Funktionswiederherstellung im Sicherheitsbetrieb sicherstellen Die Instandsetzung im Gewerk Sicherheitstechnik dient der schnellen, sicheren und normkonformen Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit sicherheitstechnischer Systeme nach einem Ausfall oder einer Störung. Ziel ist es, Verfügbarkeiten sicherheitskritischer Anlagen zu maximieren und gleichzeitig die rechtliche Betriebssicherheit zu gewährleisten. Die Instandsetzung sicherheitstechnischer Systeme ist ein zentraler Bestandteil des technischen Sicherheitsmanagements. Sie erfordert schnelle Reaktionszeiten, qualifiziertes Fachpersonal, digitale Dokumentation und eine nutzungsspezifische Umsetzung. Nur so lässt sich die kontinuierliche Betriebssicherheit und Nutzerzufriedenheit gewährleisten.
Instandsetzung sicherheitstechnischer Systeme absichern Instandsetzungsgegenstände Austausch defekter Melder, Reset der Brandmeldezentrale, Leitungssanierung
Erneuerung von Bewegungsmeldern, Sicherung sabotierter Kontakte
Kameratausch, Nachjustierung, Reparatur von Netzwerkschnittstellen
Ersetzen defekter Lesemodule, Justierung von Türöffnern
Austausch von Akkus und Leuchtmitteln, Test der Umschaltfunktion
Instandsetzung von Paniktastern, Funkverbindung, Signalübertragung
Betreiberverantwortung (nicht delegierbar) Organisation eines adäquaten Instandsetzungsprozesses
Bewertung von sicherheitsrelevanten Ausfällen
Dokumentation der Instandsetzung (Nachvollziehbarkeit, TRBS 1201)
Sicherstellung der Einhaltung von Reaktionszeiten (SLA)
Veranlassung ggf. notwendiger Nachprüfungen
Delegierbare Pflichten Durchführung der technischen Instandsetzung
Erstellung von Fehlerdiagnosen und Reparaturberichten
Koordination von Ersatzteillieferungen
Kommunikation mit CAFM-/BMS-Systemen zur Protokollierung
Wiedereinschalten unter Aufsicht nach sicherheitsrelevanten Störungen
Rechtliche Grundlagen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Landesbauordnungen (LBO) und Sonderbauvorschriften
DGUV Vorschriften (z. B. V3 / V4)
DSGVO (insbesondere bei Video-/Zutrittsanlagen)
VDE-Normen für sicherheitstechnische Einrichtungen
Technische Normen und Standards DIN VDE 0833-1 bis -4: Gefahrenmeldesysteme
DIN EN 50131 / 50132: Einbruch- und Videoanlagen
DIN EN 54-x: Brandmeldeanlagen
DIN VDE 0100-718: Sicherheitsbeleuchtung
VDI/VDE 2180 / VDI 3810 Blatt 4: Instandhaltung sicherheitstechnischer Systeme
Nutzungsspezifische Anforderungen Hochverfügbarkeitsanforderungen, Redundanzkonzepte
DSGVO-gerechte Reparaturprotokollierung bei CCTV
Anforderungen an Hygienezonen bei Brand-/Notrufsystemen
Höhenzugang bei Kameras / Meldern, Brandabschnitte
Wetterfeste und vandalismussichere Baugruppen, 24/7-Betrieb
Digitalisierung im Instandsetzungsprozess CAFM-Anbindung für Meldung, Dokumentation, Eskalation
Mobile Reparaturrückmeldung via App / QR-Code
Echtzeitstatus über Dashboards und Monitoring-Systeme
Einsatzplanung über Dispositionssoftware
Schnittstellen zu Ersatzteilmanagement & Prüfplanung
Key Performance Indicators (KPI) < 1 h
laufend
< 8 h
wöchentlich
< 3 %
monatlich
≥ 95 %
quartalsweise
Service Level Agreements (SLA) ≤ 1 h
werktags 24/7
≤ 48 h
nach Erstmeldung
≤ 2 AT
digital verfügbar
Service Level Agreements (SLA) ≥ 90 % Zustimmung
≥ 85 % Zufriedenheit
≥ 95 % Zustimmung Facility Management