Schließanlagen
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Schließanlagen
Schließanlagen sind entscheidende Bauteile eines Gebäudes, die einen kontrollierten Zugang, den Schutz von Personen und Sachwerten sowie die Einhaltung von Sicherheits- und Brandschutzvorschriften gewährleisten. Im Facility Management integrieren moderne Schließanlagen mechanische, elektronische und digitale Zugangstechnologien, die sowohl den europäischen als auch den deutschen Bauproduktvorschriften entsprechen müssen – insbesondere der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) und der Verordnung (EU) 2024/3110. Im Folgenden werden alle verpflichtenden sowie unterstützenden Dokumente aufgeführt, die für Planung, Zertifizierung, Einbau, Abnahme und Instandhaltung von Schließanlagen im deutschen Rechtsrahmen erforderlich sind. Dazu zählen Nachweise gemäß VOB/C-DIN-Normen und die Anforderungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO).
Die Dokumentation von Schließanlagen ist ein zentraler Baustein der Sicherheits-, Compliance- und Asset-Management-Strategie einer Liegenschaft. Zusammengenommen gewährleisten diese Unterlagen – von EU-Leistungszertifikaten und nationalen Bauartzulassungen bis hin zu technischen Schließplänen – die rechtmäßige Verwendung, Rückverfolgbarkeit und sichere Betriebsführung einer Schließanlage über deren gesamten Lebenszyklus.
Sämtliche Nachweise sind in der technischen Gebäudeakte bzw. Sicherheitsakte der Facility zu hinterlegen und regelmäßig auf Aktualität zu prüfen. Nur durch eine vollständige und aktuelle Dokumentation – unter Berücksichtigung der neuesten EU-Vorgaben (z.B. Verordnung (EU) 2024/3110), der DIN VOB/C-Normen und der lokalen bauordnungsrechtlichen Bestimmungen – kann der Betrieb einer Schließanlage in Deutschland rechtskonform, sicher und effizient gewährleistet werden.
Effiziente Schließsysteme für Gebäude
- Bauprodukte
- Bewertungsdokument
- Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Verwendbarkeitsnachweis
- Zulassung
- Produktinformation
- Schließplan
Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit (EU-Bauprodukte)
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigt, dass die Leistungsmerkmale der Schließanlage den harmonisierten europäischen technischen Spezifikationen entsprechen. Dieses Zertifikat ist für die CE-Kennzeichnung nach dem EU-Bauprodukterecht vorgeschrieben. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) Nr. 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Wesentliche Inhalte | • Identifikation des Produkts und Typs |
| Verantwortliche Stelle | Produktzertifizierungsstelle (notifizierte Stelle nach EU-BauPVO) |
| Praktische Hinweise | Muss den Ausschreibungsunterlagen beigelegt und in der Produktnachweisakte des Gebäudes aufbewahrt werden. Wird im Rahmen von Audits, CE-Prüfungen oder öffentlichen Ausschreibungen überprüft. |
Erläuterung
Dieses Zertifikat wird von einer akkreditierten, notifizierten Stelle ausgestellt und bestätigt, dass die Schließanlage unter werkseigener Produktionskontrolle dauerhaft die erklärten Leistungseigenschaften erfüllt. Insbesondere bei sicherheitsrelevanten Schließsystemen (z.B. Schlössern an Brandschutztüren oder Fluchttüren) ist eine Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit erforderlich, um die CE-Kennzeichnung führen zu dürfen. Für Facility Manager ist dieses Dokument unerlässlich, da es gegenüber Aufsichtsbehörden und Auftraggebern nachweist, dass das Produkt die europäischen Qualitäts- und Sicherheitsstandards einhält. Die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit sollte bereits im Beschaffungsprozess vom Hersteller eingefordert und dann in der technischen Dokumentation des Gebäudes archiviert werden. So kann bei Prüfungen oder im Rahmen von Gebäudezertifizierungen jederzeit die Konformität der Schließanlage belegt werden.
