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Ausschreibung Sicherheitstechnik Leistungen

Facility Management: Sicherheitstechnik » Ausschreibung

Ausschreibung Sicherheits‑ und Gefahrenmeldetechnik für Planung und Angebote

Betrieb, Instandhaltung, Prüfkoordination, Störungsmanagement und rechtssichere Dokumentation sicherheitstechnischer Anlagen einschließlich Mängelmanagement und Betreiberunterstützung

Betreiberinteressen: Verfügbarkeit, Nachweisfähigkeit, Fristenkontrolle, Mängelschließung und klare Verantwortung. Hier finden Sie eine grobe Ausschreibungsstruktur für Betrieb und Instandhaltung sicherheitstechnischer Anlagen, inklusive Leistungsbild, Betreiberpflichten, Prüf-/Wartungsumfang, SLAs, Nachweisen, Eignungs- und Wertungskriterien.

Der Auftraggeber schreibt den Betrieb, die Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Prüfkoordination, Störungsbeseitigung und Dokumentation der betrieblichen sicherheitstechnischen Anlagen an den Standorten [Standorte einfügen] aus.

Ziel ist die dauerhafte, nachweisbare und regelkonforme Betriebsbereitschaft aller sicherheitsrelevanten Anlagen. Die Arbeitgeber- bzw. Betreiberverantwortung verbleibt beim Auftraggeber; der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber fachkundig bei der Erfüllung der daraus resultierenden Pflichten. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber insbesondere zur Instandhaltung und regelmäßigen Funktionsprüfung von Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregaten und Notschaltern.

Regelwerksrahmen

Die Leistung ist nach den jeweils geltenden gesetzlichen, behördlichen, technischen, berufsgenossenschaftlichen, versicherungsrechtlichen und herstellerseitigen Vorgaben zu erbringen. Die BetrSichV zielt auf sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen und benennt hierfür unter anderem Instandhaltung, Prüfungen und Qualifikation von Prüfern als wesentliche Mittel.

Mindestens zu berücksichtigen sind, soweit konkret anwendbar:

Bereich

Relevante Vorgaben / Regelwerke

Arbeitsschutz / Arbeitsstätten

ArbStättV, ASR, insbesondere ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“, ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“, ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Die frühere ASR A3.4/7 zur Sicherheitsbeleuchtung wurde aufgehoben; Inhalte wurden in andere ASR überführt.

Betriebssicherheit

BetrSichV, TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen“, TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“; die BAuA weist die geltenden TRBS und deren Änderungsstände aus.

Instandhaltungssystematik

DIN 31051; sie beschreibt die Grundprinzipien der Instandhaltung und wurde 2019 überarbeitet.

Elektrische Anlagen

DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sowie einschlägige VDE-Bestimmungen.

Brandschutzanlagen

ASR A2.2; DGUV Information 205-040 „Prüffristen im Brandschutz“, Ausgabe 2026.03, mit aktualisierten Begleitdokumenten zu Branderkennungs- und Alarmierungsanlagen, Löschanlagen sowie Rauch- und Feuerschutzabschlüssen.

Brandmelde- und Sprachalarmanlagen

DIN 14675-1 für Aufbau und Betrieb von BMA/SAA, DIN 14675-2 für Anforderungen an Fachfirmen; DIN VDE 0833-2:2022-06 gilt für Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung und Betrieb von Brandmeldeanlagen zusammen mit DIN VDE 0833-1 und DIN 14675-1.

Sicherheitsbeleuchtung

DIN EN 50172:2024-10 / VDE 0108-100; die Norm enthält Mindestanforderungen an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Erstprüfung, kontinuierliche Überwachung und Wartung.

Feststellanlagen

DIBt-Bauartgenehmigungen sowie DIN 14677-1 für Instandhaltungsmaßnahmen und DIN 14677-2 für Kompetenzanforderungen an Personen, die Feststellanlagen instand halten.

