04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe

Oberlichter: Instandhaltung

Instandhaltung

Die Instandhaltung umfasst regelmäßige Reinigung, Wartung und Inspektion, um sicherzustellen, dass die Oberlichter in einwandfreiem Zustand sind und ihre Funktionen erfüllen

Durch regelmäßige Instandhaltung können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden, was dazu beiträgt, unnötige Ausfallzeiten und Kosten zu vermeiden. Eine sorgfältige Instandhaltung stellt sicher, dass unsere Oberlichter sicher und funktionsfähig bleiben und den Anforderungen unseres Arbeitsplatzes entsprechen.

Instandhaltung von Oberlichtern in der Sicherheitstechnik

Wartung, Inspektion

Regelmäßige Wartung nach den Herstelleranweisungen ist für Lichtkuppeln aus Kunststoff mit und ohne Aufsetzkranz unerlässlich. Die Wartungsmaßnahmen müssen sicher vor Ort durchgeführt werden können, sowohl von außen als auch von innen in der entsprechenden Höhe. Die Nichtbeachtung der Wartungsanforderungen kann die Leistung und die Lebensdauer des Produkts beeinträchtigen.

Gemäß DIN EN 1873 soll die regelmäßige Wartung von Oberlichtern beinhalten:

  • Reinigung der Bauelemente,

  • Prüfen und eventuelles Ersetzen der Dichtungen,

  • Prüfen und Warten und eventuelles Austauschen von Zubehör,

  • Warten der Öffnungsvorrichtungen (falls vorhanden).

Unterlassungen bezüglich dieser Vorgaben können die Funktionsweise und die Lebensdauer des Produkts beeinträchtigen. Es ist wichtig, die Dichtungen regelmäßig auf Sitz und dichtes Schließen zu prüfen, zu reinigen, zu pflegen und gegebenenfalls zu erneuern.

Warten von Zubehör

  • Zubehörteile (Bauteile, Leitungen, Kabel etc.) sind auf Beschädigung zu prüfen und gegebenenfalls auszutauschen.

  • Bewegliche Teile wie Scharniere, Öffnerbeschläge oder Öffneraggregate sind auf Gangbarkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu schmieren.

Zur bodennahen Nachströmung von nicht kontaminierter Luft müssen zeitnah mit der Öffnung der NRWG ausreichend große Zuluftöffnungen zur Verfügung stehen. Der Öffnungs- bzw. Schwenkbereich ist ständig freizuhalten.

Allgemeine Grundsätze

Die Rauchabzugsanlagen (RWA) gehören zu den am häufigsten gewarteten Oberlichtern, daher widmen wir uns in diesem Zusammenhang der näheren Betrachtung ihrer Wartung. Um sicherzustellen, dass eine RWA ordnungsgemäß gewartet wird, müssen gemäß DIN EN 12101-2 bzw. VdS 2159/2594 alle Komponenten gemeinsam geprüft und zertifiziert werden. Es gibt einige wichtige Grundsätze, die bei der Instandhaltung dieser Anlagen unbedingt beachtet werden müssen.

Eine Sichtkontrolle der RWA sollte innerhalb von sechs Monaten mindestens einmal durchgeführt werden. Hierbei sollten alle Aggregate der RWA auf Zugänglichkeit, offensichtliche Beschädigungen oder Defekte überprüft werden. Auch die optischen und akustischen Betriebs- und Störungsanzeigen müssen kontrolliert werden. Zudem sollte das Wartungsintervall der letzten Wartung geprüft werden. Alle Ergebnisse der Sichtkontrolle sollten im Prüfbuch dokumentiert werden.

Die Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und das Zubehör der NRA müssen in regelmäßigen Abständen auf Funktionsfähigkeit

Die Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und das Zubehör der NRA müssen in regelmäßigen Abständen auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und bei Bedarf repariert werden. In der Regel sollten diese Wartungsarbeiten einmal im Jahr durchgeführt werden, jedoch sollten die Wartungsintervalle in besonders schmutzigen oder staubbelasteten Betriebsstätten entsprechend verringert werden. Auch diese Arbeiten müssen im Prüfbuch dokumentiert werden.

