Mechanische Schließsysteme
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Mechanische Schließsysteme
Mechanische Schließsysteme – hierzu zählen Schlüssel, Schließzylinder, Schlösser und gegebenenfalls Hauptschlüsselanlagen – bilden wesentliche Komponenten der Gebäudesicherheit und Zutrittskontrolle. Sie ermöglichen nur befugten Personen den Zugang, schützen Sachwerte vor unerlaubtem Zugriff oder Diebstahl und erhöhen die Sicherheit der Nutzer. Eine umfassende Dokumentation dieser Systeme ist entscheidend, um die Einhaltung aller relevanten Vorschriften nachzuweisen. Dazu gehören die EU-Bauproduktenverordnung (Verordnungen (EU) Nr. 305/2011 und (EU) 2024/3110), die Norm DIN EN 1303 (Schließzylinder) sowie bauaufsichtliche Regelungen (z. B. die HBauO Hamburg). Für mechanische Schließsysteme gewährleistet eine umfassende Dokumentation die Einhaltung der EU-Bauproduktenverordnung, der DIN EN 1303 und der einschlägigen deutschen Bauvorschriften. Die Gesamtheit dieser Unterlagen – von Leistungszertifikaten und Konformitätserklärungen bis hin zu Schließplänen und Verwendbarkeitsnachweisen – schafft eine transparente und nachprüfbare Grundlage für das Sicherheitsmanagement und den technischen Betrieb eines Gebäudes.
Alle relevanten Unterlagen sollten in der Sicherheits- und Gebäudetechnik-Dokumentation (Sicherheits- und Technikakte) abgelegt und in digitale CAFM-Systeme eingebunden werden. So ist gewährleistet, dass sie dauerhaft verfügbar, revisionssicher archiviert und die betrieblichen Compliance-Anforderungen an die Schließinfrastruktur langfristig erfüllt werden.
Nachweise & Unterlagen: Schließsysteme Mechanik
- Leistungsbeständigkeit
- Europäische
- EG-Konformitätserklärung
- Leistungserklärung (DoP)
- Verwendbarkeitsnachweis
- Produktdatenblatt
- Schließplan
- Allgemeine
Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit |
| Zweck & Anwendungsbereich | Bestätigt, dass das mechanische Schließsystem gemäß den harmonisierten EU-Normen dauerhaft die deklarierten Leistungsmerkmale erfüllt. Voraussetzung für CE-gekennzeichnete Bauprodukte. |
| Rechtsgrundlagen | Verordnung (EU) 2024/3110; Verordnung (EU) 305/2011 (Bauproduktenverordnung – CPR). |
| Kernelemente | • Produkttyp und -bezeichnung |
| Verantwortliche Stelle | Produkt-Zertifizierungsstelle (Notifizierte Stelle) |
| Praxis-Hinweise | Für Beschaffungsprüfungen erforderlich und abzulegen in der Produktnachweisakte. Dient der CE-Konformitätsüberprüfung bei Audits und Abnahmen. |
Erläuterung:
Das Zertifikat der Leistungsbeständigkeit bestätigt, dass ein Schließprodukt kontinuierlich die deklarierten Leistungswerte gemäß den harmonisierten EU-Normen (z. B. DIN EN 1303) einhält. Eine notifizierte Zertifizierungsstelle (z. B. TÜV oder VdS) stellt dieses Zertifikat nach Prüfung des Produkts und der werkseigenen Produktionskontrolle aus. Es enthält Angaben zum exakten Produkttyp, zu den deklarierten Leistungswerten (beispielsweise Dauerhaftigkeit, Korrosionsschutzklasse und Sicherheitsstufe) und verweist auf die entsprechenden Normen. Für Facility Manager ist dieses Dokument von zentraler Bedeutung: Es wird bei Ausschreibungen und Bauabnahmen als Nachweis für die CE-Konformität herangezogen und unterstützt die Qualitätssicherung sowie die Geltendmachung von Garantieleistungen.
