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Gefahrenmelde- und Alarmanlagen (GMA)

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Gefahrenmelde- und Alarmanlagen (GMA)

Zu den Betreiberpflichten für Gefahrenmelde- und Alarmanlagen (GMA) gehören insbesondere Planung, Installation, Betrieb, regelmäßige Prüfungen, Wartung, Instandsetzung sowie die umfassende Dokumentation aller Sicherheitssysteme. Ziel ist es, die gesetzlichen Vorgaben und Normen einzuhalten und die kontinuierliche Verfügbarkeit aller GMA-Systeme zu gewährleisten. Die betrachteten Anlagen umfassen Brandmeldeanlagen (BMA), Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA), Gaswarnanlagen, Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollsysteme sowie Stör- und Fehlerüberwachungsanlagen.

Grundlage dieser Betreiberpflichten sind einschlägige Gesetze und Normen, z. B. das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DIN 14675-1, VDE 0833-1/-2/-3, VDE 0400-2, DGUV Information 213-056 (Gaswarnanlagen), VDMA 24186 sowie VdS 2311. Die oben dargestellten Betreiberpflichten sichern einen rechtssicheren und zuverlässigen Betrieb aller Gefahrenmelde- und Alarmanlagen. Dazu gehören die Benennung kompetenten Personals, festgelegte Prüf- und Wartungsintervalle, lückenlose Dokumentation sowie eine schnelle Fehlerbehebung. Geräte am Lebensende werden umweltgerecht entsorgt, und vorsätzlicher Alarmmissbrauch wird konsequent verhindert.

Durch die Einhaltung dieser Vorgaben schützt der Betreiber Leben und Sachwerte bestmöglich. Gleichzeitig erfüllt er seine rechtlichen und versicherungstechnischen Pflichten, minimiert Haftungsrisiken und ist jederzeit auditbereit. Die dargelegten Pflichten dienen der Rechtssicherheit sowie dem Schutz von Menschen und Sachwerten.

Governance, Rollen, Kompetenz und Zugriffskontrolle (übergreifend)

Der Betreiber benennt eine verantwortliche Person für alle GMA-Systeme sowie – falls erforderlich – weitere Anlagenbetreuer für Teilbereiche (z. B. BMA, EMA/ÜMA, Gaswarnanlagen). Diese Person(en) erhalten regelmäßige Fortbildungen und halten ihre Qualifikation nachweisbar auf dem aktuellen Stand (z. B. durch Unterweisungen gemäß DIN 14675-1, VDE 0833-1). Nur geschultes und autorisiertes Personal darf die Anlagen bedienen oder Einstellungen ändern. Die Vergabe von Administratorrechten sowie die Ausgabe von Schlüsseln und Zutrittskarten werden dokumentiert und kontrolliert. Eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten (Segregation of Duties) beugt Interessenkonflikten und Missbrauch vor.

Alle Arbeiten an den Anlagen (Prüfung, Wartung, Reparatur) erfolgen nach einem festgelegten Arbeitsfreigabe- bzw. Gefährdungsbeurteilungsverfahren. Dabei werden Abstimmungen mit anderen Verantwortlichen vorgenommen (z. B. Brandschutzbeauftragte, IT-/OT-Sicherheitsbeauftragte, Explosionsschutzbeauftragte, Gebäudebetrieb), um gleichzeitig stattfindende Arbeiten zu koordinieren und Störungen zu vermeiden.