Die Wartung der NRA sollte gemäß den Vorgaben des Herstellers/Errichters durchgeführt werden. Der genaue Umfang der Wartungsarbeiten ergibt sich aus der jeweiligen hersteller- und anlagenspezifischen Wartungsanleitung und den Angaben des Errichters. Wichtig ist, dass nur qualifizierte Fachfirmen oder VdS-Fachfirmen Wartungsarbeiten an NRA durchführen dürfen.

Die gesamte Anlage auf eventuelle Veränderungen wie bauliche Veränderungen an den Eintritts- oder Zuluftöffnungen

Vor dem Beginn von Wartungsarbeiten an der natürlichen Rauchabzugsanlage (NRA) ist eine umfassende Überprüfung der gesamten Anlage auf mögliche Veränderungen erforderlich. Hierzu zählen bauliche Veränderungen an den Eintritts- oder Zuluftöffnungen, Änderungen der Rauchabschnittsgröße durch den Einbau von Trennwänden oder dauerhafte Veränderungen bei den Brandlasten. Jegliche festgestellten Veränderungen müssen sorgfältig dokumentiert werden. Eine umfassende Dokumentation der NRA bei der Übernahme/Abnahme sowie die Fortführung dieser Dokumentation in einem Prüf- oder Kontrollbuch sind Voraussetzung dafür. In diesem Buch werden auch die Prüfergebnisse und Wartungsmaßnahmen festgehalten und stehen dem Wartungspersonal zur Verfügung.

Vor der eigentlichen Wartung muss die komplette NRA gruppenweise vom Notauslösekasten aus aktiviert werden, um den Öffnungsvorgang aller angeschlossenen NRA und das reibungslose Zusammenspiel aller Systemkomponenten zu überprüfen (Funktionsprüfung). Dabei müssen verbrauchte Materialien wie CO2-Patronen und Auslöser ausgetauscht werden. Die Übertragungswege und Verbindungen für Energie-, Überwachungs- und Steuerfunktionen müssen ebenfalls auf ihre Funktionalität überprüft werden.

Je nach verwendeter Energieversorgung muss die NRA eventuell weiteren Prüfungen unterzogen werden, z.B. das Abdrücken der CO2-Leitungen, die Füllgradbestimmung von CO2-Patronen, das Durchmessen von Akkumulatoren/elektrischen Leitungen usw

Je nach Art der Energieversorgung müssen möglicherweise weitere Prüfungen an der NRA durchgeführt werden, wie beispielsweise das Abdrücken der CO2-Leitungen, die Bestimmung des Füllgrades von CO2-Patronen, das Durchmessen von Akkumulatoren/elektrischen Leitungen usw. Schraubverbindungen müssen auf festen Sitz überprüft werden und bewegliche Teile wie Kolbenstangen von Pneumatikzylindern müssen gereinigt und neu konditioniert werden.

Beim Austausch von Verbrauchs- oder Ersatzteilen muss darauf geachtet werden, dass die Kompatibilität mit dem System gewährleistet ist. Es dürfen ausschließlich Verbrauchs- oder Ersatzteile mit entsprechender Anerkennung/Zertifizierung oder Originalteile verwendet werden.

Damit der Wartungsmonteur an jedem NRWG (Notrauch- und Wärmeabzugsgerät) die erforderlichen Wartungs- und Pflegearbeiten durchführen kann, muss das Gerät von außen zugänglich sein. Da die Wartungsarbeiten in der Regel auf dem Dach und/oder in größerer Höhe stattfinden, muss der Wartungsmonteur über geeignete persönliche Sicherungseinrichtungen verfügen. Die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt zu beachten.

Eine reine Sichtkontrolle oder eine Maßnahme ohne die vollständige Öffnung der NRA über die für den Ernstfall vorgesehenen Auslöser stellt keine fachgerechte Wartung dar

Instandhaltungs

-

Maßnahme

Zeitintervall zwischen zwei

Sichtkontrollen/ Wartungen/

Instandsetzungen

.

