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Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen

Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen

Türen und Tore in Fluchtwegen sind von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern im Notfall

Die Gestaltung von Fluchtwegen muss klaren Richtlinien folgen, um eine schnelle und ungehinderte Evakuierung zu ermöglichen. Paniktüren mit leicht zu bedienenden Öffnungsmechanismen gewährleisten im Ernstfall den zügigen Zugang zu Fluchtwegen. Die regelmäßige Überprüfung und Wartung von Türen und Toren in Fluchtwegen trägt zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsstandards bei.

Fluchtwegsicherheit durch optimale Türen und Tore

Türen und Tore spielen eine wichtige Rolle im Verlauf von Fluchtwegen, da sie im Notfall einen schnellen und sicheren Zugang zu sicheren Bereichen ermöglichen können:

  • Größe und Anzahl: Fluchttüren und -tore müssen groß genug sein, um den ungehinderten Durchgang von Personen zu ermöglichen, insbesondere von Personen mit Mobilitätseinschränkungen wie Rollstuhlfahrern oder Personen mit Kinderwagen. Es sollte auch genügend Fluchttüren und -tore geben, um eine ausreichende Kapazität zu gewährleisten, um im Notfall schnell und sicher zu fliehen.

  • Kennzeichnung und Beleuchtung: Fluchttüren und -tore müssen deutlich gekennzeichnet und gut beleuchtet sein, um im Notfall leicht gefunden zu werden. Das erleichtert auch den Rettungskräften die Orientierung.

  • Leicht zugänglich: Fluchttüren und -tore sollten leicht zugänglich sein und dürfen nicht blockiert oder verschlossen sein. Sie müssen auch von innen leicht zu öffnen sein, ohne dass spezielle Werkzeuge erforderlich sind.

  • Feuerbeständigkeit: Fluchttüren und -tore müssen feuerbeständig sein, um im Falle eines Brandes den Fluchtweg offen zu halten.

  • Abschließbarkeit: Fluchttüren und -tore dürfen nicht von außen abschließbar sein, da dies Personen daran hindern kann, im Notfall schnell zu fliehen.

  • Wartung: Fluchttüren und -tore müssen regelmäßig gewartet werden, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren und im Notfall leicht zu öffnen sind.

Wege Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan

Wenn Türen bzw. Tore sich im Verlaufe von Fluchtwegen befinden, gelten besondere Vorschriften. Man findet diese in der hierfür anzuwendende ASR A2.3 „Wege Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“.

Automatische Schiebetüren und Schnelllauftore sind nur dann einzusetzen, wenn sie bei Stromausfall

  • selbsttätig öffnen oder

  • über eine manuelle Öffnungsmöglichkeit verfügen.

Automatische Karusselltüren dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich Teile der Innenflügel auf das Maß der erforderlichen Fluchtwegbreite öffnen lassen:

  • ohne größeren Kraftaufwand

  • von Hand und

  • ohne Hilfsmittel

  • und in jeder Position der Tür

Weitere Bestimmungen

Weiterhin findet man in der ASR A2.3 die Lage und Anzahl der Türen und Tore in Abhängigkeit von den Fluchtweglängen und darüber hinaus noch weitere Bestimmungen zu Türen und Toren im Verlauf von Fluchtwegen.