Eine beispielhafte Rollenmatrix könnte wie folgt aussehen:

Rolle

Hauptaufgaben

Qualifikation/Nachweis

Nachweise/Dokumentation

Verantwortliche(r) GMA

Gewährleistung der Systemverfügbarkeit; Delegation von Aufgaben; Koordination von Prüfungen und Audits

Nachweis über Fachunterweisungen und Fortbildungen (z. B. nach DIN 14675-1, VDE 0833-1)

Bestellungsschreiben; Schulungs- und Fortbildungsprotokolle; Aktualisierungsnachweise

Fachfirma / Service Provider

Durchführung geplanter Inspektionen, Wartungen und Reparaturen

Zertifizierte Fachbetrieb bzw. qualifizierte Servicetechniker für GMA

Wartungsvertrag; Prüf- und Wartungsprotokolle

Betriebstechnik/Facility Management

Koordination von Prüfungen und Zugang; Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen

Betriebsanweisungen; Unterweisungsnachweise

Wartungs- und Prüfpläne; Zutrittskontrolllisten

Rechtliche Pflichten – Allgemeines

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikaltgeräte – hierzu zählen auch fest installierte Rauchmelder (Kategorie 456.17) – nicht über den Restmüll entsorgt werden. Der Betreiber hat eine getrennte Sammlung dieser Geräte sicherzustellen und sie über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe dem Recycling zuzuführen. Alle Abhol- und Entsorgungsprozesse sind durch Bescheinigungen zu dokumentieren.

Der Betreiber muss technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, die Missbrauchsversuche verhindern. Dazu gehören etwa Zugangsbeschränkungen zu Alarmbedienstellen, regelmäßige Kontrollen der Alarmlogbücher und Schulungen der Mitarbeiter über den korrekten Alarmablauf.

Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie diese Pflichten dokumentiert werden können:

Thema

Pflicht

Nachweis

Verantwortlich

WEEE (ElektroG)

Getrennte Sammlung und zertifizierte Entsorgung von E-Schrott (z. B. Rauchmelder)

Entsorgungszertifikate; Inventarlisten

Betreiber / FM

§ 145 StGB (Alarmmissbrauch)

Verhinderung vorsätzlicher Fehlalarme

Interne Richtlinien; Schulungsunterlagen; Zugriffskontrollen

Betreiber / Sicherheitsbeauftragter

Arbeitsstättenbezogene Sicherheitseinrichtungen – Brandmeldeanlagen

Nach ArbStättV §4 Abs. 3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, sicherheitstechnische Anlagen (z. B. Brandmelde- und Feuerlöschsysteme) instand zu halten und regelmäßig zu prüfen. Prüfintervalle, Prüfmethode, notwendige Qualifikation des Personals sowie die Dokumentation der Prüfergebnisse müssen festgelegt sein (z. B. gemäß ASR A2.2). Ergibt eine Prüfung Mängel, sind diese unverzüglich zu beheben. Liegt eine Beeinträchtigung der Funktion vor, so werden umgehend Übergangsmaßnahmen definiert (z. B. Brandschutzstreife), bis die Anlage wieder vollständig betriebsbereit ist.

Explosionsschutz – Gaswarnanlagen

In explosionsgefährdeten Bereichen sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung Gaswarnanlagen verpflichtend. Gaswarnanlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und anschließend in festgelegten Intervallen von fachkundigem Personal geprüft werden. Die Ergebnisse sind im Explosionsschutzdokument zu dokumentieren. Prüfintervalle und Prüfumfang sind dort festgelegt. Werden Abweichungen von den Funktionsanforderungen festgestellt, sind die Mängel sofort zu beheben oder die Anlage muss außer Betrieb genommen werden, bis die Sicherheit wieder gewährleistet ist.

Gaswarnanlagen – DGUV Information- Die DGUV Information 213-056 enthält wesentliche betriebliche Vorgaben für Gaswarnsysteme:

  • Erstprüfung: Vor der ersten Inbetriebnahme ist eine Abnahme- und Plausibilitätsprüfung durchzuführen. Die Funktion der Anlage sowie die Messgenauigkeit (z. B. mittels Testgase) werden überprüft.

  • Betriebsanweisung: Für jede Gaswarnanlage ist eine anlagenspezifische Betriebsanweisung zu erstellen. Sie beschreibt die erkannten Gefahren, die korrekten Reaktionsschritte im Alarmfall und die Verantwortlichkeiten. Die Betriebsanweisung ist dauerhaft zugänglich aufzubewahren, und das Bedienpersonal ist zu unterweisen.