Qualifikation

Sichtkontrolle

längstens 6 Monate

eingewiesene Person (Betreiber)

oder Fachkraft

Wartung

längstens 1 Jahr

Fachkraft für NRA

Instandsetzung

nach Erfordernis

Fachkraft für NRA

Zusammenhang zwischen Instandhaltungsmaßnahmen, Fristen und erforderlicher Qualifikation der ausführenden Person

Arbeitskarten für die Wartungsarbeiten

Die oben beschriebenen Wartungstätigkeiten, die als Grundsätze gelten, sind in der Praxis in konkrete Arbeitskarten umgesetzt. Diese idealtypischen Arbeitskarten geben einen allgemeinen Überblick darüber, welche Maßnahmen vom Wartungspersonal an den einzelnen Komponenten der Anlage durchgeführt werden sollen. Zusätzlich zu diesen Grundsätzen sind die spezifischen Vorgaben der jeweiligen Hersteller oder Errichter verbindlich für den Einzelfall. Die Zeitabstände unter "periodisch" müssen festgelegt werden, entweder durch einen festen Turnus, wenn gefordert, oder je nach den Erfordernissen vor Ort. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Betreiber der Anlage.

Zuständig hierfür ist der Betreiber

Position

Baugruppe/Bauelemente

Tätigkeit

Ausfü

periodisch

hrung

bei Bedarf

 

Beispiel-Arbeitskarte für
Natürliche Rauch- (NRA) und Wärmeabzugsanlagen (WA)

   
       
 

Rauchabzug oder Entrauchungsöffnung

   
 

Abdeckung (Lichtkuppel, Klappe, Doppelklappe, Lamelle, Fensterflügel)

   
 

Sichtprüfung auf Beschädigungen, Freihalten des Öffnungs- bzw. Schwenkbereichs

X

 
 

Befestigung Scharniere (Schrauben, Stifte usw.)

X

 
 

Dichtungen (Beschädigungen, Quetschungen usw.)

X

 
 

Aufsetzkranz, Sockel, Fenster

   
 

Sichtprüfung auf Beschädigungen

X

 
 

Befestigung Scharniere (Schrauben, Stifte usw.)

X

 
 

Dichtungen (Beschädigungen, Quetschungen usw.)

X

 
       
 

Beschlag

   
 

Funktionsprüfung des gesamten Öffnungsvorgangs

X

 
 

Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

X

 
 

Funktionserhaltendes Reinigen

 

X

 

Alle beweglichen Teile auf Gangbarkeit und Funktion prüfen

X

 
 

Bewegliche Teile schmieren

 

X

 

Anschlüsse und Befestigungen auf festen Sitz prüfen

X

 
 

Anschlüsse nachziehen

 

X

       
 

Pneumatisch (Pneumatik-Zylinder)

   
 

Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

X

 
 

Funktionserhaltendes Reinigen

 

X

 

Kolbenstange mit geeignetem Schmier- bzw. Gleitmittel versehen.

 

X

 

Anschlüsse und Befestigungen auf festen Sitz prüfen

X

 
 

Anschlüsse nachziehen

 

X

 

Verriegelungen prüfen

X

 
 

Sichtprüfung Anschluss-Schläuche

X

 
       
 

Elektrisch (Motoröffner)

   
 

Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

X

 
 

Funktionserhaltendes Reinigen

 

X

 

Schubstange mit geeigneten Schmier- bzw. Gleitmitteln versehen.

 

X

 

Anschlüsse und Befestigungen auf festen Sitz prüfen

X

 
 

Anschlüsse nachziehen

 

X

 

Verriegelungen prüfen

X

 
 

Sichtprüfung Anschluss-Kabel

X

 
       
 

Verriegelung

   
 

Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

X

 
 

Funktionserhaltendes Reinigen

 

X

 

Alle beweglichen Teile auf Gangbarkeit und Funktion prüfen

X

 
 

Bewegliche Teile mit geeigneten Schmier -bzw. Gleitmitteln versehen.

 

X

 

Anschlüsse und Befestigungen auf festen Sitz prüfen

X

 
 

Anschlüsse nachziehen

 

X

 

Verriegelungen prüfen

X

 
       
 

Windleitwand/Eckleitwände

   
 

Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

X

 
 

Funktionserhaltendes Reinigen

 

X

 

Anschlüsse nachziehen

 

X

       
 

Automatische Auslösung

   
 

Pneumatisch

   
 

Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

X

 
 

Funktionserhaltendes Reinigen

 

X

 

Alle beweglichen Teile auf Gangbarkeit und Funktion prüfen

X

 
 

Bewegliche Teile mit geeignetem Schmier- bzw. Gleitmittel versehen

 

X

 

Anschlüsse und Befestigungen auf festen Sitz prüfen

X

 
 

Anschlüsse nachziehen

 