Die Ausschreibung umfasst alle sicherheitstechnischen Anlagen gemäß Anlagenkataster des Auftraggebers, insbesondere:

Anlagengruppe

Leistungsstatus

Brandmeldeanlagen, Feuerwehrperipherie, Übertragungseinrichtungen

Betrieb, Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung, Prüfkoordination

Sprachalarmanlagen / Elektroakustische Notfallwarnsysteme

Betrieb, Wartung, Funktionsprüfung, Störungsmanagement

Sicherheitsbeleuchtung, Rettungszeichenleuchten, Zentralbatterieanlagen

Regelmäßige Funktions- und Betriebsdauertests, Wartung, Dokumentation

Feuerlöscheinrichtungen, Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschanlagen

Wartung, Prüfung, Austausch, Mängelverfolgung

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, NRA/MRA, Rauchschutzdruckanlagen

Wartung, Auslösungstests, Instandsetzung, Dokumentation

Brandschutzklappen, Rauchschutzklappen, RLT-Sicherheitsfunktionen

Wartung, Funktionsprüfung, Dokumentation

Feststellanlagen an Brandschutz- und Rauchschutztüren/-toren

Monatliche Betreiberkontrollen soweit beauftragt, jährliche Wartung durch Fachkraft

Fluchtwegsteuerungen, Notausgänge, Panik-/Notausgangsverschlüsse

Funktionsprüfung, Störungsbeseitigung, Freihalte- und Statuskontrolle

Notstromaggregate, USV, sicherheitsrelevante Stromversorgungen

Probeläufe, Lasttests soweit beauftragt, Wartung

Gaswarn-, CO-Warn-, Leckage- und Personen-Notsignal-Anlagen

Betrieb, Kalibrierung, Wartung, Prüfkoordination

Einbruchmelde-, Zutrittskontroll- und Videoanlagen

Soweit Bestandteil der betrieblichen Sicherheit beauftragt

Aufzüge mit Notruf-/Befreiungssystemen

Schnittstellenkoordination, Prüf- und Störungsnachverfolgung

Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich

Prüfkoordination, Mängelverfolgung

Vertragsstart / Übernahmephase

Der Auftragnehmer hat innerhalb der ersten [30/60/90] Kalendertage nach Leistungsbeginn eine vollständige technische und dokumentarische Übernahme durchzuführen.

Dazu gehören:

  • Sichtung der Bestandsunterlagen, Prüfberichte, Wartungsnachweise, Mängellisten, Feuerwehrlaufkarten, Brandschutzkonzepte, Alarmorganisationen und Revisionsunterlagen.

  • Plausibilitätsprüfung des Anlagenkatasters gegen den realen Bestand.

  • Erstellung eines objektspezifischen Wartungs-, Prüf- und Maßnahmenplans.

  • Bewertung offener Mängel nach Kritikalität.

  • Benennung fehlender Unterlagen und Risiken.

  • Übergabe eines Übernahmeberichts mit Maßnahmenplan, Fristen und Verantwortlichkeiten.

Ausschreibungsklausel:

Der Auftragnehmer übernimmt die Anlagen nicht stillschweigend als mangelfrei. Festgestellte Bestandsmängel sind im Übernahmebericht zu dokumentieren. Nicht dokumentierte Mängel, die bei ordnungsgemäßer Übernahme erkennbar gewesen wären, gelten nach Ablauf der Übernahmephase als vom Auftragnehmer erkannt oder erkennbar.

Der Auftragnehmer schuldet die laufende Betriebsunterstützung der sicherheitstechnischen Anlagen. Dazu gehören:

  • regelmäßige Anlagenbegehungen,

  • Bedienung und Statuskontrolle,

  • Störungsannahme und Störungsverfolgung,

  • Abschalt-, Ersatz- und Wiederinbetriebnahmeverfahren,

  • Koordination mit Feuerwehr, Leitstelle, Sachverständigen, Versicherern und Behörden, soweit beauftragt,

  • Pflege von Betriebs-, Wartungs- und Prüfbüchern,

  • Mitwirkung bei Alarmproben, Evakuierungsübungen und betrieblichen Sonderlagen,

  • Beratung des Auftraggebers bei nutzungsbedingten Änderungen mit Relevanz für sicherheitstechnische Anlagen.

Der Auftragnehmer darf sicherheitsrelevante Abschaltungen nur nach schriftlicher Freigabe des Auftraggebers vornehmen, ausgenommen Gefahr im Verzug. Jede Abschaltung ist mit Ersatzmaßnahmen, Verantwortlichen, Beginn, Ende und Wiederinbetriebnahme zu dokumentieren.