  • Ersatzmaßnahmen: Für Zeiten, in denen die Gaswarnanlage nicht betriebsbereit ist (z. B. während Wartung), sind Ersatzmaßnahmen festzulegen. Beispiele sind verstärkte Rundgänge in Gefahrenbereichen, zusätzliche Lüftung oder der Einsatz von tragbaren Gaswarngeräten.

  • Kontrolle im Betrieb: Der Anlagenbetreiber führt regelmäßig Sicht- und Funktionstests durch. Dabei wird überprüft, dass alle Alarme, Signale und Anzeigegeräte einwandfrei funktionieren und die Anzeigeeinheiten korrekt arbeiten.

  • Kalibrierung und Justierung: Sensoren sind in festgelegten Intervallen zu kalibrieren. Üblich sind monatliche Nullpunktabgleiche und mindestens jährliche Vollkalibrierungen mit zertifizierten Prüfgasen. Alle Kalibrierarbeiten werden in Kalibrierprotokollen dokumentiert.

  • Reparatur: Reparaturen an der Gaswarnanlage dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal (z. B. zertifizierte GMA-Fachkräfte) durchgeführt werden. Nach Abschluss einer Reparatur ist eine vollständige Funktionsprüfung erforderlich, um die korrekte Wiederherstellung des Betriebs nachzuweisen.

Wartungs- und Kalibrierplan einer Gaswarnanlage:

Aufgabe

Mindestintervall

Methode

Dokumentation

Nullpunkt- und Bereichstest

Monatlich oder quartalsweise (risikobezogen)

Prüfung mit Referenz-Nullgas und Spanngas gemäß Herstellervorgabe

Kalibrierprotokoll

Vollständige Kalibrierung

Jährlich (oder nach Herstellerspezifikation)

Mehrpunkt-Kalibrierung mit zertifizierten Gasen

Kalibrierzertifikat

Sensortausch oder Funktionsprüfung

Bei Ausfall oder End-of-Life des Sensors

Austausch des defekten Sensors oder Funktionsprüfung

Wartungsauftrag, Prüfprotokoll

Gaswarnanlagen

Nach DIN VDE 0400-2 (Auswahl, Installation und Betrieb von Gasmessanlagen) sind regelmäßige betriebliche Kontrollen der Gaswarnanlage durchzuführen. Dazu gehören Test der Alarm- und Signalgeber, Überprüfung der Anzeige- und Steuerungselemente sowie Kontrolle der Fehlermeldeketten. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten erfolgen nach Herstellervorgaben und Normvorgaben. Zugriffe sind ausschließlich qualifizierten Fachkräften vorbehalten. Alle verwendeten Sensoren, Ersatzteile und Kalibriergase sind dokumentiert und gekennzeichnet, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Nach jeder Reparatur muss eine abschließende Funktionsprüfung erfolgen.

Brandmeldeanlagen (BMA)

Der Betreiber hält die Alarmorganisation gemäß DIN 14675-1 stets aktuell. Dazu gehören Absprachen mit der Feuerwehr (z. B. Feuerwehr-Laufkarten, Flucht- und Rettungspläne) sowie Alarm- und Zuständigkeitslisten. Änderungen an der Gebäudenutzung oder am Rettungsweg sind umgehend einzupflegen.

Alle GMA-Anlagen, insbesondere die BMA, werden gemäß den geltenden VDE-Normen (VDE 0833-1/-2) gewartet und geprüft. Die Bedienung darf nur durch fachkundiges, unterwiesenes Personal erfolgen. Bei Inbetriebnahme findet eine ausführliche Einweisung ins System statt, die dokumentiert wird.