X

 

Sichtprüfung des Glaskolbens (Luftblasen nicht größer als 2-3 mm

X

 
 

Herstellerangeben beachten

   
 

Sichtprüfung der Nadel

X

X

       
 

Energieversorgung im NRWG

   
 

Energieversorgung im NRWG Druckgasflaschen, Kapseln)

   
 

Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

X

 
 

Funktionserhaltendes Reinigen

 

X

 

Druck oder Gewicht des Druckbehälters prüfen

X

 
 

Prüfung der Flaschendichtung im Anschlussgewinde

X

 
 

Sichtprüfung, ob sich Fremdkörper (Zunder, Ausstanzungen der Berstscheibe) im Bereich des Anschlussgewindes oder der Dichtfläche befinden

X

 
 

Energieversorgung im NRWG (Notstromakkumulator)

   
 

Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

X

 
 

Funktionserhaltendes Reinigen

 

X

 

Prüfung der Akkumulator- und Ladespannung. Austausch des Notstromakkumulators nach Ablauf von 4 Jahren oder bei festgestellten Mängeln (Herstellerangaben beachten)

X

 
 

Elektrisch (Rauchmelder, Wärmemelder

   
 

Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

X

 
 

Funktionserhaltendes Reinigen

 

X

 

Funktionsprüfung mit Prüfgas (Rauchmelder) entsprechende den Hersteller vorgaben

X

 
 

Funktionsprüfung mit einer geeigneten Wärmequelle (Wärmemelder) entsprechende den Hersteller vorgaben

X

 
 

Überprüfung der Sicht- und Störungsanzeigen

X

 
 

Wenn möglich Auslesen und Auswertung des Verschmutzungsgrades

X

 
       
 

Manuelle Auslösung

   
 

Pneumatisch (Handauslöser, Notauslösestation, Alarmkasten)

   
 

Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

X

 
 

Funktionserhaltendes Reinigen

 

X

 

Alle beweglichen Teile auf Gangbarkeit und Funktion prüfen

X

 
 

Bewegliche Teile schmieren

 

X

 

System auf die Dichtigkeit prüfen (Auslösung)

X

 
 

Anschlüsse und Befestigungen auf festen Sitz prüfen

X

 
 

Anschlüsse nachziehen

 

X

 

Sichtprüfung der Nadel

 

X

 

Sichtanzeigen prüfen

X

 
       
 

Energieversorgung in der manuellen Auslösung (Druckgasflaschen, Kapseln)

   
 

Druck oder Gewicht des Druckbehälters prüfen

X

 
 

Prüfung der Flaschendichtung im Anschlussgewinde

X

 
 

Sichtprüfung, ob sich Fremdkörper (Zunder, Ausstanzungen der Berstscheibe) im Bereich des Anschlussgewindes oder der Dichtfläche befinden

X

 
 

Elektrisch

   
 

Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

X

 
 

Funktionserhaltendes Reinigen

 

X

 

Funktionsprüfung aller Funktionen

X

 
 

Funktionsprüfung aller Anzeigen und Signale

X

 
 

Überprüfung der Zuleitungen auf Beschädigungen prüfen

X

 
       
 

Externe Auslösung/Fremdansteuerung

   
 

Funktionsprüfung aller Funktionen

X

 
 

Funktionsprüfung aller Anzeigen und Signale

X

 
 

Überprüfung der Zuleitungen auf Beschädigungen prüfen

X

 
       
 

Signalweitergabe

   
 

Funktionsprüfung aller Funktionen

X

 
 

Funktionsprüfung aller Anzeigen und Signale

X

 
 

Überprüfung der Zuleitungen auf Beschädigungen prüfen

X

 
       
 

Windrichtungsgeber

   
 

Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

X

 
 

Funktionsprüfung aller Funktionen

X

 
 

Überprüfung der Heizungsanlage, wenn vorhanden

X

 
 

Überprüfung der Anströmung Windsensor

   
       
 

Steuereinrichtungen (Zentralen, Notauslösestationen usw.)

   
 

Pneumatisch

   
 

Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

X

 
 

Prüfung aller Funktionen, Sichtprüfung der Funktions- und Störungsanzeigen in der Zentrale und den angeschlossen Bedienstellen, Anzeigen usw.

X

 
 

Dichtigkeit aller Verschraubungen und Anschlüsse.

