung wird die Anlage abgenommen und für den Betrieb freigegeben; eine Prüfkennzeichnung (z. B. Plakette) wird angebracht und ein Eintrag im Anlagenprüfbuch vorgenommen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Der Auftragnehmer organisiert die Abnahme durch einen geeigneten Sachverständigen bzw. eine befähigte Person. Die Abnahmeprüfung ist Voraussetzung für den ersten bestimmungsgemäßen Betrieb der Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage und muss nach wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen wiederholt werden. Sie erfolgt idealerweise im unmittelbaren Anschluss an die interne Inbetriebnahme (Pos. 200.001), damit festgestellte Mängel direkt behoben werden können. Grundlage der Prüfung sind die aktuell geltenden Regeln der Technik, Unfallverhütungsvorschriften, bauordnungsrechtlichen Vorgaben sowie vertraglich vereinbarte Richtlinien (z. B. VdS). Im Leistungsumfang enthalten sind die Erstellung des Prüfprotokolls, die Aushändigung aller Bescheinigungen/Zertifikate an den Betreiber sowie die Übergabe von Hinweisen und Auflagen. Festgestellte Mängel/Auflagen sind durch den Auftragnehmer umzusetzen; erforderliche Nacharbeiten oder erneute Prüfungen sind gesondert zu vereinbaren.

200.003 – Inbetriebnahme der Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (Erstinbetriebnahme)

  • Beschreibung: Fachkundige Erstinbetriebnahme einer neu montierten Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage. Umfasst das vollständige Überprüfen und Parametrieren aller Systemfunktionen nach der Montage: Adressierung und Zuordnung der Melder/Sensoren zu Meldebereichen/Zonen, Einrichtung von Scharf-/Unscharf- und Betriebsarten, Test sämtlicher Alarm-, Stör- und Sabotagemeldungen sowie deren Aufschaltung zur Leitstelle, Funktionsprüfung aller akustischen/optischen Signalgeber, Überprüfung der Spannungsversorgung inkl. Netz-/Akkubetrieb und Leitungsüberwachung, Kontrolle definierter Steuerfunktionen (z. B. Türfreigabe, Aufzugrückführung, Brandfallsteuerungen). Die Anlage wird in allen vorgesehenen Betriebszuständen geprüft, um einen sicheren und bestimmungsgemäßen Betrieb sicherzustellen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Inbetriebnahme erfolgt nach erfolgreicher Montage (Pos. 100.001) und vor der offiziellen Abnahmeprüfung (Pos. 200.002). Sie stellt sicher, dass die Anlage betriebsbereit, normkonform konfiguriert und technisch einwandfrei ist. Erforderliche Restarbeiten, Parametrierungsanpassungen und kleinere Korrekturen werden im Rahmen der Inbetriebnahme durchgeführt. Das Betriebspersonal kann anwesend sein, um eine erste Einweisung in Bedienung, Betriebsarten und Meldungsinterpretation zu erhalten (eine ausführliche Schulung ist separat, z. B. unter Pos. 800.001, vorgesehen). Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Anschlüsse (Stromversorgung, Netzwerke, Leitstellenanbindung) bauseits fertiggestellt sind. Die gesetzlich/normativ geforderte Abnahmeprüfung ist nicht Bestandteil dieser Position (siehe Pos. 200.002).

200.004 – Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme

  • Beschreibung: Sachverständigen-/Sachkundigenprüfung der Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage vor Erstbetrieb inkl. vollständiger Funktions- und Sicherheitsprüfung aller Melde-, Alarm-, Stör- und Sabotagefunktionen, Prüfung der Alarmübertragungswege und Schnittstellen zu anderen Anlagen (z. B. Zutrittskontrolle, Gebäudeleittechnik, Sprachalarmierung); Sicht- und Stichprobenkontrolle der Installation und Dokumentation; Erstellung des Prüfprotokolls, Anbringen einer Prüfkennzeichnung (Plakette) und Eintrag im Anlagenprüfbuch.

  • Einheit: Stück (je Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage bzw. Systemverbund)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14 (Prüfung vor erstmaliger Verwendung und nach wesentlichen Änderungen), TRBS 1201 (Prüfarten und -umfang), DIN VDE 0833-Reihe, ggf. DIN 14675 und bauordnungsrechtliche Vorgaben (Landesbauordnung/Sonderbauverordnungen) sowie vertragliche Anforderungen (z. B. VdS).

  • Qualifikation: Sachverständiger für Gefahrenmeldeanlagen oder befähigte Person mit nachgewiesener Fachkunde gemäß DIN VDE 0833/TRBS 1203; bei Brandmeldeanlagen ggf. zusätzlich nach DIN 14675 oder VdS-anerkannt.

  • Mitwirkung AG: Montage und interne Inbetriebnahme abgeschlossen; aktuelle Planunterlagen, Melder-/Zonenlisten, Leitstellenverträge und Zugänge zu allen relevanten Räumen/Brandabschnitten bereitgestellt; Ansprechpartner für Rückfragen verfügbar.

300.001 – Jährliche Sicherheitsprüfung einer Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage

  • Beschreibung: Wiederkehrende Prüfung der Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (z. B. Brandmeldeanlage, Einbruch- und Überfallmeldeanlage, Gaswarn- oder Videoüberwachungsanlage) gemäß den gesetzlichen und normativen Vorgaben. Eine zur Prüfung befähigte Person inspiziert die Anlage auf ihren sicheren und bestimmungsgemäßen Zustand. Der Prüfumfang umfasst eine gründliche Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Komponenten: Zentrale, Melder/Sensoren, Handmelder/Paniktaster, Alarmierungsgeräte (Sirenen, Blitzleuchten, Lautsprecher), Stromversorgung (Netzteil, Akkus/USV), Leitungen/Busstrukturen, Alarmübertragungswege sowie Schnittstellen zu Fremdsystemen (z. B. Türen, Aufzüge, Lüftung, Gebäudeleittechnik). Es werden Funktionsauslösungen im Probebetrieb durchgeführt, um Meldeablauf, Alarmierung, Quittierung und Störungsbehandlung zu verifizieren. Die Anlagendokumentation (Prüf- und Wartungsnachweise, Melder- und Linienpläne, Parametrierungsprotokolle) wird auf Vollständigkeit geprüft. Abschließend wird ein Prüfprotokoll nach DIN VDE 0833-Reihe bzw. DIN 14675 und einschlägigen Regeln erstellt; die Anlage wird im Prüfbuch/Prüfverzeichnis dokumentiert.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die jährliche bzw. in den Normen vorgegebene wiederkehrende Prüfung ist Teil der Betreiberpflichten nach BetrSichV § 14 und TRBS 1201. Die tatsächlichen Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und können je nach Anlagentyp, Nutzung und behördlichen/versicherungsrechtlichen Vorgaben kürzer sein (z. B. Brandmeldeanlagen nach DIN VDE 0833-1/DIN 14675). Die Prüfung erfolgt durch eine zur Prüfung befähigte Person mit Fachkunde für Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen. Zusätzlich zur regelhaften Jahresprüfung sind außerordentliche Prüfungen z. B. nach Schäden, Umbauten oder außergewöhnlichen Ereignissen erforderlich (siehe Pos. 300.002). Die Position umfasst keine Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten; festgestellte Mängel sind gesondert zu beheben.

300.002 – Prüfbuchführung je Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (Führen, Pflegen, Nachweise)

  • Beschreibung: Einrichtung und laufende Führung des Prüfbuchs (digital oder physisch) für jede Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage bzw. jeden Systemverbund. Eintragung aller wiederkehrenden und außerordentlichen Prüfungen, Wartungen, Störungen, Mängel und Abhilfemaßnahmen; Ablage der Prüfberichte, Aktualisierung von Melder-/Zonenlisten und Plänen sowie Sicherstellung der jederzeitigen Vorlagefähigkeit gegenüber Behörden, Versicherern und internen/externen Auditoren. Nachverfolgbare Dokumentation der Anlagenhistorie über den gesamten Lebenszyklus.

  • Einheit: Jahrespauschale (je Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage/Systemverbund)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 3 und 14 (Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und der Prüfungen), TRBS 1111 und TRBS 1201 (Dokumentationsanforderungen), DIN VDE 0833-1 und ggf. DIN 14675 (Dokumentationspflichten und Nachweisführung für Gefahrenmelde- und Brandmeldeanlagen).