Europäische Technische Bewertung (ETA)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) / Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Anwendungsbereich | Unabhängige Leistungsbewertung für Schließprodukte, die nicht oder nicht vollständig durch harmonisierte Normen erfasst sind. Einsatz für spezialisierte oder innovative Schließsysteme. |
| Rechtsgrundlagen | Verordnung (EU) 305/2011 (Bauproduktenverordnung); Verordnung (EU) 2024/3110. |
| Kernelemente | • Produktbeschreibung und vorgesehene Verwendung |
| Verantwortliche Stelle | Technische Bewertungsstelle (TAB) / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Erforderlich für besondere oder innovative Produkte (z. B. hochsichere oder mechatronische Schließsysteme). Bestandteil der Anlagendokumentation für CE-Kennzeichnung und Behördenprüfungen. |
Erläuterung:
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ermöglicht die europaweite Zulassung von Schließprodukten, für die kein harmonisierter Standard existiert. Auf Basis eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) stellt der Hersteller bei einer Technischen Bewertungsstelle (TAB, z. B. DIBt) einen Antrag auf Ausstellung einer ETA. Nach Prüfung der technischen Unterlagen und Prüfberichte erteilt die TAB die ETA, die das Produkt, die Prüfergebnisse, den Verwendungszweck und mögliche Einschränkungen beschreibt. Die ETA ist EU-weit (inkl. EWR) als Nachweis der Leistungsmerkmale anerkannt und dient als Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Facility Manager sollten eine bestehende ETA (und das zugehörige EAD) in der Projektdokumentation ablegen, da Behörden sie beispielsweise bei Genehmigungsverfahren oder Sicherheitszertifizierungen einfordern.
Europäische Technische Bewertung (ETA)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EG-Konformitätserklärung |
| Zweck & Anwendungsbereich | Bestätigt rechtsverbindlich, dass der Hersteller alle einschlägigen EU-Richtlinien und harmonisierten Normen für das Produkt erfüllt. |
| Rechtsgrundlagen | DIN 18384 (ATV VOB/C – Kommunikations- und Sicherheitssysteme); Verordnung (EU) 305/2011 (Bauproduktenverordnung). |
| Kernelemente | • Produktkennung und Herstellerangaben |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss jedem gelieferten Produkt beiliegen. In der Technischen Produktakte aufbewahren und bei CE-Konformitätsprüfungen und Audits vorlegen. |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung ist die rechtsverbindliche Bestätigung des Herstellers, dass sein Produkt allen relevanten EU-Richtlinien und harmonisierten Normen entspricht. Der Hersteller nennt darin die betreffenden Richtlinien (z. B. Bauproduktenverordnung) und Normen (z. B. EN 1303) und erklärt, dass diese eingehalten wurden. Die Erklärung wird vom Hersteller (oder einem bevollmächtigten Vertreter) unterschrieben und muss jedem Produkt beiliegen. Für den Facility Manager ist diese Erklärung von großer Bedeutung: Sie dokumentiert, dass das Produkt gesetzeskonform hergestellt und CE-gekennzeichnet ist. Sie muss bei Abnahmen, Audits oder behördlichen Kontrollen jederzeit vorgelegt werden können.
Leistungserklärung (DoP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (Declaration of Performance – DoP) |
| Zweck & Anwendungsbereich | Legt die wesentlichen Eigenschaften des Produkts (z. B. Sicherheitsklasse, mechanische Dauerhaftigkeit, Korrosionsbeständigkeit) gemäß der harmonisierten Norm fest. |
| Rechtsgrundlagen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; (und relevante VOB/C-ATV, z. B. DIN 18379–18386). |
| Kernelemente | • Produkttyp und Referenznummer |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Teil der CE-Kennzeichnungsdokumentation; muss digital oder in Papierform verfügbar sein. Erforderlich für Systemabnahme, Beschaffungsprüfungen und behördliche Überprüfungen. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ist ein zentrales Dokument der Bauproduktenverordnung, das Produkt und Eigenschaften verbindlich verknüpft. Der Hersteller trägt darin die wichtigsten Leistungswerte seines Produkts ein, wie beispielsweise die Widerstandsklasse (Sicherheitsklasse), die Anzahl der Schließzyklen (Dauerhaftigkeitsklasse) und die Korrosionsschutzklasse gemäß EN 1303. Die Erklärung enthält ferner Produktbezeichnung, Herstellerangaben und den Verweis auf die angewandte Norm. Facility Manager verwenden die DoP, um zu prüfen, ob ein eingebautes Schloss oder Zylindersystem den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht (z. B. einer geforderten Sicherheits- oder Feuerwiderstandsklasse). Die DoP gehört zur Projektdokumentation und muss bei Abnahmen sowie behördlichen Kontrollen als Nachweis vorgezeigt werden können.