X

 
 

Überprüfung der Einstellung der Druckluftwartungseinheit.

X

 
 

Entleeren des Kondensat Behälters. (Achtung! Vorschriften für die Entsorgung/ Aufbereitung von Kondensat beachten.)

X

 
 

Säubern des Kondensat Behälters

X

 
 

Elektrisch

X

 
 

Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

X

 
 

Prüfung aller Funktionen, Sichtprüfung der Funktions- und Störungsanzeigen in der Zentrale und den angeschlossen Bedienstellen, Anzeigen usw.

X

 
 

Notbetrieb simulieren: Auslösung der Rauchabzugsfunktion ohne Netzversorgung. Auslösung über manuelle und automatische Auslösung

X

 
 

Prüfung der Akkumulator- und Ladespannung. Austausch des Notstromakkumulators nach Ablauf von 4 Jahren oder bei festgestellten Mängeln (Herstellerangaben beachten)

X

 
       
 

Übertragungsleitungen

   
 

Pneumatisch

   
 

Äußerlich auf Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

X

 
 

Auf Dichtigkeit prüfen (Funktionsprüfung)

X

 
 

Prüfung aller übertragenen Funktionen und Signale durch Funktionsprüfung des Gesamtsystems

X

 
 

Anschlüsse nachziehen

 

X

 

Elektrisch

   
 

Äußerlich auf Beschädigung und Befestigung prüfen

X

 
 

Prüfung aller übertragenen Funktionen und Signale durch Funktionsprüfung des Gesamtsystems

X

 
 

Überprüfung auf Einhaltung der Musterleitungsanlagen Richtlinie

X

 
       
 

Zuluftöffnungen

   
 

Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

X

 
 

Funktionserhaltendes Reinigen

 

X

 

Alle beweglichen Teile auf Gangbarkeit und Funktion prüfen

X

 
 

Bewegliche Teile schmieren

 

X

 

System auf die Dichtigkeit prüfen (Auslösung)

X

 
 

Anschlüsse und Befestigungen auf festen Sitz prüfen

X

 
 

Anschlüsse nachziehen

 

X

 

Zuluftöffnungen auf Funktion prüfen, Freihalten des Öffnungs- bzw. Schwenkbereichs

X

 
       
 

Rauchschürzen

   
 

Ansteuerung aller Auslösewege prüfen (Hand, Automatisch, Fremd, usw.)

X

 
 

Äußerlich auf Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen (Gehäuse, Gewebe)

X

 
 

Befestigung des Gewebes auf der Wickelwelle und Verhalten beim Ab- bzw. Abrollen

X

 
 

Schließkraft

X

 
 

Endlagenpositionen, und Abschlussleisten

X

 
 

elektrische Verkabelung zu den Antriebsmotoren usw. auf Beschädigungen überprüfen.

X

 
       
 

Anlagenkennzeichnung und Dokumentation

   
 

Beschilderung, Kennzeichnung, Typenschild, Zertifizierungszeichen prüfen, ob vorhanden und richtig

X

 
 

Wartungsrelevante Herstellervorschriften auf Vorhandensein prüfen

X

 
 

Wartungsbuch (prüfen und ausfüllen)

X

 
       

Übersicht der auszuführenden Wartungsarbeiten am Beispiel NRWA

Qualifikation des Wartungspersonals

Bei Arbeiten, bei denen die Sicherheit der baulichen Anlagen von der speziellen Sachkenntnis des ausführenden Unternehmens abhängt, wie es bei NRA der Fall ist, muss der Wartungsunternehmer auf Anfrage der Bauaufsichtsbehörde seine Eignung nachweisen. Dieser Nachweis gilt sowohl für die Wartung als auch für die Instandsetzung von NRA. Daher ist es von großer Bedeutung, dass diese Arbeiten ausschließlich von Unternehmen durchgeführt werden, die über das erforderliche Fachwissen, geschultes Personal und die notwendigen (teilweise spezialisierten) Werkzeuge verfügen. Zusätzlich sollten diese Unternehmen Originalaustausch- und Zubehörteile verwenden, die in den Prüfungszeugnissen aufgeführt sind. Eine Voraussetzung ist auch die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 und/oder VdS sowie die Schulung und Autorisierung durch den jeweiligen Systemhersteller oder Errichter. Alternativ können sie auch nach VdS 2133 anerkannt sein und im Falle eines Versagens eine angemessene Rückgriffdeckung (mit ausreichender Haftpflichtversicherungssumme und hohem Stammkapital) anbieten.