300.003 – Prüf- & Fristenmanagement (Compliance-Plan) Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen

  • Beschreibung: Pflege eines standortbezogenen Fristenkalenders für alle relevanten Prüfungen von Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen und deren Komponenten (z. B. wiederkehrende Anlagenprüfungen, Prüfungen der Alarmübertragung, DGUV-V3-Prüfung der Stromversorgung, Funktionsprüfungen der Notstromversorgung, Sonderprüfungen in Sonderbauten). Terminierung, Recall-/Erinnerungsmanagement, Überwachung der fristgerechten Durchführung und Erstellung von KPI-Reports (z. B. Termintreue, offener Mängelbestand).

  • Einheit: Jahrespauschale (Standort)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): TRBS 1201 (Festlegung und Überwachung von Prüffristen), BetrSichV § 14 (Ermittlung und Einhaltung der Prüffristen), Anforderungen aus Landesbauordnungen/Prüfverordnungen für sicherheitstechnische Anlagen sowie Versicherungsverträgen.

300.004 – Jährliche Sicherheitsprüfung Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage

  • Beschreibung: Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Komponenten der Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage inkl. Probebetrieb ausgewählter Melder, Alarmierungs- und Übertragungswege sowie Dokumentationskontrolle (Prüfberichte, Wartungsnachweise, Melder- und Zonenlisten); Erstellung Prüfbericht, Aktualisierung Prüfbucheintrag.

  • Einheit: Stück (je Anlage/Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14 (wiederkehrende Prüfungen), TRBS 1201 (Prüfumfang/Fristenfestlegung), DIN VDE 0833-Reihe und ggf. DIN 14675/VdS-Regelwerk für Brandmeldeanlagen.

  • Qualifikation: Zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit Fachkunde für Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen.

300.005 – Außerordentliche Prüfung nach Ereignissen/Schäden/Stillstand

  • Beschreibung: Anlassbezogene Prüfung der Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage nach Unfall, Schadenereignis (z. B. Brand, Wasserschaden, Überspannung), längerem Stillstand oder wesentlichen Änderungen/Umbauten. Festlegung eines risikobasierten Prüfumfangs (Sicht-, Funktions- und ggf. Messprüfungen), Bewertung der Funktionsfähigkeit sicherheitsrelevanter Komponenten und Schnittstellen, Dokumentation der Ergebnisse sowie Freigabe- bzw. Restrisiko-Bewertung für den weiteren Betrieb.

  • Einheit: Stück (je Anlass)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14 Abs. 2 (Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen oder Änderungen), TRBS 1201 (Anlassprüfungen), DIN VDE 0833-Reihe (Funktionsbereitschaft von Gefahrenmeldeanlagen).

300.006 – Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Sonderanlagen

  • Beschreibung: Wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen komplexer Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen in Sonderbauten (z. B. Brandmelde- und Sprachalarmanlagen, CO-/Gaswarnanlagen in Tiefgaragen, integrierte Gefahrenmanagementsysteme) durch einen unabhängigen Sachverständigen. Umfasst Funktionsprüfungen wesentlicher Anlagenfunktionen, stichprobenartige Auslösung von Meldern/Steuerungen, Bewertung der Schnittstellen zu anderen Sicherheitseinrichtungen (z. B. RWA, Türen, Aufzüge) sowie Erstellung eines ausführlichen Prüfberichts mit Auflagen/Maßnahmenempfehlungen.

  • Einheit: Stück (je Anlage/Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Landesbauordnungen und Prüfverordnungen (wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen), BetrSichV § 14, DIN VDE 0833-Reihe, DIN 14675, ggf. VdS-Regelwerk und Versicherungsauflagen.

300.007 – Wiederholungsprüfung Elektrik (DGUV V3) Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage

  • Beschreibung: Wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (z. B. Zentrale, Netzteile, Unterverteilungen, Steckdosenkreise für Systemkomponenten) gemäß DGUV Vorschrift 3 und relevanten VDE-Normen. Umfasst Sichtprüfung, Erprobung der Schutzmaßnahmen, Messungen (z. B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz) sowie Funktionsprüfung der elektrischen Versorgung der Gefahrenmeldeanlage; Erstellung eines Prüfprotokolls mit Vorschlag zu Wiederholungsfristen.

  • Einheit: Stück (je Anlage/Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Wiederholungsprüfungen und Fristenfestlegung), DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100 sowie DIN VDE 0833-1 (Anforderungen an die Stromversorgung von Gefahrenmeldeanlagen).

300.008 – Jährliche Prüfung Alarmierungs- und Signaleinrichtungen

  • Beschreibung: Jährliche Sicht- und Funktionsprüfung aller Alarmierungs- und Signaleinrichtungen der Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (z. B. Sirenen, Hupen, Blitzleuchten, Lautsprecher, Anzeigetableaus, interne Alarmgeber). Kontrolle von Kennzeichnung, Zuordnung zu Bereichen/Zonen, Erreichbarkeit und Montagezustand; stichprobenweises Auslösen im Probebetrieb zur Überprüfung von Lautstärke, Verständlichkeit und Sichtweite nach Hersteller- und Normvorgaben. Dokumentation des Zustands, Bewertung der Ablegereife defekter Komponenten sowie Nachkennzeichnung fehlender Angaben.

  • Einheit: Stück (je definiertem Los/Bestand)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): DIN EN 54-3/-23 (akustische/optische Alarmgeber), DIN VDE 0833-1/-2/-4 (Inspektion und Wartung von Gefahrenmeldeanlagen), BetrSichV § 14 (wiederkehrende Prüfungen).

300.009 – Prüfung Personen-Notsignal- und Notrufsysteme (sofern im Einsatz)

  • Beschreibung: Prüfung und Bewertung von Personen-Notsignal- und Notrufsystemen, die an die Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage angebunden sind (z. B. Notrufsprechstellen, Paniktaster, Personen-Notsignalgeräte). Kontrolle der Befestigungspunkte und Bedienorgane, Funktionsprüfung aller Auslöse-, Quittier- und Rückmeldefunktionen, Test der Alarmübertragung zur Leitstelle sowie Plausibilitätsprüfung des Rettungs- und Alarmierungskonzepts. Durchführung von Funktions- und Belastungstests nach Herstellervorgaben; Dokumentation der Ergebnisse.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 4 und 5 (Schutzmaßnahmen bei besonderen Gefährdungen/Alleinarbeit), DGUV Information 212-139 und DIN VDE V 0825-1 (Personen-Notsignal-Anlagen), TRBS 1203 (besondere Anforderungen an befähigte Personen).

300.010 – Wiederkehrende Prüfung Notstromversorgung und Akkumulatoren

  • Beschreibung: Periodische Prüfung der Notstromversorgung der Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (Netzteile, Ladegeräte, Akkumulatoren, USV) inkl. Sichtprüfung, Kapazitäts-/Entladetest nach Herstellervorgaben, Funktionsprüfung des automatischen Umschaltens auf Notbetrieb sowie Kontrolle von Lüftung und Umgebungstemperatur in Batterieräumen oder Schränken. Dokumentation der Messergebnisse und Empfehlung von Austauschintervallen.

  • Einheit: Stück (je Anlage/Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): DIN EN 54-4 (Stromversorgungen für Brandmeldeanlagen), DIN VDE 0833-1 (Stromversorgung von Gefahrenmeldeanlagen), DGUV Vorschrift 3, BetrSichV § 14 (wiederkehrende Prüfungen).

300.011 – Wiederkehrende Prüfung Alarmübertragungswege und Leitstellenanbindung

  • Beschreibung: Regelmäßige Funktionsprüfung der Alarmübertragungswege (z. B. IP, Mobilfunk, Funk, Festnetz) zwischen Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage und Empfangszentrale/Leitstelle. Durchführung von Testalarmen, Überprüfung von Quittierungen und Rückmeldungen, Kontrolle von Redundanzpfaden und Fallback-Szenarien sowie Dokumentation der Übertragungszeiten und Verfügbarkeit. Bewertung der Alarmübertragung im Hinblick auf die vereinbarten und normativen Anforderungen.

  • Einheit: Stück (je Anlage/Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): DIN EN 50136-1/-2 (Alarmübertragungsanlagen), DIN VDE 0833-1 (Überwachung von Übertragungswegen), BetrSichV § 14 (Funktionsprüfungen), ggf. VdS 3138 und Leitstellenverträge.