Europäische Technische Bewertung (ETA) / Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) / Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigt die Verwendbarkeit des Produkts für den vorgesehenen Einsatzzweck, wenn keine harmonisierte Norm existiert. Wird für innovative Schließsysteme oder elektronische Komponenten genutzt, die nicht von einer EN-Norm erfasst sind. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) Nr. 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Wesentliche Inhalte | • Produktbeschreibung und Verwendungszweck |
| Verantwortliche Stelle | Technische Bewertungsstelle (TAB) oder akkreditiertes Zertifizierungsinstitut |
| Praktische Hinweise | Erforderlich für nicht standardisierte Produkte wie digitale Zutrittskontrollsysteme oder biometrische Schlösser. Wird zusammen mit der Produktdokumentation und Konformitätserklärungen abgelegt. |
Erläuterung
Die ETA oder das entsprechende Europäische Bewertungsdokument dienen als harmonisierte Bewertungsgrundlage im Rahmen der Bauproduktenverordnung, wenn keine spezifische Norm für ein Bauprodukt existiert. Für neuartige Schließsysteme – etwa elektronische Zugangskontrollen mit biometrischen Merkmalen – stellt eine ETA sicher, dass deren Leistungsfähigkeit und Sicherheit nach einheitlichen europäischen Kriterien geprüft und bestätigt wurden. Facility Manager profitieren von einer ETA, da sie auch bei innovativen oder proprietären Produkten nachvollziehen können, dass diese den erforderlichen Leistungsanforderungen genügen. In der Praxis sollte die ETA gemeinsam mit den übrigen Konformitätsnachweisen aufbewahrt werden. Wird eine Schließanlage beschafft, die nicht von harmonisierten Normen erfasst ist, muss darauf geachtet werden, dass eine gültige Europäische Technische Bewertung vorliegt. So werden rechtliche Lücken in der Produktauswahl vermieden und die zuverlässige Leistung der Anlage durch einen unabhängigen Nachweis belegt.
EG-Konformitätserklärung
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | EG-Konformitätserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Erklärt die vollumfängliche Konformität des Herstellers mit den anwendbaren EU-Richtlinien und technischen Normen (z.B. Sicherheitsbestimmungen, elektromagnetische Verträglichkeit). |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN 18384 (VOB/C – Gebäudeautomation); Verordnung (EU) Nr. 305/2011 |
| Wesentliche Inhalte | • Produktmodell und Seriennummern |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Ein Pflichtdokument, das jedem CE-gekennzeichneten Schließprodukt beiliegt. Wird in den Produktkonformitätsunterlagen der Einrichtung aufbewahrt und bei Abnahmen der Installation sowie Audits überprüft. |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung bildet die juristische Grundlage dafür, dass ein Schließsystem im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht und betrieben werden darf. Darin bestätigt der Hersteller, dass alle Komponenten – ob mechanisch oder elektrisch – der Schließanlage die geltenden EU-Richtlinien erfüllen. Bei elektronischen Schließsystemen umfasst dies beispielsweise die Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie, der EMV-Richtlinie und gegebenenfalls der Funkanlagenrichtlinie, zusätzlich zu den Anforderungen der Bauproduktenverordnung. Für Facility Manager ist die Konformitätserklärung ein zentraler Nachweis, um gegenüber Behörden, Prüfstellen oder Versicherern belegen zu können, dass das installierte System alle vorgeschriebenen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen erfüllt. Diese Erklärung muss für jedes relevante Gerät verfügbar sein und sollte im Rahmen der Anlagenverwaltung dokumentiert werden. Bei Inspektionen – etwa durch Arbeitsschutzbehörden oder Sachverständige – ist die aktuelle und vollständige Konformitätserklärung vorzulegen, um die ordnungsgemäße Installation und den sicheren Betrieb der Schließanlage nachzuweisen.