Dokumentation der Wartungsarbeiten

Um sicherzustellen, dass bauliche Veränderungen seit der letzten Wartung die Funktionsfähigkeit der NRA nicht beeinträchtigen, ist es erforderlich, eine Bestandszeichnung mit der eingetragenen NRA zu führen. Diese sollte zum Zeitpunkt der Übernahme/Abnahme der NRA dokumentiert und in einem Betriebsbuch aufbewahrt werden, in dem auch zukünftige Prüf- und Wartungsergebnisse eingetragen werden.

Ein Betriebsbuch oder Kontrollbuch, das den VdS 2257-Anforderungen entspricht, ist für Rauch-Wärmeabzugsanlagen (RWA) von entscheidender Bedeutung, da es den Zustand der Anlage sowie alle relevanten Ereignisse während ihres gesamten Betriebs dokumentiert. Das Betriebsbuch sollte Bestandszeichnungen mit eingetragenen NRWG, Gruppenaufteilungen, Zuluftflächen und Rauchabschnitten enthalten, ebenso wie alle relevanten Wartungs- und Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten und entsprechende Kontrolllisten.

Das Betriebsbuch sollte in unmittelbarer Nähe der RWA-Zentrale aufbewahrt werden und während der gesamten Betriebsdauer der Anlage zur Einsichtnahme verfügbar sein. Jede durchgeführte Wartungs- und Instandsetzungsarbeit sollte im Betriebsbuch dokumentiert werden.

Wartungsvertrag

Bauherren und Gebäudebetreiber, die Rauchabzugsanlagen besitzen, sollten mindestens einmal im Jahr die NRA durch eine anerkannte RWA-Fachfirma oder eine vom VdS anerkannte RWA-Fachfirma warten und gegebenenfalls reparieren lassen. Durch den Abschluss eines Wartungsvertrages können Verantwortliche im Brandfall das Schadensrisiko reduzieren und ihr eigenes Haftungsrisiko verringern. Zusätzlich können sie jederzeit nachweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der RWA nachkommen, insbesondere gegenüber Dritten wie der Bauaufsichtsbehörde, die gemäß der Prüfverordnung Kontrollen durchführt, der Versicherung und anderen.

Durch den Wartungsvertrag:

  • werden keine Termine mehr vergessen,

  • werden die Kosten transparent und kalkulierbar,

  • werden die Hersteller- und Errichtervorgaben beachtet,

  • werden nur für den Einbau erlaubte Austausch- oder Ersatzteile verwendet,

  • wird das Haftungsrisiko gegenüber Behörden und Versicherungen geringer,

  • steht im Notfall fachkundige Hilfe zur Verfügung.

Soweit feste Turnusse für Verschleißkomponenten vorgegeben sind, können sie der folgenden Liste entnommen werden:

NRA-Komponente

Kriterium

notwendige Aktion

 

Steuerung und

Energieversorgung

Akkumulator

Alterung / Verschleiß

Natürliche Alterung des Akkumulators, der Akkumulator erreicht nicht mehr die vom Hersteller angegebenen Nenndaten. Die durchschnittliche Lebensdauer liegt bei optimalen Randbedingungen bei etwa 4

Nach durchschnittlich 4 Jahren ist der Akkumulator auszutauschen. Es dürfen nur Original-Ersatzteile oder vom Hersteller der RWA-Anlage freigegebene Alternativprodukte verwendet werden.

CO2-Flaschen

Alterung

Natürliche Alterung der CO2-Flasche, die CO2-Flasche erreicht nicht mehr die vom Hersteller angegebenen Nenndaten (Gewicht).

Je nach Bauart (Einweg- oder Mehrwegflasche) muss die CO2-Flasche nach 3 Jahren (Einweg) ausgetauscht oder spätestens nach 10 Jahren (Mehrweg) von einer geeigneten Prüfstelle (z. B. TÜV) einer Prüfung unterzogen werden.

Es dürfen nur Original-Ersatzteile oder vom Hersteller der RWA-Anlage freigegebene Alternativprodukte verwendet werden.