400.001 – Wartung und Inspektion der Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage

  • Beschreibung: Regelmäßige vorbeugende Wartung und Inspektion einer Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (z. B. Brandmeldeanlage, Einbruch- und Überfallmeldeanlage, Gaswarnanlage, Videoüberwachung) nach Herstellervorgaben und einschlägigen Normen (u. a. DIN VDE 0833-Reihe, ggf. DIN 14675, DIN EN 54, DIN EN 50131/50132). Der Service umfasst eine umfassende Durchsicht der Anlage: Zentrale, Melder/Sensoren, Hand- und Paniktaster, Alarmierungsgeräte (Sirenen, Blitzleuchten, Lautsprecher), Netzteile/USV, Leitungen/Busstrukturen sowie Schnittstellen zu Fremdsystemen werden geprüft, gereinigt und bei Bedarf justiert. Klemmen- und Steckverbindungen werden auf festen Sitz und Korrosion kontrolliert, Software-/Zeitprogramme und Melde- bzw. Alarmierungslogik stichprobenartig geprüft. Funktionsprüfungen der Melderlinien, Alarmübertragungswege und sicherheitsrelevanten Steuerfunktionen erfolgen im Probebetrieb. Kleinere Einstellarbeiten (z. B. Nachstellen von Kontakten, Parametrierungsanpassungen) werden unmittelbar ausgeführt. Abschließend wird ein Wartungsprotokoll erstellt, in dem durchgeführte Arbeiten, festgestellte Mängel und Handlungsempfehlungen dokumentiert sind. Die vorbeugende Wartung dient der Betriebssicherheit, der Einhaltung von Betreiberpflichten und minimiert ungeplante Stillstände.

  • Einheit: Pauschale (pro Wartungseinsatz)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Empfohlene Intervalle: i. d. R. jährlich in Kombination mit der wiederkehrenden Sicherheitsprüfung (Pos. 300.001) oder häufiger nach Herstellervorgaben, Normvorgaben und Nutzungsgrad (z. B. vierteljährliche Inspektion bei Brandmeldeanlagen in Sonderbauten). Die Wartung wird mit dem Betreiber abgestimmt, um Betriebsabläufe und Alarmbereitschaft möglichst wenig zu beeinträchtigen (ggf. temporäre Außerbetriebnahme einzelner Bereiche mit Ersatzmaßnahmen). Durchführung nur durch geschultes Fachpersonal; es werden ausschließlich freigegebene Ersatz- und Verschleißteile verwendet. Umfangreiche Reparaturen oder der Austausch größerer Komponenten sind nicht Bestandteil dieser Position und gesondert zu beauftragen.

400.002 – Batterie- und Netzteilservice an Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen

  • Beschreibung: Wechsel bzw. Service der Energiespeicher und Stromversorgungen einer Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (z. B. Akkumulatoren in Brandmeldezentralen, Einbruchmeldezentralen, Netzteilen/USV) gemäß Wartungsvorschrift und Normanforderungen (u. a. DIN EN 54-4, DIN VDE 0833-1). Ablassen/Abklemmen der Altakkus, Ausbau und fachgerechte Entsorgung der öl- bzw. säurehaltigen Betriebsmittel/Batterien nach gesetzlichen Vorgaben, Einbau neuer, vom Hersteller freigegebener Energiespeicher, Kontrolle von Klemmen und Dichtungen sowie Funktionsprüfung von Ladeeinrichtung, Umschaltbetrieb Netz/Notbetrieb und Meldeüberwachung. Sicherstellung der korrekten Kapazität und Autonomiezeit der Anlage.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Diese Leistung ist optional und wird erbracht, wenn dies nach Herstellervorgaben, Kapazitätsprüfung oder Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist (typischer Austauschzyklus z. B. alle 4–5 Jahre oder nach definierter Betriebsdauer). Der Einsatz kann im Zuge einer regulären Wartung (Pos. 400.001) erfolgen, sofern die Intervalle zusammenfallen. Der Betreiber stellt sicher, dass während des Batteriewechsels der Betriebszustand der Anlage klar definiert ist (z. B. Umschaltung auf Handbetrieb, Information der Leitstelle, Absicherung gegen Fehlauslösungen). Nach dem Service ist ein kurzer Probebetrieb der Anlage durchzuführen, um Ladefunktion, Umschaltung und Störungsüberwachung zu prüfen.

400.003 – Gefährdungsbeurteilung Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (Erst-GBU)

  • Beschreibung: Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen beim Betrieb der konkreten Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (z. B. Brandmelde-, Einbruchmelde-, Gaswarn- oder Videoanlage) einschließlich Arbeitsumgebung, Melde- und Alarmierungsprozessen, Schnittstellen zu anderen Anlagen (z. B. Zutrittskontrolle, Gebäudeleittechnik, Sprachalarmierung) und organisatorischen Abläufen. Ableitung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen sowie Festlegung von Prüf-, Wartungs- und Kontrollfristen.

  • Einheit: Stück (je Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage/Systemverbund)

  • Menge (Ansatz): 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 (Gefährdungsbeurteilung vor Verwendung, laufend fortzuschreiben) und TRBS 1111 (Konkretisierung, Dokumentationspflicht); ergänzend ArbSchG § 5 sowie Vorgaben aus Brandschutz-, Sicherheits- und Datenschutzkonzept (z. B. DSGVO/BDSG bei Video- und Zutrittskontrollsystemen).

  • Nachweis/Dokumentation: GBU-Dokument, Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix, Anlagen- und Melderübersicht.

  • Qualifikation: Fachkundig (SiFa/ArbSch-Fachkunde) mit spezifischer Expertise für Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen (u. a. DIN VDE 0833-Reihe, DIN EN 54, DIN EN 50131/50132); Grundkenntnisse Datenschutz und organisatorischer Brandschutz.

  • Mitwirkung AG: Bereitstellung von Unterlagen (Herstellerdokumentation, Bestands- und Leitungspläne, Altberichte), Betriebsdaten/Nutzungsklassen, Brandschutz- und Sicherheitskonzept, Datenschutzvorgaben.

  • Abgrenzung: Fachmessungen (z. B. EMV, Netzqualität, Schalldruck), detaillierte brandschutztechnische Nachweise sowie eigenständige Datenschutz-Folgenabschätzungen sind nicht enthalten und separat zu beauftragen.

400.004 – Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (anlass-/jährlich)

  • Beschreibung: Regelmäßiger Review und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung für eine Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage bei Änderungen, Ereignissen oder Modernisierungen (z. B. Anlagenerweiterungen, Nutzungsänderungen von Bereichen, relevante Störungen/Beinaheereignisse). Abgleich der Wirksamkeit bestehender Schutzmaßnahmen, Anpassung der Prüf- und Wartungsfristen, Aktualisierung des Maßnahmenplans und der Dokumentation.

  • Einheit: Stück (je Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage/Systemverbund)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 Abs. 3 (Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung bei Änderungen und neuen Erkenntnissen); TRBS 1111 (Anlässe, Inhalte und Dokumentation der Fortschreibung).

400.005 – Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (anlass-/jährlich)

  • Beschreibung: Review und Aktualisierung der bestehenden GBU wie vorstehend beschrieben, insbesondere nach relevanten Anpassungen des Brandschutzkonzepts, Umbauten, Betreiberwechsel oder neuen gesetzlichen/versicherungsrechtlichen Anforderungen; Dokumentation der Änderungen und Kommunikation an die beteiligten Stellen (z. B. Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter).

  • Einheit: Stück (je Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage/Systemverbund)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 Abs. 3; TRBS 1111 (Änderungen, Wirksamkeitskontrolle, Dokumentation).

400.006 – Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung/Modernisierung Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage

  • Beschreibung: Prüfung einer Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage nach prüfpflichtiger Änderung oder Modernisierung (z. B. Erweiterung von Meldebereichen, Austausch der Zentrale, Umstellung der Alarmübertragung, Integration zusätzlicher Schnittstellen). Durchführung einer an den Umfang der Änderung angepassten Prüfung analog zur Erstinbetriebnahme/Abnahme: Dokumentenprüfung, Sichtkontrolle der Installation, Funktionsprüfung der geänderten und angrenzenden Anlagenteile, Test der Alarmierungs- und Steuerfunktionen sowie der Übertragungswege. Dokumentation der Ergebnisse und formale Freigabe der Anlage zum Betrieb.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14 (Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach wesentlichen Änderungen), TRBS 1201 (Prüfungen nach Änderungen), DIN VDE 0833-Reihe, ggf. DIN 14675 und bauordnungsrechtliche/versicherungsrechtliche Vorgaben.

