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Sicherung gegen Gefährdungen

Sicherung gegen Gefährdungen

Die Identifizierung von Gefährdungen ist der erste Schritt zur Entwicklung einer umfassenden Sicherheitsstrategie für Unternehmen

Eine Risikoanalyse hilft bei der Bewertung von Bedrohungen und der Priorisierung von Maßnahmen zur Risikominderung. Physische Gefährdungen wie Einbrüche, Vandalismus und Naturkatastrophen erfordern robuste Sicherheitsbauelemente und -systeme. Die Absicherung von Informationen und Kommunikationstechnik ist entscheidend, um Cyber-Gefahren und Datenschutzverletzungen zu vermeiden.

Sicherung gegen Gefährdungen, Feststellanlagen

Schutz vor mechanischen Gefahren

Bis in eine Höhe von 2,50 m über dem Fußboden muss bei kraftbetätigten Türen und Toren eine Sicherung vorhanden sein, die vor mechanischen Gefahren schützt.

Sicherungsmaßnahmen einzeln oder in Kombination:

  • Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsabstände (siehe auch die folgenden Abbildungen)

  • trennende Schutzeinrichtungen an den Schließkanten, wie z.B. Gehäuse, Ab-deckungen, Verkleidungen, feststehende Schutzflügel,

  • geeignete Formgebung von Flügeloberflächen und vorstehenden Teile

  • Torbetätigung mit einer manuellen Steuerung ohne Selbsthaltung („Totmann-steuerung“)

  • Kraftbegrenzung der Flügel, wenn sie auf Personen oder Gegenstände treffen

  • Einbau von druckempfindlichen oder berührungslos wirkenden Schutzeinrich-tungen (sog. schaltende Schutzeinrichtungen)

  • Der Nachlaufweg des Flügels nach Auslösung einer druckempfindlichen Schutzeinrichtung darf nicht größer sein als deren Verformungsweg.

  • Flügel ohne Sicherheitseinrichtung an den Schließkanten dürfen keinen größe-ren der Nachlaufweg als 50 mm haben, wenn durch den Nachlauf eine ge-fährdende Flügelbewegung entstünde.

  • Die Sicherheitsabstände sind auch während der betrieblichen Nutzung stets einzuhalten.

Der Gefährdung, dass Personen von vertikal bewegten Flügeln erfasst oder eingezogen werden, kann z. B. durch die Verwendung glattflächiger Flügel vermieden werden. Ansonsten (Beispiel Rollgitter) müssen weitere Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.

Keine zusätzlichen Sicherungen an Quetsch- und Scherstellen an Nebenschließkanten sind gefordert:

  • bei Nebenschließkanten, deren Gegenschließkanten sich am Sturz der Tür oder Toröffnung befinden

  • wenn der Spalt zwischen Nebenschließkante und Gegenschließkante maximal 8 mm ist

  • wenn die Nebenschließkanten z. B. durch hohlwandige Gummi-, Kunststoff-leisten oder Haarbürsten so nachgiebig gestaltet sind, dass sie im zusammen-gedrückten Zustand einen Sicherheitsabstand für die Finger von mindestens 25 mm ermöglichen.

Gefährdung, dass Finger eingezogen werden

Die Gefährdung, dass Finger eingezogen werden, besteht nicht, wenn die Flügel von automatischen Schiebetüren/-toren und festen Teilen ihrer Umgebung in einem Abstand von 8 mm oder weniger aneinander vorbeilaufen. Ein Abscheren oder Quetschen von Fingern werden verhindert, wenn der Abstand zwischen Flügeln und Bauteilen 25 mm oder mehr beträgt.

Kurbeln, Ketten

Wenn für die Handbetätigung Kurbeln, Ketten o. ä. vorgesehen sind, müssen diese so konstruiert sein, dass eine sichere Betätigung möglich ist. D. h., sie müssen auch gegen Zurückschlagen, Abgleiten und unbeabsichtigtes Abziehen gesichert sein. Hand- und Kraftantrieb müssen zwingend gegeneinander verriegelt sein, wenn der Antrieb der kraftbetätigten Türen oder Tore eine mechanische Rückwirkung auf den Handantrieb hat.