Leistungserklärung (DoP)
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Leistungserklärung (DoP – Declaration of Performance) |
| Zweck & Geltungsbereich | Legt die wesentlichen Leistungsmerkmale (z.B. mechanische Festigkeit, Korrosionsbeständigkeit, Brandschutzeigenschaften) der Schließanlage gemäß der Bauproduktenverordnung fest. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) Nr. 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; DIN 18379–18386 (VOB/C – Technische Gebäudeausrüstung) |
| Wesentliche Inhalte | • Eindeutige Produktidentifikation und Referenznummer |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Die DoP muss für die gesamte Produktlebensdauer in der Technischen Produktakte aufbewahrt werden. Wird vom FM bei Ersatzbeschaffungen und Versicherungsbegehungen genutzt, um zugesicherte Produkteigenschaften zu überprüfen. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung gemäß Bauproduktenverordnung schafft Transparenz über die deklarierten Eigenschaften eines Bauprodukts und bildet die Grundlage für dessen CE-Kennzeichnung. In der DoP legt der Hersteller zum Beispiel fest, welcher Widerstandsgrad gegen mechanische Beanspruchung, welche Korrosionsschutzklasse oder welche Feuerwiderstandsdauer für die Schließanlage erreicht werden. Facility Manager können anhand der Leistungserklärung verifizieren, ob ein eingebautes Produkt die vertraglich vereinbarten und normativ geforderten Eigenschaften (z.B. Verschleißfestigkeit, Einbruchsicherheit, Brandschutz) aufweist. Im Schadens- oder Garantiefall dient die DoP als wichtiges Referenzdokument gegenüber Herstellern oder Versicherern, um die zugesicherten Leistungen nachzuweisen. Daher sollte die Leistungserklärung griffbereit in der technischen Dokumentation des Gebäudes verwaltet werden. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, DoP-Unterlagen mindestens zehn Jahre vorzuhalten – im Facility Management empfiehlt es sich jedoch, die DoP über die gesamte Nutzungsdauer der Schließanlage aufzubewahren. So kann bei Austausch oder Erweiterung der Anlage jederzeit auf die ursprünglich deklarierten Leistungsdaten zurückgegriffen werden, um die Kompatibilität und Compliance sicherzustellen.
Verwendbarkeitsnachweis / Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Verwendbarkeitsnachweis / Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigt die Eignung der Schließanlage für ihren Verwendungszweck im Sinne der Landesbauordnungen der Bundesländer. |
| Relevante Vorschriften/Normen | HBauO §20 (09.1_5269); DIN 18421; DIN 18380–18381 (VOB/C – Gebäudetechnik) |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfnummer und ausstellende Stelle (z.B. DIBt) |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller / DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) |
| Praktische Hinweise | Der Verwendbarkeitsnachweis ist Voraussetzung für die bauaufsichtliche Genehmigung der Installation. Kopien werden in der Baugenehmigungsakte archiviert und bei technischen Due-Diligence-Prüfungen herangezogen. |
Erläuterung