400.007 – Planmäßige Wartung & Inspektion Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (nach Hersteller/GBU)

  • Beschreibung: Präventive, planmäßig durchgeführte Wartung und Inspektion der Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage gemäß Herstellervorgaben und Gefährdungsbeurteilung, inkl. Reinigungen, Justagen, Funktionsprüfungen der Sicherheitseinrichtungen, Erstellung einer Mängelliste und Wartungsprotokolls.

  • Einheit: Pauschale je Wartungseinsatz (je Anlage/Systemverbund)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Instandhaltungspflichten aus Gefährdungsbeurteilung und Betrieb (BetrSichV § 3), TRBS 1112 (Organisation und Durchführung der Instandhaltung), DIN VDE 0833-Reihe/DIN 14675 (Inspektion/Wartung von Gefahrenmeldeanlagen).

400.008 – Batterie-/Netzteilservice an Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen (falls fällig)

  • Beschreibung: Service und ggf. Austausch der Akkumulatoren und Netzteile der Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage inkl. fachgerechter Entsorgung der Altbatterien, Dichtheits- und Funktionsprüfung der Stromversorgung, Nachweis der Autonomiezeit im Notbetrieb.

  • Einheit: Stück (je Batterie-/Netzteilgruppe)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Erhalt eines sicheren Betriebszustands (BetrSichV/GBU), Umsetzung der Herstellerpflegepläne sowie Anforderungen aus DIN EN 54-4 und DIN VDE 0833-1 (Stromversorgung und Überwachung).

400.009 – Intervall-Inspektion zwischen Jahresprüfungen (z. B. halbjährlich) Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage

  • Beschreibung: Zustandsaufnahme kritischer Komponenten der Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage zwischen den jährlichen Hauptprüfungen (z. B. halbjährlich) zur frühzeitigen Mängelerkennung. Fokus auf empfindliche bzw. stark beanspruchte Teile (Melder/Sensoren, Alarmgeber, Netzteile/Akkus, Übertragungswege, Schnittstellen). Kurzprüfung der Funktionsfähigkeit ausgewählter Melderlinien und Alarmierungswege, Sichtprüfung auf Beschädigungen, Verschmutzung oder Manipulation, Kurzbericht mit Handlungsempfehlungen.

  • Einheit: Stück (je Anlage/Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Prüffristen risikobasiert festlegen nach TRBS 1201; Ergebnisse im Prüfbuch der Anlage dokumentieren; Ergänzung zu den wiederkehrenden Prüfungen nach BetrSichV § 14 und DIN VDE 0833-Reihe.

500.001 – Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage

  • Beschreibung: Sofortiger Serviceeinsatz zur Beseitigung einer akuten Störung oder eines Ausfalls einer Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (z. B. Brandmelde-, Einbruch- und Überfallmeldeanlage, Gaswarnanlage, Videoüberwachung). Ein Servicetechniker kommt schnellstmöglich zum Einsatzort, führt eine Fehlerdiagnose durch und stellt – soweit möglich – die Betriebsbereitschaft der Anlage bzw. einzelner Anlagenteile wieder her. Typische Tätigkeiten: Auslesen von Stör- und Ereignisspeichern, Prüfen von Melderlinien und Alarmierungs-/Übertragungswegen, Kontrolle von Zentrale, Netzteilen und Akkus, Austausch kleinerer defekter Komponenten (z. B. Melder, Sicherungen, Relais, Steckverbinder) bei Verfügbarkeit sowie provisorische Instandsetzung oder Umstellung auf einen definierten sicheren Notbetrieb. Ziel ist die Minimierung von Ausfallzeiten und die schnellstmögliche Wiederherstellung bzw. Sicherstellung eines sicheren Zustands gemäß Brandschutz-/Sicherheitskonzept.

  • Einheit: Pauschale (pro Einsatz)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Pauschale umfasst die kurzfristige Bereitstellung eines Servicetechnikers im Notfall, bei Bedarf auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten (24/7-Rufbereitschaft nach vertraglicher Vereinbarung). Anfahrt innerhalb der vereinbarten Region und eine definierte Einsatzdauer vor Ort (z. B. bis zu 2 Stunden) sind enthalten; weiterer Aufwand wird über Pos. 500.002 abgerechnet. Für Kunden mit Wartungsvertrag können Sonderkonditionen (z. B. reduzierte Notdienstzuschläge) gelten. Ist eine sofortige Störungsbeseitigung nicht möglich, werden betroffene Bereiche der Anlage in Abstimmung mit dem Betreiber und ggf. der Leitstelle gesichert außer Betrieb genommen und Ersatzmaßnahmen (z. B. Brandwache, verstärkte Kontrollen) definiert. Eine Folgereparatur wird geplant und dokumentiert.

500.002 – Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage

  • Beschreibung: Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen auf Regie-Basis. Der Servicetechniker behebt festgestellte Mängel und Defekte fachgerecht – hierzu zählen u. a. der Austausch defekter Melder/Sensoren, Alarmierungsgeräte (Sirenen, Blitzleuchten, Lautsprecher), Netzteile und Akkus, Kommunikations- und Übertragungsmodule, I/O-Module, Bedienteile und Peripheriegeräte sowie die Instandsetzung von Leitungen/Anschlussklemmen. Ebenso werden Software-/Parametrierungsanpassungen, Reparaturen an der Zentrale (z. B. Modulwechsel) und ggf. Firmware-Updates (sofern vom Hersteller freigegeben) durchgeführt. Nach Abschluss der Reparatur werden die betroffenen Funktionen geprüft, sicherheitsrelevante Funktionen getestet und die Anlage wieder in den regulären Betrieb übergeben.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 8

  • Hinweise: Der Stundenverrechnungssatz umfasst die Arbeitszeit eines qualifizierten Servicetechnikers für Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen vor Ort. Fahrtkosten, eventuelle Zuschläge (Überstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit) sowie benötigte Ersatzteile und Fremdleistungen sind nicht enthalten und werden separat abgerechnet (siehe Ersatzteilversorgung Pos. 700.001 bzw. vertragliche Regelung). Der tatsächliche Aufwand richtet sich nach Schadensumfang und Anlagenkomplexität; auf Wunsch erfolgt vor umfangreichen Reparaturen ein Kostenvoranschlag. Während der Instandsetzung sind betroffene Anlagenteile außer Betrieb zu nehmen und gegen unbefugte Bedienung zu sichern; erforderliche Ersatzmaßnahmen sind mit dem Betreiber abzustimmen. Nach sicherheitsrelevanten Reparaturen kann eine zusätzliche Prüfung (z. B. außerordentliche Funktions-/Sicherheitsprüfung nach BetrSichV/DIN VDE 0833) erforderlich sein. Alle Maßnahmen (Reparaturbericht, Fotos, Prüfergebnisse) werden dokumentiert und dem Betreiber zur Verfügung gestellt.

500.003 – Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz inkl. Erstdiagnose

  • Beschreibung: Soforteinsatz eines Servicetechnikers zur Erstdiagnose und – soweit möglich – Erstbehebung von Störungen an Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen; Übergabe der Anlage in sicheren (Teil-)Betrieb oder Sicherstillstand; Erstellung eines Einsatzberichts mit Handlungsempfehlungen.

  • Einheit: Pauschale pro Einsatz (inkl. x h vor Ort)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherer Betrieb bzw. sichere Stillsetzung bei Mängeln gemäß BetrSichV §§ 4, 14; Aufrechterhaltung der Funktionsbereitschaft von Gefahrenmeldeanlagen nach DIN VDE 0833-1/-2/-4 und ggf. DIN 14675/Brandschutzkonzept.

500.004 – Instandsetzung auf Regie (Elektronik/Feldgeräte/Steuerung)

  • Beschreibung: Austausch oder Justage defekter Komponenten (z. B. Melder, Alarmgeber, Netzteile, Akkus, Übertragungsmodule, Klemmen), Wiederinbetriebnahme der betroffenen Anlagenteile inkl. Funktions- und Sicherheitsprüfung; Erstellung eines Reparaturberichts und Eintrag in das Anlagenprüf- bzw. Wartungsbuch.

  • Einheit: Stunde (Techniker)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Wiederherstellung eines sicheren Zustands gemäß Gefährdungsbeurteilung und Prüfberichten (BetrSichV § 3, § 14; TRBS 1201; DIN VDE 0833-1).

500.005 – Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz inkl. Erstdiagnose

  • Beschreibung: Soforteinsatz, Fehlerdiagnose und – soweit möglich – Erstbehebung an Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen; Übergabe der Anlage bzw. der betroffenen Bereiche in Notbetrieb oder Sicherstillstand; Einsatzbericht.