Die Instandhaltung umfasst mindestens:

Maßnahme

Inhalt

Inspektion

Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands

Wartung

Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des Abnutzungsvorrats

Instandsetzung

Wiederherstellung des Soll-Zustands nach Störung oder Mangel

Verbesserung

Schwachstellenbeseitigung ohne unzulässige Änderung der genehmigten Funktion

Alle Instandhaltungsmaßnahmen sind nach Herstellerangaben, anerkannten Regeln der Technik, bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen, Prüfvorgaben, Versicherungsauflagen und objektbezogenen Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen.

Sicherheitsrelevante Anlagen dürfen nicht lediglich „auf Sicht“ gewartet werden. Erforderlich sind funktionsbezogene Prüfungen, dokumentierte Mess-/Prüfergebnisse, eindeutige Mängelbewertung und Nachverfolgung bis zur Schließung des Mangels.

Der Auftragnehmer führt ein zentrales Prüf- und Fristenmanagement für alle beauftragten Anlagen. Dazu gehören:

  • Ermittlung und Pflege aller Prüffristen,

  • Terminierung und Koordination wiederkehrender Prüfungen,

  • Abstimmung mit befähigten Personen, Sachkundigen, Sachverständigen, Prüfsachverständigen und zugelassenen Überwachungsstellen,

  • Begleitung von Prüfungen,

  • Bereitstellung der notwendigen Unterlagen,

  • Bewertung der Prüfberichte,

  • Erstellung und Nachverfolgung von Mängelmaßnahmen,

  • monatliches Reporting des Prüfstatus.

Kontinuierliche Eigenüberwachung

Prüfungen eigener Leistungen durch denselben Auftragnehmer sind nur zulässig, soweit keine rechtliche, normative, behördliche oder vertragliche Unabhängigkeit gefordert ist.

Der Auftragnehmer stellt eine durchgängige Störungsannahme sicher. Für kritische Anlagen ist eine 24/7-Bereitschaft vorzusehen

Priorität

Definition

Reaktionszeit

Vor-Ort-Zeit

Maßnahme

P1 – Gefahr / Totalausfall

Ausfall BMA, SAA, Löschanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Notstrom, Fluchtwegsteuerung oder vergleichbare Gefährdung

max. 15 Minuten telefonisch

max. 2 Stunden

Sofortmaßnahme, Ersatzmaßnahme, Entstörung

P2 – erhebliche Funktionsbeeinträchtigung

Teilstörung mit sicherheitsrelevantem Risiko

max. 30 Minuten

max. 4 Stunden

Diagnose, Sicherung, Reparaturplanung

P3 – sonstige Störung

Keine unmittelbare Gefährdung, aber Funktionsmangel

max. 4 Stunden

nächster Arbeitstag

Instandsetzung nach Freigabe

P4 – Komfort-/Dokumentationsmangel

Keine akute Funktionsbeeinträchtigung

1 Arbeitstag

nach Abstimmung

planbare Erledigung

Bei P1- und P2-Störungen sind unverzüglich Ersatzmaßnahmen vorzuschlagen, etwa Brandwache, organisatorische Sicherung, temporäre Abschottung, manuelle Überwachung, Nutzungsbeschränkung oder Außerbetriebnahme betroffener Bereiche.

Klasse

Beschreibung

Fristvorgabe

A – kritisch

unmittelbare Gefahr, rechtlich/behördlich nicht tolerierbarer Zustand, Ausfall zentraler Schutzfunktion

sofortige Sicherung, unverzügliche Mängelbeseitigung

B – wesentlich

erhebliche Einschränkung der Schutzfunktion, Fristüberschreitung, wiederkehrende Störung

Maßnahmenplan binnen 2 Arbeitstagen, Beseitigung nach Freigabe

C – gering

kein unmittelbarer Einfluss auf Schutzfunktion, aber dokumentations- oder zustandsrelevant

Beseitigung im nächsten Wartungsfenster

D – Empfehlung

Verbesserung, Obsoleszenz, Ersatzteilrisiko, Effizienzmaßnahme

Aufnahme in Jahresmaßnahmenplan

Jeder Mangel erhält eine eindeutige ID, Anlage, Ort, Foto, Ursache, Risikobewertung, Sofortmaßnahme, Verantwortlichen, Zieltermin und Abschlussnachweis.