     
 

Auslö

sungen

Rauchmelder / Thermomelder

Alterung / Verschleiß / Verschmutzung

Natürliche Alterung bzw. Verschmutzung des Rauchmelders / Thermomelders, der Rauchmelder / Thermomelder erreicht nicht mehr die vom Hersteller

angegebenen Nenndaten.

Je nach Bauart (ohne oder mit

Druckgasgenerator

Alterung / Verschleiß

Natürliche Alterung des Druckgasgenerators, der Druckgasgenerator erreicht nicht mehr die vom Hersteller angegebenen Nenndaten.

Unter Beachtung des Ablaufdatums, spätestens aber nach 3 Jahren sind Druckgasgeneratoren durch

autorisierte Fachfirmen auszutauschen.

Während der Wartung/Reparatur sind gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzzieles zu

Ersatzteile, Reparatur

Diese Hinweise sollen dem Betreiber empfehlend eine Richtschnur geben,

  • worauf er unbedingt zu achten hat, wenn er

    - neue Oberlichtflächen, aus welchen Gründen auch immer, nachträglich durch eine Oberflächenbehandlung verändern lassen will, oder

    - Beschädigungen auf oder an seinen Oberlichtflächen feststellt,

  • welche Maßnahmen zu ergreifen sind und

  • wie und mit welchen Mitteln beschädigte Oberlichtflächen gegebenenfalls saniert werden können.

Lichtkuppeln und Lichtbänder sind Bauelemente, die in Dachflächen eingebaut werden

Lichtkuppeln und Lichtbänder sind Bauelemente, die in Dachflächen eingebaut werden, um Räume zu schließen und gleichzeitig für Beleuchtung, Belüftung und Entrauchung zu sorgen. Diese Bauteile wurden konstruiert, um den Wind- und Schneelasten standzuhalten und sie sicher in die Dachkonstruktion ableiten zu können, um die Tragfähigkeit und Standsicherheit zu gewährleisten.

Lichtkuppeln und Lichtbänder bestehen hauptsächlich aus Kunststoffen, die bestimmten baurechtlichen Regelungen bezüglich ihrer Verwendung unterliegen. Um sicherzustellen, dass die Konstruktionen tragfähig und sicher sind, werden verschiedene Eigenschaften wie Brandverhalten, Lichttransmission, Wärmeabzugsfläche und Durchsturzsicherheit an unbeschädigten Mustern untersucht und experimentell ermittelt.

Maßnahmen im Neuzustand

Müssen Lichtkuppeln oder Lichtbänder durch eine Oberflächenbehandlung verändert werden, sind vorher Untersuchungen an der jeweiligen neuen Materialkombination,

das sind Trägermaterial und Beschichtungsmaterial, zu folgenden Punkten nötig:

  • dauerhafte Verträglichkeit des Beschichtungswerkstoffs mit der verwendeten Lichtplatte,

  • Veränderung der Lichtdurchlässigkeit/UV-Beständigkeit, Dauerhaftigkeit der Licht-durchlässigkeit,

  • Veränderung der Materialeigenschaften (z. B. für Funktion als Wärmeabzug),

  • Beeinflussung des Brandverhaltens (Forderung aus Zulassung oder MBO),

  • Veränderung der Materialeigenschaft „harte Bedachung" (Widerstandsfähigkeit gegen Funkenflug und strahlende Wärme),

  • Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit (Standsicherheit, Durchsturzsicherheit).

Um Beschichtungsmaßnahmen an Materialien, wie Träger- und Beschichtungsmaterial durchzuführen, sind in der Regel neue Prüfungen nach ETAG 010 oder DIN EN 1873 bzw. DIN EN 14963 erforderlich

Nach der Beschichtung verlieren die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen oder sonstigen Klassifizierungen, die durch eine vorherige Materialprüfung des Ursprungsmaterials erlangt wurden (z.B. Brandverhalten, Durchsturzsicherheit, etc.), ihre Gültigkeit. Um das Bauprodukt weiterhin verwenden zu dürfen, sind gemäß den Bauordnungen der Länder neue allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder erweiterte Zulassungen erforderlich.

Außerdem ist es für die Hersteller von Lichtkuppeln oder Lichtbändern oft nicht möglich, eine Gewährleistung für die Platten abzugeben, die auf diese Weise behandelt wurden.