  • Einheit: Pauschale pro Einsatz (inkl. x h vor Ort)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherstellung eines sicheren Betriebs bzw. Stillsetzung bei Mängeln nach BetrSichV §§ 4, 14 und den Vorgaben des Brandschutz-/Sicherheitskonzepts.

500.006 – Instandsetzung auf Regie (Elektronik/Feldgeräte/Steuerung)

  • Beschreibung: Austausch/Justage defekter Teile an Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen, Wiederinbetriebnahme inkl. Funktions- und Sicherheitscheck der betroffenen Anlagenteile; Reparaturbericht und Aktualisierung des Prüfbuchs.

  • Einheit: Stunde (Techniker)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Wiederherstellung eines sicheren Anlagenzustands entsprechend Gefährdungsbeurteilung und Prüfergebnissen (BetrSichV, TRBS 1201, DIN VDE 0833-1).

500.007 – Remote-Störungsdiagnose und Leitstellenunterstützung (optional)

  • Beschreibung: Telefonische/online-gestützte Remote-Diagnose an Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen (sofern technisch und vertraglich zulässig), z. B. Unterstützung der Haustechnik beim Auslesen von Meldungen, Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rückstellung, Parametrierungscheck per Fernzugriff, Abstimmung mit der Leitstelle bei wiederkehrenden Störungen. Ziel ist die schnelle Eingrenzung der Fehlerursache, Reduzierung von Vor-Ort-Einsätzen und die Sicherstellung eines definierten sicheren Zustands bis zur physischen Instandsetzung.

  • Einheit: Stunde (Remote-Support)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Unterstützung des Betreibers bei der Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebszustands gemäß BetrSichV § 4 und § 14; Einsatz nur im Rahmen der IT-/Datenschutzvorgaben (DSGVO/BDSG) und Herstellerfreigaben.

600.001 – Nachrüstung eines Alarmübertragungs- / IP-Kommunikationsmoduls

  • Beschreibung: Nachträgliche Ausrüstung einer bestehenden Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (z. B. Brandmelde-, Einbruchmelde-, Gaswarn- oder Überfallmeldeanlage) mit einem IP-/netzwerkfähigen Alarmübertragungs- und Kommunikationsmodul. Der bisherige Übertragungsweg (z. B. analoges Wählgerät, ISDN) wird ergänzt oder ersetzt. Leistung umfasst Lieferung des geeigneten Übertragungsgeräts, Montage im oder am Schaltschrank/der Zentrale, elektrische Verschaltung bzw. Netzwerkanbindung, Integration in die Gefahrenmeldeanlage sowie Parametrierung der Übertragungswege (Protokolle, Rufziele, Testalarme, Verschlüsselung, Heartbeat/Funktionsüberwachung). Anschließend wird die Alarmübertragung durch Testalarme und Quittierungen der Leitstelle geprüft und optimiert.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Voraussetzung sind geeignete Netzwerkanbindung und IT-Freigaben (Firewall/VLAN) sowie die Kompatibilität der Bestandszentrale. Es werden nur normgerechte, EMV-geprüfte und zugelassene Geräte eingesetzt (u. a. DIN EN 50136, DIN VDE 0833-1, ggf. VdS-anerkannte Übertragungsgeräte). IT-Sicherheits- und Datenschutzanforderungen (DSGVO/BDSG, interne IT-Richtlinien) sind zu beachten. Die Nachrüstung erfolgt gemäß DIN VDE 0833-Reihe und Herstellervorgaben. Nach erfolgreicher Installation sind Betriebsanleitung, Schaltpläne und Leitstellenunterlagen anzupassen; je nach Objekt- und Genehmigungslage kann eine (Neu-)Abnahme durch Sachverständige oder Behörde erforderlich sein.

600.002 – Nachrüstung von Funkmeldern / Funkperipherie

  • Beschreibung: Ausrüstung einer bestehenden Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage mit Funkmeldern und Funkperipherie (z. B. Funk-Bewegungsmelder, Funk-Magnetkontakte, Funk-Handfeuermelder, Funk-Bedienteile, Funk-Handsender für Scharf-/Unscharfschaltung). Leistung umfasst Lieferung und Montage eines Funkempfängermoduls an der Zentrale, Anschluss an die Gefahrenmeldeanlage, Anlernen und Adressierung der Funkkomponenten sowie Funktions- und Reichweitentests. Bestehende drahtgebundene Komponenten bleiben – soweit möglich – weiter nutzbar; Funklösungen dienen der Erweiterung in schwer verkabelbaren Bereichen. Ziel ist eine flexible, ergonomische und sichere Erweiterung des Überwachungsumfangs.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Das Funk-System erfüllt die einschlägigen Funk- und Sicherheitsnormen (z. B. EN 54-25 für funkvernetzte Brandmeldekomponenten, DIN EN 50131 für Einbruchmeldekomponenten, DIN EN 300220, CE-Kennzeichnung). Vor Einbau sind Funkkanäle und mögliche Störquellen vor Ort zu prüfen (Koordination mit vorhandenen Funksystemen). Einsatz von Funkkomponenten nur im Rahmen des Brandschutz- bzw. Sicherheitskonzepts und etwaiger Versicherervorgaben. Die Bediener sind in der Nutzung der Funkkomponenten zu unterweisen (siehe Schulungspositionen, z. B. Pos. 800.001). Batterien/Akkus und ggf. Ladegeräte sind im Lieferumfang enthalten; robuste, mindestens IP65-geeignete Ausführung für industrielle Umgebung.

600.003 – Nachrüstung weiterer sicherheits- und gefahrenmeldetechnischer Komponenten / Modernisierung

  • Beschreibung: Modernisierung und Aufrüstung bestehender Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen durch zusätzliche sicherheitsrelevante Komponenten.

Diese Position kann u. a. umfassen:

  • Nachrüstung zusätzlicher Gefahrenmelder (z. B. Flammenmelder, CO-/CO₂-/NOx-Gaswarnmelder, multisensorische Brandmelder, lineare Rauch-/Wärmemelder),

  • Installation zusätzlicher akustischer/optischer Alarmgeber oder Erweiterung von Sprachalarmanlagen (SAA),

  • Nachrüstung von Feuerwehrperipherie (z. B. Feuerwehr-Bedienfeld FBF, Feuerwehr-Anzeigetableau FAT, Feuerwehrschlüsseldepot/FSD),

  • Einbau zusätzlicher Störmelde-/Sammelmelde-Module zur Anbindung an Leittechnik,

  • Austausch veralteter Gefahrenmeldezentralen oder Melderlinienmodule durch aktuelle, nach DIN VDE 0833 und ggf. DIN 14675 zugelassene Komponenten,

  • Ergänzung um Aufschaltungen zu Gefahrenmanagementsystemen (GMS) mit Visualisierung, Protokollierung und Quittierungsfunktionen. Die jeweilige Nachrüstung wird geplant, eingebaut, parametriert, geprüft und in Betrieb genommen, inkl. notwendiger Anpassungen an Elektrik, Softwarelogik und Dokumentation.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Sammelposition für verschiedene Nachrüst- und Modernisierungsleistungen im Bereich Sicherheits- und Gefahrenmeldetechnik; die konkrete Komponentenspezifikation (Typ, Norm, Schnittstelle, Anzahl) ist bei Beauftragung zu beschreiben. Nachrüstung erfolgt herstellerneutral im Rahmen der Kompatibilität der Bestandsanlage. Vor Ausführung ist zu prüfen, ob die Maßnahme eine wesentliche Änderung gemäß BetrSichV § 14/TRBS 1201 darstellt und damit eine erneute Abnahmeprüfung oder bauaufsichtliche Prüfung (z. B. nach Landesbauordnung/PrüfVO, DIN 14675, VdS-Vorgaben) erforderlich wird. Nach Abschluss wird eine Funktions- und Sicherheitsprüfung durchgeführt, und die technischen Unterlagen (Schaltpläne, Melder- und Zonenlisten, Feuerwehrlaufkarten, Betriebsanleitungen) werden aktualisiert und dem Betreiber übergeben.