Der Auftragnehmer führt eine vollständige digitale Anlagendokumentation. Vertragsbestandteile sind:

  • Anlagenkataster,

  • Wartungs- und Prüfplan,

  • Wartungsberichte,

  • Prüfberichte,

  • Störungsberichte,

  • Mängel- und Maßnahmenliste,

  • Abschalt- und Ersatzmaßnahmenprotokolle,

  • Ersatzteil- und Obsoleszenzliste,

  • Nachweise der Fachkunde,

  • Revisionsunterlagen,

  • Fotodokumentation,

  • Monats- und Jahresberichte.

Der Monatsbericht enthält mindestens:

  • durchgeführte Wartungen und Prüfungen,

  • offene und geschlossene Mängel,

  • Fristüberschreitungen,

  • Störungen nach Priorität,

  • Ausfallzeiten,

  • Ersatzmaßnahmen,

  • empfohlene Investitionen,

  • Risiken aus Ersatzteilverfügbarkeit oder Anlagenalter,

  • KPI-Erfüllung.

Der Jahresbericht enthält zusätzlich:

  • Compliance-Status je Anlage,

  • Entwicklung der Störungen,

  • wiederkehrende Schwachstellen,

  • Budget- und Maßnahmenvorschlag für das Folgejahr,

  • Modernisierungsempfehlungen,

  • Bewertung der Betriebs- und Ausfallsicherheit.

Der Bieter hat mit Angebotsabgabe folgende Nachweise vorzulegen:

Nachweis

Mindestanforderung

Fachfirma BMA/SAA

Zertifizierung bzw. gleichwertiger Nachweis nach DIN 14675-2 für die relevanten Phasen, insbesondere Betrieb/Instandhaltung

Elektrofachkräfte

Nachweis geeigneter Elektrofachkräfte für Arbeiten an elektrischen Anlagen

Befähigte Personen

Nachweis für Prüfungen nach BetrSichV/TRBS, soweit beauftragt

Fachkraft Feststellanlagen

Kompetenznachweis nach DIN 14677-2

Sicherheitsbeleuchtung

Fachkunde für Betrieb, Prüfung und Wartung nach einschlägigen VDE-/DIN-Anforderungen

Herstellerautorisierungen

Für proprietäre Systeme, Softwarezugänge, Parametrierung und Ersatzteile

Arbeitsschutzorganisation

Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, PSA, Freigabeverfahren

Qualitätsmanagement

ISO 9001 oder gleichwertig; bei kritischen Anlagen zusätzlich internes Vier-Augen-Prinzip

Referenzen

Mindestens drei vergleichbare Referenzen mit sicherheitstechnischen Anlagen in ähnlich komplexen Liegenschaften

Subunternehmer sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Für Subunternehmer gelten dieselben Qualifikations-, Dokumentations- und Verfügbarkeitsanforderungen.

Der Auftragnehmer koordiniert seine Leistungen mit folgenden Beteiligten:

  • Objektmanagement / Facility Management,

  • Arbeitsschutz / Fachkraft für Arbeitssicherheit,

  • Brandschutzbeauftragter,

  • Sicherheitsdienst / Werkschutz,

  • Feuerwehr / Konzessionär / Alarmempfangsstelle,

  • Versicherer,

  • Sachverständige / Prüfsachverständige,

  • zugelassene Überwachungsstellen,

  • Errichter- und Herstellerfirmen,

  • Betreiber kritischer Produktions- oder Laborbereiche,

  • IT / Informationssicherheit bei vernetzten Anlagen,

  • Datenschutzverantwortliche bei Video-, Zutritts- und Überwachungssystemen.

Schnittstellenprobleme entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner Hinweispflicht

Risiken, fehlende Zuständigkeiten oder widersprüchliche Vorgaben sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Empfohlen wird eine klare Trennung zwischen Pauschal-, Einheitspreis- und Nachweisleistungen.

