Personennotsignalanlagen
Personen-Notsignal-Anlagen tragen zur Sicherheit von Mitarbeitern bei, insbesondere in gefährlichen oder abgelegenen Arbeitsbereichen
Derartige Systeme ermöglichen im Falle eines Unfalls oder einer Bedrohung schnelle Reaktionszeiten und tragen dazu bei, Risiken zu minimieren. Moderne Lösungen für Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) nutzen Technologien wie GPS, Mobilfunk und Funkkommunikation, um präzise Standortinformationen und effektive Alarmierung bereitzustellen. Die Integration von PNA-Systemen in bestehende Sicherheits- und Kommunikationsinfrastrukturen ist entscheidend für eine effektive Nutzung.
Personennotfallanlagen
Anlagenarten und Reaktionszeiten
Personennotfallanlagen (PNA) sind Sicherheitssysteme, die dazu dienen, im Falle eines Notfalls schnell und effektiv Hilfe zu leisten. Sie werden in verschiedenen Gebäuden wie Bürogebäuden, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen installiert, um die Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter zu gewährleisten.
PNA werden beispielsweise zur Absicherung von Einzelarbeitsplätzen mithilfe von Notsignalgeräten verwendet. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die "Totmannschaltung" bei Lokführern. Solche Anlagen gehören zu den persönlichen Schutzausrüstungen und werden vor allem angewendet bei Personen, die allein und überwacht arbeiten müssen.
Alarmarten
Art des Alarms | Erläuterung |
---|---|
Alarm der Lage | Wird nach einer vorgegebenen Zeit ausgelöst, wenn ein vorgegebener Neigungswinkel des PNA überschritten wird. Üblicherweise sind dies 30-45°. |
Ruhealarm | Wenn das PNG sich über eine bestimmte vorgegebene Zeit nicht bewegt, wird der Alarm ausgelöst |
Zeitalarm | Dieser Alarm erfolgt, wenn nach einer vorgegebenen Zeit eine Quittung der Meldung durch den Träger nicht durchgeführt wird. |
Alarm bei Verlust | Wird nach einer vorgegebenen Zeit ausgelöst, wenn das PNG verloren gegangen ist. |
Fluchtalarm | Wird nach einer vorgegebenen Zeit ausgelöst, wenn der Träger hektische Bewegungen ausführt. |
Oftmals gibt es die Anweisung, dass Arbeiten nur in Gegenwart einer weiteren Person ausgeführt werden dürfen. Dennoch hat die Rationalisierung in letzter Zeit viel verändert, wie bereits beim Beispiel des Lokführers erwähnt. Ein unbemerkter Ausfall hätte hier katastrophale Folgen. Abhängig von der Schwere der Gefährdung müssen die Reaktionszeiten definiert werden.
Die nachfolgende Tabelle enthält die höchstzulässigen Reaktionszeiten für die verschiedenen Arten von Alarmen bei Personennotfallanlagen (PNA).
Alarmarten von PNA mit Mindestzeiten
Art des Alarms | einzuhaltende Mindest-Zeiten |
---|---|
willensabhäng | Sekunden |
willensabhängiger Personenalarm | 2 |
Personen- Notsignalanlagen mit Sprechfunkeinrichtung | 30 |
Voralarm | 15 |
willensunabhängiger Personenalarm (einschließlich des Voralarms) | |
Alarm der Lage | 90 |
Ruhealarm | 90 |
Alarm bei Verlust | 15 |
Fluchtalarm (Ohne Voralarm) | 10 |
Minuten | |
Zeitalarm | 30 |
technischer Alarm | 10 |
Eine PNA besteht aus zwei Komponenten:
dem tragbaren Personen-Notsignalgerät (PNG)
und der Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ).
Zum Auslösen gibt es zwei Möglichkeiten:
Der Träger des PNG kann einen Knopf drücken und damit das Notsignal senden.
Das PNG ist so konfiguriert, dass es beispielsweise bei einer Lageänderung anspricht und auf diese Weise einen willensunabhängigen Alarm auslöst.
Wie bereits erwähnt, sind Personennotsignalgeräte entweder mit einer willensunabhängigen oder einer willensabhängigen Schaltmöglichkeit ausgestattet. Um versehentliche Alarmauslösungen zu vermeiden, wird vor der Aussendung eines Notsignals jeweils ein sogenannter Voralarm ausgelöst. Dieser kündigt die bevorstehende Alarmauslösung an, wobei die Bestätigungszeit bis zur Alarmauslösung höchstens 2 Sekunden betragen darf.
Wenn Personennotsignalanlagen in Verbindung mit Sprechfunkeinrichtungen verwendet werden, muss die Anlage so eingestellt sein, dass der Alarm nach mindestens 30 Sekunden in der Empfangszentrale ankommt. In der Regel werden daher Hand-Sprechfunkgeräte, die aus diesem Grund eingesetzt werden, auf eine Sprechzeit von 25 Sekunden begrenzt. Die Auslösetaste muss zusätzlich gegen ungewolltes Betätigen gesichert sein.
Die allgemeinen Sicherheitsregeln definieren eine PNA als Personen-Notsignalgeber (PNG), welche mit einer Empfangszentrale in Verbindung stehen. Die Übertragungsarten können sein:
Funk,
Draht,
Licht,
Ultraschall
oder auch Infrarot.
In der Regel wird als Übertragungsmedium Funk genutzt. Die wesentlichen Funksysteme sind:
PNA in Verbindung mit Grundstücksfunkanlagen und Sprechverbindung
PNA in Verbindung mit Sprechfunkgeräten des Betriebs- oder Bündelfunks
PNA auf Fernwirkfrequenzen (433 MHz) ohne Sprechverbindung.
Personennotfallanlagen (PNG) werden in der Regel vorzugsweise mit einer sogenannten innerbetrieblichen Zentrale betrieben. Der Bereich Facility Management ist hierfür selbstverständlich prädestiniert, insbesondere der Helpdesk. Falls Unternehmen nicht explizit über eine solche Zentrale verfügen, liegt es nahe, eine entsprechende Einrichtung im Sicherheitsbereich zu etablieren. Es ist auf jeden Fall wichtig, dass die Meldungen unverzüglich an eine verantwortliche Person übermittelt werden und die festgelegten Routinen entsprechend durchgeführt werden.
Eine Empfangszentrale besteht in der Regel aus den folgenden Komponenten:
Antennenanlage
Sender und Empfänger
Stromversorgung und USV (Unterbrechungsfreie Stromversorgung)
Auswerteeinheit (z.B. Tableau, EDV und Drucker zur Dokumentation usw.)
Ladegeräte für PNG
Zusatzgeräte (AWAG, AWUG usw.)
In der Regel verlaufen Rettungsmaßnahmen unabhängig von der Nutzung der Personennotrufanlage. Dennoch kann diese Anlage prinzipiell auch einbezogen werden. In einigen Fällen wird eine Kopplung mit der Personenrufanlage durchgeführt.
Als Quelle ist besonders die DGUV Regel 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignalanlagen (PNA)" hervorzuheben.