700.001 – Ersatzteilbeschaffung und -lieferung

  • Beschreibung: Bereitstellung von Ersatz- und Verschleißteilen für Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen (z. B. Brandmeldezentralen, Einbruchmeldezentralen, Melder/Sensoren, Alarmgeber, Feuerwehrperipherie, Netzteile/Akkus, Übertragungsmodule) nach Bedarf. Der Auftragnehmer identifiziert die erforderlichen Teile anhand der Fehlerbeschreibung, Anlagenunterlagen oder einer Inspektion und führt eine herstellerneutrale Ersatzteilrecherche durch (inkl. Klärung von Kompatibilität, Zulassung und Normenkonformität, z. B. DIN VDE 0833, DIN 14675, EN 54, EN 50131). Anschließend erfolgt die Beschaffung über Lager, Hersteller oder Fachhandel und die Bereitstellung bzw. Lieferung an den Betreiber (Standardversand).

  • Einheit: Stück

  • Menge: 5

  • Hinweise: Diese Position umfasst die Dienstleistung der Identifikation, Beschaffung, Logistik und Dokumentation; Materialkosten der Ersatzteile werden separat ausgewiesen bzw. nach Nachweis abgerechnet. Es werden bevorzugt Originalteile oder vom Hersteller freigegebene, gleichwertige Komponenten eingesetzt, um Zulassungen und Funktionssicherheit der Gefahrenmeldeanlage zu erhalten. Gängige Ersatzteile (z. B. Standardmelder, Netzteile, Akkus) werden nach Möglichkeit bevorratet; nicht vorrätige Teile werden kurzfristig beschafft. Standardversand ohne Expressleistungen; für Eillieferungen siehe Pos. 700.002.

700.002 – Express- und Kurierlieferung für Ersatzteile

  • Beschreibung: Zusätzliche Serviceleistung für besonders eilige Ersatzteillieferungen von sicherheits- und gefahrenmeldetechnischen Komponenten (z. B. Zentralenmodule, Feuerwehrperipherie, Alarmgeber, Akkus, kritische Melder). Bei dringendem Bedarf wird eine Express- oder Kurierlieferung (Direktkurier, Overnight-Express, Sonderfahrt) organisiert, um Stillstandszeiten sicherheitskritischer Anlagen zu minimieren.

  • Einheit: Pauschale (pro Lieferung)

  • Menge: 2

  • Hinweise: Optionale Position, die nur auf Wunsch des Betreibers bzw. bei entsprechender Dringlichkeit beauftragt wird; sie wird zusätzlich zur Ersatzteilbeschaffung (Pos. 700.001) berechnet. Die tatsächliche Versandart (Overnight-Express, Direktkurier etc.) und die voraussichtlichen Kosten werden vorab mit dem Kunden abgestimmt. Die Dokumentation der eiligen Lieferung (Sendungsnachweis, Zuordnung zur Anlage/Maßnahme) erfolgt in der Anlagenakte.

700.003 – Ersatzteilrecherche, -beschaffung und -logistik

  • Beschreibung: Herstellerneutrale Identifikation geeigneter Ersatzteile für Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen, Verfügbarkeitsprüfung, Bestellung und Organisation der Anlieferung inkl. Ersatzteilnachweis in der Anlagenakte; die Teilekosten werden separat abgerechnet.

  • Einheit: Stück (je Teilvorgang)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherstellung der Instandhaltbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit gemäß Gefährdungsbeurteilung und Betreiberpflichten nach BetrSichV (§§ 3, 4, 14), TRBS 1112 (Instandhaltung) und DIN VDE 0833/DIN 14675 (Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen); dokumentierter Nachweis im Prüfbuch bzw. in der Anlagenakte.

700.004 – Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung ausgebauter Komponenten

  • Beschreibung: Sammlung, Transport und fachgerechte Entsorgung bzw. Rückführung ausgebauter sicherheits- und gefahrenmeldetechnischer Komponenten (z. B. Melder, Zentralenbaugruppen, Netzteile, Akkus, Feuerwehrperipherie, Übertragungsmodule) gemäß ElektroG, BattG und sonstigen Umweltvorschriften. Sortenreine Trennung von Elektronikschrott und Batterien, Übergabe an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe sowie Dokumentation der Entsorgung in der Anlagenakte.

  • Einheit: Stück (je Entsorgungsvorgang/Charge)

  • Menge: n. B.

  • Hinweise: Die Position umfasst Organisation, Logistik und Nachweisführung der Entsorgung; Entsorgungsgebühren des Entsorgers werden je nach Vereinbarung separat ausgewiesen. Besonders sensible Datenträger (z. B. Rekordereinheiten von Videoanlagen) werden nach Vorgabe des Betreibers datenschutzkonform behandelt (z. B. datensichere Löschung oder physische Vernichtung).

800.001 – Schulung und Einweisung des Bedienpersonals

  • Beschreibung: Durchführung einer Schulung für das Bedien- und Leitstellenpersonal von Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen (z. B. Brandmelde-, Einbruchmelde-, Gaswarn- und Videoanlagen). Theorieteil: Grundlagen der Sicherheits- und Gefahrenmeldetechnik, rechtliche Anforderungen (u. a. ArbSchG, BetrSichV, DIN VDE 0833-Reihe, ggf. DIN 14675, Datenschutz/DSGVO bei Videoüberwachung), Rollen und Pflichten der Bediener, Alarm- und Störmeldestrukturen, Meldewege zur Leitstelle/Feuerwehr, Verhalten bei Alarm, Fehlalarm und Störung. Praxisteil: Einweisung an der konkreten Anlage vor Ort – Lesen und Quittieren von Meldungen am Bedienteil/Leitrechner, Lokalisieren von Meldern/Zonen, Durchführen der vorgeschriebenen Sicht- und einfachen Funktionskontrollen, sicheres Auslösen von Probealarmen (im abgestimmten Rahmen), korrektes Reagieren auf Störungen, Umschalten von Betriebsarten (z. B. Tag/Nacht, Testbetrieb) sowie Übergabe an Leitstelle/Sicherheitsdienst. Ziel ist, dass das Bedienpersonal die Anlagen sicher, normgerecht und im Einklang mit Alarm- und Evakuierungskonzepten betreibt.

  • Einheit: Pauschale (pro Schulung/Termin)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Schulung richtet sich an Leitstellenpersonal, Sicherheitsdienst, Empfangs- und Haustechnikmitarbeiter, sowohl ohne als auch mit Vorerfahrung (Grund- und Auffrischungsschulung). Der Arbeitgeber darf sicherheitsrelevante Anlagen nur von unterwiesenen, geeigneten Personen bedienen lassen (ArbSchG § 12, BetrSichV § 12); regelmäßige Unterweisungen (mindestens jährlich) werden empfohlen. Eine Schulung umfasst in der Regel bis zu ca. 5–10 Teilnehmer (genaue Anzahl nach Absprache). Nach bestandenem theoretischem und praktischem Teil erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung als interner Befähigungsnachweis. Der Betreiber stellt für die praktischen Übungen einen sicheren Bereich und Zugang zur Anlage bereit. Schulungsunterlagen (Folien, Checklisten) werden vom Auftragnehmer bereitgestellt; Inhalte und Dauer (typisch 0,5–1 Tag) können an Vorkenntnisse und Objektrisiken angepasst werden.

800.002 – Schulung und Einweisung des Instandhaltungspersonals

  • Beschreibung: Spezialisierte Schulung für betriebseigenes Wartungs- und Instandhaltungspersonal für Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen. Vermittelt werden vertiefte Kenntnisse, um einfache Inspektions- und Wartungstätigkeiten sowie kleinere Instandsetzungen sicher durchführen zu können. Inhalte (theoretisch und praktisch): Grundlagen der Elektrotechnik und sichere Arbeitsverfahren (Freischalten, Sichern gegen Wiedereinschalten, Arbeiten an SELV/PELV-Stromkreisen), Aufbau und Funktionsweise von Zentralen, Melderlinien, Alarmierungs- und Übertragungswegen, typische Wartungsarbeiten gemäß Wartungsplan (z. B. Reinigung von Meldern, Sichtkontrolle von Alarmgebern, Kontrolle von Akkus/Netzteilen), Erkennen typischer Verschleiß- und Fehlermuster, strukturiertes Vorgehen bei Störungen (Auslesen von Meldespeichern, einfache Parametrierungsprüfungen), sicherer Austausch einfacher Komponenten (z. B. Melder, Sicherungen, Relais, Akkus) sowie Abgrenzung zu Tätigkeiten, die ausschließlich durch befähigte Personen oder Fachfirmen auszuführen sind (z. B. Abnahmeprüfungen, komplexe Umbauten).