Verwendbarkeitsnachweis / Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis (Einzelnachweis) / Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
| Zweck & Anwendungsbereich | Bestätigt, dass das Schließsystem die nationalen Verwendbarkeitsanforderungen (z. B. §20 HBauO) erfüllt und damit rechtssicher in einem Bauvorhaben eingesetzt werden kann. |
| Rechtsgrundlagen | Landesbauordnung (z. B. HBauO §20); DIN 18421; (ggf. weitere technische Richtlinien oder Prüfverfahren). |
| Kernelemente | • Zulassungs- oder Prüfzeugnis-Nummer |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller / Prüf- bzw. Zertifizierungsinstitut (z. B. DIBt) |
| Praxis-Hinweise | In der Baugenehmigungsakte oder den Betreiberunterlagen ablegen. Erforderlich bei Prüfungen durch Bauaufsichtsbehörden, Feuerwehren oder Bauunternehmer, um die Baurechtskonformität nachzuweisen. |
Erläuterung:
Liegt für ein Schließprodukt kein harmonisierter Standard oder keine allgemeine Zulassung vor, ist gemäß Landesbauordnung ein Verwendbarkeitsnachweis (auch Allgemeines Prüfzeugnis) erforderlich. Dieses Dokument – ausgestellt nach Vorschriften des Baurechts (z. B. §20 HBauO) – bescheinigt, dass das Produkt im geplanten Bauzusammenhang zulässig ist. Es wird meist von einer anerkannten Prüfstelle (oft dem DIBt) erstellt und basiert auf projekt- oder systembezogenen Prüfungen. Das Zertifikat enthält die Prüfberichte, den Umfang der Gültigkeit sowie eventuelle Auflagen oder Einschränkungen. Facility Manager müssen diesen Nachweis bei Baugenehmigungen vorlegen; Bauaufsicht und Sachverständige fordern ihn, um die rechtskonforme Verwendung des Produkts im Bauprojekt zu bestätigen.
Verwendbarkeitsnachweis / Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktdatenblatt – Schließzylinder |
| Zweck & Anwendungsbereich | Enthält alle technischen Kennwerte, Klassifizierungen und Sicherheitsangaben eines Schließzylinders gemäß DIN EN 1303. |
| Rechtsgrundlagen | DIN EN 1303 (Profilzylinder für Schlösser); DIN 18357 (ATV VOB/C – Glaser- und Beschlagarbeiten). |
| Kernelemente | • Klassifizierung nach EN 1303 (8-stelliger Code) |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Unverzichtbar für Bestands- und Ersatzteilmanagement im FM. Dient der Festlegung von Ersatzanforderungen, der Sicherstellung der Schließsystem-Kompatibilität und der Abschätzung der Lebensdauer. |
Erläuterung
Das Produktdatenblatt für einen Schließzylinder listet sämtliche wichtigen Merkmale des Zylinders auf. Es enthält Maße (z. B. Profil- und Gesamtlänge), Material- und Oberflächenangaben sowie den achtstelligen Klassifizierungscode gemäß DIN EN 1303 (z. B. Gebrauchsklasse, Dauerhaftigkeit, Korrosionsschutzklasse, Sicherheitsklasse, Angriffswiderstandsklasse). Es kann außerdem Ausstattungsdetails nennen (etwa Anzahl der mitgelieferten Schlüssel, Nockenausführung, Not- und Gefahrenfunktion) und die Art des Materials (z. B. Messing, vernickelt). Für Facility Manager ist dieses Datenblatt unverzichtbar: Es sichert, dass nachzubestellende Zylinder dieselben Spezifikationen (Sicherheitsklasse, Profil etc.) aufweisen. Zudem enthält es Hinweise zu Hersteller-Garantien und empfohlenen Wartungsintervallen, was die langfristige Planung und Instandhaltung der Schließanlage unterstützt.