Dieser Nachweis stellt sicher, dass Schließanlagen auch jenseits der EU-Harmonisierung den deutschen bauordnungsrechtlichen Anforderungen genügen. Insbesondere für Komponenten mit Einfluss auf den Brandschutz oder die Fluchtwegsicherheit (z.B. selbstverriegelnde Panikschlösser oder elektrische Türöffner in Notausgängen) verlangen die Landesbauordnungen einen Verwendbarkeitsnachweis. Ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) wird von einer anerkannten Prüfstelle – oft in Abstimmung mit dem DIBt – ausgestellt, wenn für das Produkt keine geregelten technischen Anforderungen vorliegen. Für den Facility Manager bedeutet dies, dass vor dem Einbau einer nicht harmonisierten Schließkomponente geprüft werden muss, ob ein gültiges Prüfzeugnis vorliegt. Das abP-Dokument wird üblicherweise vom Hersteller zur Verfügung gestellt und muss in der Bauakte des Gebäudes hinterlegt werden. Bei späteren Abnahmen oder Begehungen (etwa durch Sachverständige oder die Bauaufsicht) dient es als Beleg, dass die eingesetzte Schließanlage legal verwendet werden darf und den notwendigen Sicherheitsanforderungen entspricht. Wichtig ist, dass die im Prüfzeugnis genannten Einbauvorschriften und Wartungsbedingungen strikt eingehalten werden, da der Nachweis sonst seine Gültigkeit verlieren kann.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
| Feld | Details |
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| Dokumenttitel/Typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) |
| Zweck & Geltungsbereich | Offizieller Bescheid, der bestätigt, dass ein Schließprodukt ohne harmonisierte Norm unter nationalem Baurecht legal im Bauwerk verwendet werden darf. |
| Relevante Vorschriften/Normen | HBauO (09.1_5269); DIN 18384 (VOB/C – Gebäudeautomation); DIBt-Zulassungsverfahren |
| Wesentliche Inhalte | • Zulassungsnummer und Geltungsdauer |
| Verantwortliche Stelle | DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) |
| Praktische Hinweise | Erforderlich für spezielle Schließsysteme (z.B. elektronische Fluchttürverriegelungen, Panikbeschläge). Sollte bei Systemaustausch oder geänderten Vorschriften erneuert bzw. aktualisiert werden. |
Erläuterung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist ein nationaler Verwendbarkeitsnachweis, der zum Einsatz kommt, wenn für ein Schließsystem keine europäische Harmonisierung vorliegt oder zusätzliche nationale Anforderungen gelten. Sie wird vom DIBt in Berlin erteilt und legt genau fest, unter welchen Bedingungen das Produkt eingebaut und betrieben werden darf. Für Facility Manager ist eine abZ besonders bei neuartigen oder komplexen Schließsystemen wichtig – beispielsweise digitalen Master-Key-Systemen oder speziellen Fluchtwegeschlössern –, um die Rechtssicherheit des Betriebs zu gewährleisten. Die Zulassungsdokumente enthalten technische Auflagen, etwa für welche Gebäudeklassen oder Türtypen das System zugelassen ist und welche Wartungsintervalle erforderlich sind, damit die Zulassung gültig bleibt. Es ist Aufgabe des Facility Managements, die Gültigkeit solcher Zulassungen im Blick zu behalten. Wenn eine abZ ein Ablaufdatum hat oder das Schließsystem im Gebäude erneuert wird, muss rechtzeitig eine Verlängerung oder neue Zulassung beantragt werden. Nur so ist sichergestellt, dass der Betrieb der Schließanlage durchgängig den bauordnungsrechtlichen Vorgaben entspricht.