Maßnahmen im Schadensfall

Wenn Lichtkuppeln oder Lichtbänder durch äußere Einflüsse wie einen Hagelschlag beschädigt werden, ist es notwendig zu überprüfen, ob Undichtigkeiten entstanden sind. Wenn Undichtigkeiten festgestellt werden, sollten vorübergehende Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel das Abdecken, um das Eindringen von Oberflächenwasser zu verhindern. Diese Abdeckungen müssen sorgfältig befestigt sein, um erneuten Niederschlägen standzuhalten.

Beschädigungen an Lichtkuppeln oder Lichtbändern können nicht nur die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen, sondern auch die dauerhafte Tragfähigkeit der Bauteile. Brüche oder Löcher in den lichtdurchlässigen Platten führen dazu, dass die Tragfähigkeit dauerhaft nicht mehr ausreichend ist.

Da der Beschädigungsgrad und die daraus resultierenden Konsequenzen oft ohne ausreichendes Fachwissen im Kunststoffbau nicht feststellbar sind

Da der Grad der Beschädigung und die daraus resultierenden Konsequenzen oft ohne ausreichendes Fachwissen im Kunststoffbau nicht feststellbar sind, muss in jedem Einzelfall entschieden werden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Konstruktion wieder funktionsfähig zu machen. Eine zuverlässige Beurteilung kann nur durch den Hersteller des Produkts oder einen Sachverständigen für Kunststoffbau erfolgen.

Bei Auftreten von Rissen oder Verfärbungen fordern die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Lichtbandkonstruktionen in Abstimmung mit dem Hersteller einen Sachverständigen. Falls eine Glasbruch-Versicherung für die Konstruktion besteht, muss der Schadensfall entsprechend den Vertragsbedingungen dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden. Es wird empfohlen, den Hersteller der Konstruktion zu kontaktieren, um eine Zustandskontrolle durchzuführen und ein Angebot für eine Reparatur oder einen Austausch der beschädigten Teile einzuholen. Vor Beginn der Reparaturarbeiten müssen Untersuchungen zu verschiedenen Fragen durchgeführt werden.

Wenn durch Reparatur (z. B. oberflächliche Beschichtungen o. ä.) wieder eine ausreichende Tragfähigkeit erreicht werden soll, so sind vor Ausführung der Arbeiten mindestens Untersuchungen zu folgenden Fragen erforderlich:

  • dauerhafte Verträglichkeit des Beschichtungswerkstoffs mit der verwendeten Lichtplatte,

  • Veränderung der Lichtdurchlässigkeit/UV-Beständigkeit, Dauerhaftigkeit der Licht-durchlässigkeit,

  • Veränderung der Materialeigenschaften (z. B. für Funktion als Wärmeabzug),

  • Beeinflussung des Brandverhaltens (Forderung aus Zulassung oder MBO),

  • Veränderung der Materialeigenschaft „harte Bedachung" (Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme),

  • Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit (Standsicherheit, Durchsturzsicherheit).

Neue Prüfungen nach ETAG 010 oder DIN EN 1873 bzw. DIN EN 14963 erforderlich, um Reparaturen durchzuführen

In der Regel sind für Reparaturen neue Prüfungen nach ETAG 010 oder DIN EN 1873 bzw. DIN EN 14963 erforderlich. Nach solchen Reparaturmaßnahmen verlieren die bisherigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen oder sonstigen Klassifizierungen, die durch eine vorherige Materialprüfung erlangt wurden (z. B. Brandverhalten, Durchsturzsicherheit usw.), ihre Gültigkeit. Gemäß den Bauordnungen der Länder sind neue allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder eine erweiterte Zulassung erforderlich, wenn das Produkt weiterhin verwendet werden soll. In vielen Fällen ist es den Plattenherstellern nicht möglich, eine Gewährleistung für die auf diese Weise reparierten Platten zu übernehmen.

Reparatur durch Austausch

Ohne zusätzliche Nachweise ist es lediglich möglich, die Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit durch den Austausch beschädigter Platten mit Originalplatten wiederherzustellen. Dadurch wird sichergestellt, dass die allgemeinen baurechtlichen Zulassungen und Klassifizierungen erhalten bleiben. Die Hersteller der Platten empfehlen ebenfalls diese Vorgehensweise nach einem Schadensereignis. Nur auf dieser Basis kann eine Garantie für das Material gegeben werden.