Verwendbarkeitsnachweis / Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Schließplan |
| Zweck & Anwendungsbereich | Definiert die Schlüsselhierarchie, Zutrittshierarchie und Berechtigungsstufen für alle Gebäudebereiche. |
| Rechtsgrundlagen | DIN 18357 (ATV VOB/C – Verglasungs- und Beschlagarbeiten); ISO 9001 (Dokumentenlenkung). |
| Kernelemente | • Schlüsselhierarchie (Hauptschlüssel, Bereichsschlüssel, Einzelschlüssel) |
| Verantwortliche Stelle | Errichter/Schlosserei oder Facility Manager |
| Praxis-Hinweise | Vertrauliches Dokument; Zugang nur für berechtigte Personen. Bei Personalwechsel, Umbauten oder Schlüsselverluste sofort aktualisieren. Bestandteil der Sicherheitsakte. |
Erläuterung:
Der Schließplan ist ein operatives Dokument, das die gesamte Zutrittsstruktur eines Gebäudes abbildet. Er zeigt auf, welche Schlüssel welche Türen öffnen und welche Ebenen (z. B. Generalhauptschlüssel, Bereichsschlüssel, Einzelschlüssel) es gibt. Außerdem legt er fest, wer Zutrittsrechte zu welchen Bereichen hat. Im Plan sind in der Regel die Schlüssel mit eindeutigen Nummern versehen, es gibt eine Liste, wer welche Schlüssel erhalten hat, und Hinweise, wie bei Verlust (z. B. sofortiger Zylinderwechsel) vorzugehen ist. Facility Manager behandeln den Schließplan als streng vertraulich. Er muss stets aktuell gehalten werden, insbesondere bei Umbauten oder Personalwechseln. Als Teil der Sicherheitsdokumentation stellt er sicher, dass die Zugangsberechtigungen jederzeit nachvollziehbar und kontrollierbar sind.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) |
| Zweck & Anwendungsbereich | Ermöglicht die Verwendung von Schließprodukten oder -bauarten, die nicht durch harmonisierte Normen abgedeckt sind, nach deutschem Baurecht. |
| Rechtsgrundlagen | Landesbauordnung §20; DIN 18384 (ATV VOB/C – Verglasungs- und Beschlagarbeiten); DIBt-Richtlinien. |
| Kernelemente | • Zulassungsnummer, Geltungsdauer und Geltungsbereich |
| Verantwortliche Stelle | DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) |
| Praxis-Hinweise | Vor der Montage in bestimmten öffentlichen oder sicherheitskritischen Gebäuden erforderlich. In der Baugenehmigungsakte ablegen und bei behördlichen Prüfungen bereithalten. |
Erläuterung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist eine deutschlandweit gültige Genehmigung für Schließprodukte, die keiner harmonisierten EU-Norm entsprechen. Sie wird vom DIBt erteilt und stellt formell die Gebrauchseignung für das Bauwesen fest. Die Zulassung enthält alle wichtigen Details: die Zulassungsnummer, den Umfang und die Dauer der Gültigkeit, sowie die Ergebnisse der Prüfungen. Sie gibt außerdem Montageanweisungen sowie eventuelle Einschränkungen vor (z. B. Einsatzzweck oder Feuerwiderstandsklasse). Facility Manager benötigen die abZ, wenn das Produkt in Projekten eingesetzt wird, die der Bauaufsicht unterliegen (zum Beispiel öffentliche Gebäude, Schulen, Krankenhäuser). Die Zulassung ist Teil der Baugenehmigungsunterlagen und muss den Baubehörden auf Verlangen vorgelegt werden, um die rechtmäßige Verwendung zu belegen.