  • Einheit: Pauschale (pro Schulung/Termin)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Schulung wird auf die vorhandenen Anlagentypen und das Qualifikationsniveau der Teilnehmer zugeschnitten. Sie ist insbesondere für Mitarbeitende vorgesehen, die regelmäßig Inspektionen/Wartungen (z. B. Pos. 400.001/410.001) begleiten oder als erste Anlaufstelle bei Störungen fungieren. Durch die Qualifizierung kann ein Teil der Aufgaben intern übernommen werden, ohne die Vorgaben aus BetrSichV, TRBS 1112/1203 und DIN VDE 0833 zu verletzen. Nach Abschluss erhalten die Teilnehmer Unterlagen, Checklisten und ggf. einfache Wartungsanweisungen; eine Wiederholung oder Auffrischung wird bei Systemerneuerungen oder im Abstand von wenigen Jahren empfohlen

800.003 – Betriebsanweisung je Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (Erstellung/Aktualisierung + Aushang)

  • Beschreibung: Anlagenspezifische Betriebsanweisung für jede Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlage (z. B. Brandmelde-, Einbruchmelde-, Gaswarn-, Videoanlage). Inhalte u. a.: typische Gefährdungen (Fehlbedienung, Manipulation, Abschaltung von Meldewegen), erforderliche persönliche Schutzausrüstung für Instandhaltungsarbeiten (falls relevant, z. B. bei Gaswarnanlagen), Bedienhinweise (Meldetypen, Quittierung, Rückstellungen), Vorgehen bei Alarm, Störung und Fehlalarm, Sperrbereiche und Zuständigkeiten, Not-Halt/Notfallmaßnahmen (z. B. Evakuierung, Feuerwehralarmierung, Benachrichtigung der Leitstelle). Erstellung oder Aktualisierung der Betriebsanweisung, Freigabe durch den Betreiber und Aushang an geeigneter Stelle (z. B. Leitstelle, Zentralenstandort); Integration in Unterweisungen des Bedien- und Instandhaltungspersonals.

  • Einheit: Stück (je Anlage/Systemverbund)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Unterweisungs- und Informationspflicht nach ArbSchG § 12 und BetrSichV §§ 3, 4, 12; Konkretisierung durch TRGS/TRBS sowie einschlägige Regeln und Informationen der DGUV; normative Leitplanken für Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen u. a. DIN VDE 0833-Reihe, DIN 14675 (für Brandmeldeanlagen) und Brandschutzkonzept.

800.004 – Jährliche Unterweisung Bedienpersonal Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen & Sicherheitsdienst (mit Nachweis)

  • Beschreibung: Jahresunterweisung für Bedienpersonal und Sicherheitsdienst mit Praxisanteil. Inhalte u. a.: Wiederholung der wesentlichen Inhalte der Betriebsanweisung (920.001), Sicht- und Funktionskontrollen vor Schichtbeginn, korrekter Umgang mit Alarm- und Störmeldungen, Kommunikation mit Leitstelle/Feuerwehr, Festlegung und Einhaltung von Sperrbereichen, Verhalten bei Fehlalarmen sowie bei realen Gefahrensituationen (z. B. Brand, Gasalarm), Eskalations- und Notfallabläufe. Inkl. praktischer Übungen an der Anlage (z. B. simulierte Alarmszenarien). Dokumentation der Teilnahme (Teilnehmerliste, ggf. Kurztest/Feedbackbogen).

  • Einheit: Pauschale je Termin (bis X Teilnehmende)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbSchG § 12 (jährliche Unterweisung), BetrSichV § 12 (Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten), DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) sowie normative Vorgaben zum Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen (DIN VDE 0833, DIN 14675); Nachweisführung in Unterweisungs- und Anlagenakten.

800.005 – Betriebsregel Mehranlagenbetrieb / Alarmmanagement inkl. Einweisung

  • Beschreibung: Erarbeitung und Implementierung betrieblicher Regeln für den Betrieb mehrerer Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen bzw. für gekoppelte Systeme (z. B. Brandmeldeanlage, Sprachalarmanlage, Gaswarnanlage, Zutrittskontrolle, Video, Gefahrenmanagementsystem) sowie deren Alarmmanagement. Festlegung von Abläufen bei Mehrfachalarmen, Priorisierung von Meldungen, Freigabeprozessen (z. B. Rückstellung nur durch Leitstelle/Brandschutzbeauftragten), Kommunikationswegen zwischen Leitstelle, Sicherheitsdienst, Haustechnik und Feuerwehr sowie Rollen-/Verantwortlichkeitsmatrix. Einweisung der betroffenen Personen in die Betriebsregel, inkl. ggf. Rollen-, Eskalations- und Meldeplan.

  • Einheit: Pauschale (je Szenario/Arbeitsbereich/Systemverbund)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 3, 4 (Organisation des sicheren Betriebs, Berücksichtigung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung), ArbSchG § 12 (Unterweisung der Beschäftigten), Anforderungen aus Brandschutzkonzept, Alarmplan und ggf. Prüfverordnungen der Länder; normative Grundlagen u. a. DIN VDE 0833-Reihe und DIN 14675 (Schnittstellen zwischen sicherheitstechnischen Anlagen).

800.006 – Tägliche Sicht- & Funktionskontroll-Checklisten (Bereitstellung + Training)

  • Beschreibung: Bereitstellung geprüfter, anlagenspezifischer Checklisten für die vom Betreiber durchzuführenden täglichen oder regelmäßigen Sicht- und einfachen Funktionskontrollen von Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen (z. B. Anzeige- und Störbildschirme, sichtbare Beschädigungen, Betriebs- und Störmeldungen, Prüftasten, Quittierbarkeit), sowie Kurzschulung der Bediener zur richtigen Anwendung der Checklisten und Dokumentation der Kontrollen. Sicherstellung, dass Bremsen/Not-Halt/Endschalter analog auf Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen übertragene Funktionen (z. B. Not-Halt, Alarmierungseinrichtungen, Übertragungswege) regelmäßig geprüft werden.

  • Einheit: Pauschale (Einrichtung je Anlage/Systemverbund)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 4 und § 14 (regelmäßige Kontrollen und Prüfungen), DIN VDE 0833-1/-2/-3/-4 und ggf. DIN 14675 (Betrieb, Inspektion und Wartung von Gefahrenmeldeanlagen), Brandschutzkonzept; Verpflichtung zur Dokumentation der durchgeführten Kontrollen im Prüfbuch oder Anlagenlogbuch.

800.007 – Bedienerschulung Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen (Grund-/Auffrischung)

  • Beschreibung: Kombinierte Grund- bzw. Auffrischungsschulung für Bediener von Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen: Theorie (Rechtsgrundlagen, Meldetypen, Alarmierungswege, Kommunikation mit Leitstelle/Feuerwehr) und Praxis an der konkreten Anlage (Meldungen lesen/quittieren, einfache Funktionsprüfungen, Verhalten bei Alarm und Störung); mit betrieblichem Befähigungsnachweis.

  • Einheit: Pauschale je Schulungstermin

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Unterweisungspflicht nach ArbSchG § 12 und BetrSichV § 12; Anforderungen aus DGUV Vorschrift 1 (Prävention) sowie den Betriebs- und Instandhaltungsnormen für Gefahrenmeldeanlagen (DIN VDE 0833, ggf. DIN 14675).

900.001 – Ferndiagnose und Telefonsupport

  • Beschreibung: Remote-Service zur Unterstützung bei technischen Fragen oder Störungen an Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen (z. B. Brandmeldeanlagen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Gaswarnanlagen, Videoüberwachungsanlagen), ohne dass sofort ein Techniker vor Ort sein muss. Ein erfahrener Servicetechniker unterstützt Bedien- oder Instandhaltungspersonal per Telefon oder Video-Call bei der strukturierten Ferndiagnose: Auslesen und Interpretieren von System- und Fehler­meldungen an der Zentrale/Managementstation, Anleitung zu einfachen Prüfungen (Spannungs- und Sicherungscheck, Sichtkontrolle von Alarmgebern, Melder-/Zonenstatus prüfen), sichere Rücksetzung von Anlagenteilen im Rahmen der Hersteller- und Betreiberfreigaben. Sofern eine sichere Fernwartungsschnittstelle vorhanden ist, können Diagnosedaten (Ereignisprotokolle, Statusinformationen) online eingesehen und bewertet werden. Ziel ist, Störungen schnell einzugrenzen und – wenn möglich – sofort zu beheben, um die Verfügbarkeit der sicherheitsrelevanten Funktionen zu sichern.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 5

  • Hinweise: Der Telefonsupport steht typischerweise werktags innerhalb vereinbarter Servicezeiten zur Verfügung; für akute Notfälle außerhalb dieser Zeiten ist der Notdienst/Notfalleinsatz (z. B. Pos. 500.001) vorgesehen. Voraussetzung ist geeignetes, unterwiesenes Personal vor Ort, das Anweisungen sicher umsetzen darf. Etwaige Telefon- und Datenkosten trägt der Betreiber. Bei Online-Zugriffen werden IT-Sicherheits- und Datenschutzanforderungen (DSGVO/BDSG, interne IT-Richtlinien) eingehalten; Fernzugriffe erfolgen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers. Lässt sich die Störung nicht per Ferndiagnose beheben, werden die gewonnenen Informationen zur Vorbereitung eines Vor-Ort-Einsatzes genutzt.