Produktinformation – Schließzylinder (Produktdatenblatt)
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Produktdatenblatt – Schließzylinder |
| Zweck & Geltungsbereich | Stellt technische und Leistungsdaten der in der Schließanlage eingesetzten Zylinder bereit und unterstützt Instandhaltung, Austauschbeschaffung sowie die Prüfung der Kompatibilität. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN EN 1303 (Schlösser und Baubeschläge – Zylinder für Schlösser); DIN 18357 (VOB/C – Verglasungsarbeiten) |
| Wesentliche Inhalte | • Zylindertyp und Sicherheitsklasse (z.B. Widerstand gegen Aufbohren, Picking) |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Wird in der Wartungsakte des Gebäudes abgelegt und für die Beschaffung von Ersatzteilen herangezogen. Findet auch bei jährlichen Sicherheitsüberprüfungen Verwendung, um die Einhaltung von Versicherungs- oder Sicherheitsvorgaben zu kontrollieren. |
Erläuterung
Das Produktdatenblatt für Schließzylinder liefert alle entscheidenden technischen Kenndaten, um den Betrieb und die Instandhaltung der Schließanlage fachgerecht sicherzustellen. Darin finden sich beispielsweise Angaben zur Not- und Gefahrenfunktion eines Zylinders (d.h. ob er trotz steckendem Schlüssel von der Gegenseite schließbar ist), zum Aufbohr- und Abreißschutz, zur passenden Schlüsselnummer und zum zulässigen Temperatur- sowie Feuchtebereich. Diese Details sind unerlässlich, wenn defekte oder verlorene Zylinder ersetzt werden müssen – nur mit dem Datenblatt kann gewährleistet werden, dass ein Ersatz-Zylinder dieselbe Sicherheitsstufe, Passgenauigkeit und Materialgüte aufweist wie das Originalteil. Darüber hinaus fordern viele Versicherungen in Deutschland für bestimmte Türen einen Mindest-Sicherheitsstandard (z.B. VdS-anerkannte Profilzylinder für Außentüren). Anhand des Produktdatenblatts kann der Facility Manager gegenüber Prüfern oder Versicherern belegen, dass die verbauten Zylinder diesen Standards entsprechen. Auch im Rahmen interner Audits oder Risikoanalysen wird das Datenblatt herangezogen, um zu bewerten, ob die Schließanlage noch den aktuellen Sicherheitsanforderungen genügt oder ob ein Upgrade – etwa auf korrosionsbeständigere oder manipulationssichere Zylinder – angeraten ist.
Schließplan
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Schließplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert die organisatorische Struktur der Schließanlage und listet alle Schlüssel, Berechtigungen und Türzuordnungen auf. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN 18357 (VOB/C – Glas- und Beschlagarbeiten); ISO 9001 (Qualitätsmanagement – Dokumentationskontrolle) |
| Wesentliche Inhalte | • Hierarchischer Schlüsselplan (Generalschlüssel, Gruppenschlüssel, Einzelschlüssel) |
| Verantwortliche Stelle | Auftragnehmer / Facility Manager (für Aktualisierung und Verwaltung) |
| Praktische Hinweise | Der Schließplan ist ein dynamisches Dokument und muss nach jeder Schlüsselausgabe, jedem Verlust oder jeder Änderung aktualisiert werden. Vertraulich zu behandeln und in der Sicherheitsdokumentation aufzubewahren; wird bei Audits oder Mieterwechseln überprüft. |
Erläuterung
Der Schließplan bildet das Rückgrat der organisatorischen Sicherheit im Gebäude. In ihm wird festgelegt, welcher Schlüssel welche Türen öffnen kann und welche Personen oder Gruppen Zugang zu bestimmten Bereichen haben. Ein gut geführter Schließplan gewährleistet Verantwortlichkeit und Nachvollziehbarkeit: Jede Schlüsselübergabe oder -rücknahme wird dokumentiert, sodass bei Schlüsselverlust umgehend ersichtlich ist, welche Bereiche betroffen sind. Im deutschen Facility Management ist es üblich, den Schließplan unter strikter Vertraulichkeit zu führen – oft digital in einem CAFM-System oder mittels spezialisierter Schließplan-Software. Der Plan muss laufend gepflegt werden: Veränderungen wie Mieterwechsel, Abteilungsumbauten oder sicherheitsrelevante Umstufungen von Bereichen erfordern eine sofortige Anpassung des Schließplans. Nur so kann das Risiko unbefugter Zutritte minimiert und im Ereignisfall (z.B. nach einem Einbruch oder Sicherheitsvorfall) exakt nachvollzogen werden, welcher Personenkreis Zugang hatte. Ein aktueller Schließplan ist zudem Teil des Sicherheitskonzepts und wird bei internen Audits (etwa im Rahmen von ISO-Zertifizierungen) oder behördlichen Überprüfungen als Nachweis für ein funktionierendes Zutrittskontrollmanagement herangezogen.
