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Schnittstellen zwischen GU und Nutzer prüfen

Facility Management: Sicherheitstechnik » Strategie » Ausführungsplanung » Abgrenzung GU- / Nutzerausstattung

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Die Planung und Implementierung von Sicherheitstechnik in einem Neubau erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während der GU die baulichen und technischen Grundvoraussetzungen für die sicherheitstechnischen Systeme schafft, erfolgen betriebs- und nutzerspezifische Erweiterungen wie Zugangskontrollen, Videoüberwachung oder spezielle Gefahrenmeldesysteme im Nutzerausbau. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort übernommen und in die neue Infrastruktur integriert werden.

Abgrenzung GU & Nutzerausstattung: Klare Verantwortlichkeiten in der Ausführungsplanung

Leistungen des Generalunternehmers (GU) – Bauliche und technische Sicherheitseinrichtungen

Da Sicherheitstechnik eine wesentliche infrastrukturelle Komponente des Gebäudes ist, stellt der GU die Grundinstallation der sicherheitstechnischen Infrastruktur sicher.

Grundlegende bauliche Sicherheitsmaßnahmen

  • Errichtung von gesicherten Zugängen, Notausgängen und Sicherheitszonen

  • Installation von Türen, Toren und Fenstern mit standardisierten Schutzklassen (RC-Klassen nach DIN EN 1627)

  • Integration von Brandschutztüren, Fluchtwegkennzeichnungen und Notbeleuchtung

  • Bereitstellung von technischen Räumen mit gesicherten Zugangspunkten für sicherheitsrelevante Steuerungen

Brand- und Gefahrenmeldesysteme

  • Installation von Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN 14675

  • Einbau von Sprinkleranlagen oder alternativen Brandschutzsystemen

  • Integration von Notstromversorgungen für sicherheitskritische Systeme

  • Grundlegende Einbindung in das Gebäudemanagementsystem (GLT) zur Steuerung und Überwachung

Elektronische Sicherheitstechnik

  • Verlegung der Leitungen für Sicherheitssysteme (Kabeltrassen für Zutrittskontrolle, Brandmelder, Videoüberwachung, Einbruchmeldeanlagen – EMA)

  • Installation einer Basisinfrastruktur für Sicherheitskameras (Kameraanschlüsse, Netzwerkschnittstellen, Verkabelung)

  • Grundversorgung mit Sicherheitsbeleuchtung und Notstrom für sicherheitstechnische Anlagen

  • Diese Leistungen gewährleisten die grundsätzliche Sicherung des Gebäudes und stellen sicher, dass gesetzliche Vorschriften und bauliche Anforderungen erfüllt werden.

Leistungen im Nutzerausbau – Individuelle Sicherheitslösungen

Der Nutzerausbau umfasst alle betriebsspezifischen Anpassungen und Erweiterungen, die über die Standardleistungen des GU hinausgehen.

Zutrittskontrollsysteme

  • Installation von elektronischen Zutrittskontrollen (z. B. Chipkartenleser, biometrische Scanner, PIN-Codesysteme)

  • Integration von Türsteuerungen für gesicherte Bereiche

  • Einbindung von Personal- oder Besucherverwaltungssystemen zur Zutrittskontrolle

  • Vernetzung mit HR-Systemen oder Zeiterfassungssystemen

Videoüberwachungssysteme (CCTV)

  • Erweiterung der Sicherheitskameras an strategischen Punkten (Innen- und Außenbereiche, Hochsicherheitszonen)

  • Implementierung von IP-Kameras mit zentraler Videoüberwachung und Aufzeichnungsfunktion

  • Integration von KI-gestützten Überwachungssystemen zur automatisierten Erkennung von Anomalien

  • Anbindung der Kamerasysteme an eine zentrale Leitstelle oder cloudbasierte Lösungen

Einbruch- und Diebstahlschutz

  • Integration zusätzlicher Einbruchmeldeanlagen (EMA) mit Bewegungsmeldern, Glasbruchsensoren und Erschütterungssensoren

  • Anbindung an eine Alarmzentrale oder externe Sicherheitsdienste

  • Installation von Sicherheitsgittern oder Spezialverriegelungen für sensible Bereiche

Cyber- und Netzwerksicherheit für sicherheitstechnische Systeme

  • Sicherung der sicherheitsrelevanten Netzwerke gegen Cyberangriffe (z. B. Firewalls, verschlüsselte Verbindungen, VLANs für getrennte Datennetze)

  • Integration von Fernwartungssystemen mit sicheren Zugriffsprotokollen (VPN, Zwei-Faktor-Authentifizierung)

  • Automatische Update- und Patch-Management-Systeme für sicherheitskritische IT-Komponenten

Integration vorhandener Bestandsausstattung

  • Übernahme und Modernisierung bestehender Sicherheitssysteme (z. B. Kameraüberwachung, Zutrittskontrollen, Einbruchmeldeanlagen)

  • Anpassung und Integration bestehender IT-Systeme zur Steuerung der Sicherheitsinfrastruktur

  • Erweiterung der Sicherheitssysteme für neue Bedrohungsszenarien (z. B. DSGVO-konforme Videoaufzeichnung, Zugangsbeschränkungen für Homeoffice-Integration)

  • Diese Maßnahmen erfolgen durch den Nutzer oder durch spezialisierte Fachfirmen und sind individuell an die betrieblichen Anforderungen, Risikobewertung und Digitalisierungsstrategie angepasst.

Ergänzungen für Sicherheitstechnik im Industrie- und Verwaltungsumfeld

Da moderne Sicherheitstechnik zunehmend mit Automatisierung, IoT-Technologien und Cybersecurity verknüpft ist, sind zusätzliche Abgrenzungen sinnvoll:

Automatisierung & Industrie 4.0

  • Intelligente Personenerkennung zur automatisierten Zugangskontrolle und Besuchermanagement

  • Smarte Sensorik zur Früherkennung von sicherheitsrelevanten Ereignissen (z. B. KI-gestützte Anomalieerkennung bei Zutritten oder Bewegungen)

IT-Sicherheit & Datenschutz

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Videodaten und Zutrittsinformationen

  • Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für biometrische Datenverarbeitung

Erweiterte Interoperabilität & Skalierbarkeit

  • Schnittstellen für ERP- und Gebäudemanagementsysteme (BMS, GLT, SAP-Anbindung)

  • Cloud-gestützte Steuerung für Remote-Monitoring und Sicherheitsanalysen

Die exakte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau wird in der ausführungsreifen Werkplanung finalisiert. Dabei wird geklärt:

  • Welche baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen durch den GU erbracht werden?

  • Welche betrieblichen Anforderungen durch den Nutzerausbau ergänzt werden müssen?

  • Welche Bestandselemente übernommen und integriert werden sollen?

  • Wer für Transport, Installation und Wiederinbetriebnahme der Bestandselemente verantwortlich ist?