900.002 – AR-basierter Live-Support (Augmented Reality)

  • Beschreibung: Augmented-Reality-basierte Live-Fernunterstützung für komplexe Störungen oder Arbeiten an Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen. Zwischen Instandhaltungspersonal vor Ort und einem remote zugeschalteten Experten wird eine Echtzeit-Verbindung aufgebaut. Mittels Smartphone/Tablet oder AR-Brille werden Live-Bilder von Zentrale, Meldern, Alarmgebern, Netzteilen/Akkus oder Klemmenfeldern übertragen. Der Experte sieht die Situation vor Ort und gibt über AR-Einblendungen (Markierungen, Pfeile, Hinweise im Kamerabild) sowie mündliche Anweisungen Schritt für Schritt Hilfestellung: Identifikation von Komponenten, sichere Prüfungen (z. B. Spannungs- und Sicherungscheck), Tausch einfacher Baugruppen, Rücksetzen von Anlagenteilen und Durchführung von Grundtests im Rahmen der Hersteller- und Sicherheitsvorgaben. So lassen sich viele Aufgaben sicher begleiten, ohne dass ein externer Techniker anreisen muss.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 2

  • Hinweise: Erforderlich sind geeignete Endgeräte (Smartphone/Tablet mit Kamera und AR-Support-App oder AR-Brille) sowie eine stabile Datenverbindung. Die Verfügbarkeit und Konditionen des AR-Supports werden im Servicevertrag geregelt und können für Wartungsvertragskunden vergünstigt sein. Alle Arbeiten, die das eigene Personal mit AR-Unterstützung ausführt, müssen entsprechend Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Qualifikation erfolgen; bei sicherheitskritischen Eingriffen (z. B. Änderungen an Alarmierungslogik oder Brandfallsteuerungen) kann eine ergänzende Funktions-/Sicherheitsprüfung durch eine befähigte Person erforderlich sein. Datenschutz und IT-Sicherheit (Video-/Audiostreams, Sichtbarkeit von Personen und Bereichen) sind gemäß DSGVO/BDSG und den Vorgaben des Betreibers sicherzustellen.

900.003 – Ferndiagnose/Telefonischer Support (Helpdesk)

  • Beschreibung: Fernunterstützung für das Bedienungs- und Wartungspersonal von Sicherheits- und Gefahrenerkennungssystemen bei Störungen oder betrieblichen Fragen; Unterstützung bei der Interpretation von Fehlercodes, Beratung zu sicheren Rücksetzmaßnahmen und Entscheidung, ob das System in Betrieb bleiben kann, in einen sicheren Teilmodus versetzt oder abgeschaltet werden muss; einschließlich Ticket- und Maßnahmenprotokollierung.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: nach Bedarf

  • Referenzverpflichtungen des Betreibers: Unterstützt den Betreiber bei der schnellen Gefahrenminderung und der Gewährleistung eines sicheren Betriebszustands gemäß BetrSichV §§ 3, 4 und 14, TRBS 1112 (Wartung) und den betrieblichen Anforderungen der DIN VDE 0833-Reihe/DIN 14675; dokumentierter Nachweis im Inspektionsprotokoll und in der Systemakte.

Abrechnungs- und Leistungsgrenzen (für alle Positionen – Standardklauseln)

  • Enthaltene Nachweise: Prüf-/Wartungsprotokoll, Eintrag/Update Prüfbuch/Anlagenakte je Position mit Prüfcharakter (BetrSichV § 14, TRBS 1201, DIN VDE 0833-Reihe, ggf. DIN 14675), Kennzeichnung/Plakette bzw. Freigabevermerk, Fristvorschlag nach TRBS 1201.

  • Qualifikation Prüfpersonal: Zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit spezifischer Fachkunde für Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen bzw. anerkannte Sachverständige (z. B. nach DIN 14675/VdS), abhängig von Anlagentyp und Prüfart.

  • Mitwirkung Auftraggeber: Zugang/Absperrung zu allen relevanten Bereichen, Sicherstellung der Zugänglichkeit zu Zentralen, Meldern und Peripheriegeräten, Bereitstellung erforderlicher Medien und Kommunikationsverbindungen (Stromversorgung, Netzwerk, Leitstellenaufschaltung), Herstellerdokumente und Anlagendaten, Bedien- und Sicherheitspersonal verfügbar.

  • Nicht enthalten (sofern nicht ausdrücklich beauftragt): Ersatzteile/Verbrauchsstoffe, bauliche Anpassungen (Kabeltrassen, Durchbrüche, baulicher Brandschutz), Gerüst-/Hubarbeitsbühnenmiete, IT-/Netzwerkkonfiguration und Cyber-Security-Maßnahmen, behördliche/bauaufsichtliche Prüfungen oder brandschutztechnische Gutachten.

Sicherheitstechnik: Qualifikationen und Stundenverrechnungssätze

Berufsgruppe / Rolle

Typische Tätigkeiten

Relevante Qualifikationen (Praxis)

Stundenverrechnungssatz (Range)

Elektroniker für Informations- und Systemtechnik / Sicherheitstechnik

Installation und Verdrahtung von Brandmeldern, Kameras, Zutrittslesern

Ausbildung Elektrotechnik / Informationstechnik; Erfahrung mit Sicherheitssystemen

70–95 €/h

Servicetechniker Sicherheitssysteme

Wartung, Fehlersuche, Austausch von Komponenten, Funktionsprüfung

Elektroniker / Mechatroniker; Herstellerzertifizierungen (z. B. BMA-Systeme)

85–120 €/h

Spezialist Brandmeldeanlagen (BMA)

Parametrierung, Inbetriebnahme, Prüfung von Brandmeldesystemen

Fachkraft für BMA; Schulungen nach einschlägigen Normen (z. B. DIN 14675)

95–130 €/h

Video- und Zutrittskontrollsystem-Spezialist

Netzwerkbasierte Videoanlagen, Zutrittssoftware, Serverintegration

IT-/Elektrotechnik-Ausbildung; Kenntnisse Netzwerktechnik und Sicherheitssoftware

100–140 €/h

Gefahrenmanagement- / Integrationsspezialist

Integration mehrerer Sicherheitssysteme in Leitstellenplattformen

IT-Systemingenieur / Automatisierungstechniker

120–160 €/h

Sachkundiger Prüfer Sicherheitssysteme

Wartungsprüfungen, Funktionsprüfung, Dokumentation

Zertifizierte Fachkraft nach relevanten Normen (z. B. BMA-Fachfirma)

100–140 €/h

Sicherheits- / Systemingenieur

Planung, Risikoanalyse, Sicherheitskonzepte, Systemarchitektur

Ingenieur Elektrotechnik / Sicherheitstechnik

130–180 €/h

Installationshelfer Sicherheitstechnik

Unterstützung bei Installation von Kameras und Sensoren

Erfahrung bei der Unterstützung von Elektro- oder IT-Installationen; Vorbereitung von Montagematerial; Unterstützung bei Geräteinstallation

40–60 €/h

Kabelinstallationshelfer

Kabelziehen

Erfahrung im Verlegen von Kabeln in Gebäuden; Umgang mit Kabeltrassen, Leitern und Montagewerkzeugen

40–60 €/h

Geräteinstallationshelfer

Montage von Halterungen

Erfahrung bei Montage von Halterungen, Gehäusen oder technischen Geräten; Unterstützung bei Installation von Kameras oder Zutrittslesern

40–60 €/h

Technikraum-Reinigungskraft

Reinigung von Technikräumen

Erfahrung bei Reinigung von technischen Anlagenräumen; Fähigkeit Staub und Schmutz zu entfernen ohne elektronische Geräte zu beeinträchtigen

35–50 €/h