Vergütungsart

Inhalt

Monatspauschale

Regelbetrieb, Inspektion, Wartung, Fristenmanagement, Berichtswesen, normale Koordination

Einheitspreise

Prüfungen je Anlagentyp, Meldertausch, Batterietausch, Leuchtentausch, Brandschutzklappenprüfung, Türprüfung

Stundenlohnarbeiten

Störungsbeseitigung, Instandsetzungen, Sonderleistungen nach Freigabe

Material

Nach Aufwand mit offenem Aufschlag oder festem Ersatzteilpreisblatt

Bereitschaft

Separat ausweisen: 24/7-Pauschale, Einsatzpauschale, Vor-Ort-Sätze

Projektleistungen

Modernisierung, Umbauten, Erweiterungen, Softwaremigration, neue Feuerwehrlaufkarten

Nicht in der Pauschale enthaltene Leistungen sind vor Ausführung schriftlich anzubieten und vom Auftraggeber freizugeben, außer bei Gefahr im Verzug.

Der Bieter hat sein Angebot mindestens wie folgt aufzubauen:

Position

Beschreibung

Einheit

Menge

EP

GP

1

Übernahmephase inkl. Bestandsprüfung

pauschal

1

2

Monatliche Betriebsführung sicherheitstechnische Anlagen

Monat

12

3

Wartung BMA/SAA

Anlage/Jahr

4

Wartung Sicherheitsbeleuchtung

Anlage/Jahr

5

Wartung RWA/NRA/MRA

Anlage/Jahr

6

Wartung Feststellanlagen

Stück/Jahr

7

Wartung Feuerlöscher / Wandhydranten

Stück/Jahr

8

Wartung Notstrom/USV

Anlage/Jahr

9

Störungsbereitschaft 24/7

Monat

12

10

Einsatz P1 werktags

Einsatz

11

Einsatz P1 nachts/Feiertag

Einsatz

12

Stundenlohn Elektrofachkraft

Stunde

13

Stundenlohn Servicetechniker Sicherheitstechnik

Stunde

14

Projektleiter / Fachplaner

Stunde

15

Dokumentationspflege / CAFM-Datenpflege

Stunde

16

Ersatzteile gemäß Ersatzteilpreisliste

Anlage

1

Für die Zuschlagswertung empfiehlt sich nicht der niedrigste Preis allein. Sicherheitstechnische Anlagen sind betreiberkritisch

Kriterium

Gewichtung

Preis

40 %

Fachliche Qualifikation und Zertifikate

20 %

Betriebskonzept / Wartungs- und Prüfmanagement

20 %

Störungsmanagement / Reaktionszeiten / Ersatzteilkonzept

10 %

Dokumentation, Reporting, CAFM-Fähigkeit

10 %

Ausschlusskriterien:

  • fehlende Fachfirma- bzw. Fachkundenachweise für kritische Anlagen,

  • keine 24/7-Störungsannahme bei kritischen Anlagen,

  • keine belastbaren Referenzen,

  • keine Bereitschaft zur digitalen Dokumentation,

  • kein nachvollziehbares Mängel- und Fristenmanagement,

  • fehlende Herstellerzugänge bei proprietären Systemen.

Der Ausschreibung sollten beigefügt werden:

  • Anlagenkataster,

  • Grundrisse und Anlagenstandorte,

  • Brandschutzkonzept,

  • Feuerwehrlaufkarten und Feuerwehrpläne,

  • Alarm- und Evakuierungsorganisation,

  • letzte Prüfberichte,

  • Wartungsverträge und Wartungshistorie,

  • offene Mängellisten,

  • Genehmigungen, Auflagen, Bauartgenehmigungen,

  • Herstellerunterlagen,

  • GLT-/CAFM-Schnittstellenbeschreibung,

  • Objekt- und Sicherheitsordnung,

  • Zutrittsregelungen,

  • Betriebszeiten und Sperrzeiten,

  • kritische Produktions-, Labor- oder Sonderbereiche.

Vertragsklausel zur Betreiberentlastung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich schriftlich auf alle Umstände hinzuweisen, die den sicheren, regelkonformen oder genehmigungskonformen Betrieb der beauftragten sicherheitstechnischen Anlagen beeinträchtigen oder beeinträchtigen können. Dies gilt insbesondere für Fristüberschreitungen, wiederkehrende Störungen, fehlende Unterlagen, unvollständige Prüfungen, nicht verfügbare Ersatzteile, Softwareabkündigungen, behördliche Auflagen, nicht genehmigte Änderungen und erkennbare Abweichungen von Brandschutzkonzept, Nutzung oder genehmigtem Zustand.

Unterbleibt ein erforderlicher Hinweis, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen für daraus entstehende Schäden, Mehrkosten und Verzögerungen.