Regelmäßige Inspektionen und Wartungen werden in festgelegten Intervallen durchgeführt. Typischerweise erfolgen vierteljährliche Funktionskontrollen – dabei werden alle Melder, Handfeuermelder, Signalgeber, die Stromversorgung und Akkus geprüft – sowie jährliche Wartungen durch zertifizierte Fachfirmen. Als besondere Prüfung ist jährlich ein vollständiger Funktionsketten-Test vorgesehen, bei dem ein simuliertes Brandereignis an einem Melder ausgelöst und bis zur Auslösung der Alarmgeräte (Sirene, Aufzüge, Lüftungsklappen, usw.) durchgespielt wird.

Während geplanter Stillstände der BMA (z. B. während Wartungen) sind Ersatzmaßnahmen definiert (z. B. Brandschutzwache, mobile Rauchmelder, alternative Alarmierungswege).

Störmeldungen oder Fehlfunktionen werden umgehend behoben. Nach DIN 14675-1 muss spätestens 24 Stunden nach Eintritt einer Störung mit den Reparaturen begonnen werden, damit die Ausfallzeit möglichst gering gehalten wird.

Automatische Brandmelder müssen darüber hinaus regelmäßig gesondert geprüft oder ausgetauscht werden. Dazu werden geeignete Testmethoden (z. B. Rauchprüfmittel oder Sichtkontrolle) festgelegt. Die Melder werden gemäß Herstellerangaben oder nach einem definierten Austauschplan ausgewechselt, um ihre zuverlässige Funktion sicherzustellen.

Prüfintervalle für eine BMA:

Systemelement

Inspektion

Wartung

Sonderprüfung

Automatische Brandmelder (Rauch-/Hitzemelder)

Vierteljährlich

Jährlich

End-to-End-Funktionsketten-Test (jährlich)

Brandmeldezentrale und Bedienteil

Vierteljährlich

Jährlich

Kontrolle der Bedien- und Anzeigeeinrichtungen

Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA)

Für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA) gelten ähnliche Anforderungen wie für Brandmeldeanlagen. Nach VDE 0833-1 dürfen die Anlagen nur von unterwiesenem Personal bedient werden, und die verantwortliche Person sorgt für den ordnungsgemäßen Betriebszustand. Alle Änderungen an der Systemkonfiguration werden dokumentiert, und nach jeder Reparatur wird die Anlage einer vollständigen Funktionsprüfung unterzogen.

Die VDE 0833-3 schreibt regelmäßige Kontrollgänge in den gesicherten Bereichen vor. Dabei werden alle Sensoren (z. B. Tür-/Fensterkontakte, Bewegungsmelder, Glasbruchmelder) und Alarmgeber geprüft. Erkennbare Mängel werden schriftlich festgehalten und umgehend behoben.

Nach VdS 2311 ist die Anlage von einer qualifizierten Fachfirma regelmäßig warten zu lassen. Der Betreiber stellt sicher, dass die vereinbarten Wartungsintervalle eingehalten werden und (sofern die Anlage VdS-zertifiziert ist) die VdS-Anforderungen erfüllt sind.funktionsuntüchtige Komponenten (z. B. Detektoren, Akkus) werden ausgetauscht. Ist die Anlage deaktiviert oder beeinträchtigt, beginnt die Fehlerbeseitigung unverzüglich. Eventuell wird eine Ersatzmaßnahme (z. B. Brandschutzwache) eingerichtet, um die Schutzwirkung aufrechtzuerhalten.

Gemäß VDE 0833-2 führt der Betreiber ein zentrales Betriebsbuch für die Brandmeldeanlage. Darin werden alle Prüfungen, Wartungen, Alarme und Störfälle protokolliert. Nach jeder Instandsetzung und nach jedem Alarm wird ein End-to-End-Test durchgeführt, um die Einsatzbereitschaft der Anlage sicherzustellen. Zu den organisatorischen Maßnahmen gehört auch das Freihalten der Bereiche um Melder und Steuerzentralen sowie das Ergreifen besonderer Vorkehrungen bei Ausbaumaßnahmen oder anderen Sonderbetriebszuständen. Nach einem Fehlalarm oder längerer Abschaltung wird die Betriebsbereitschaft der Anlage per Gesamttest wiederhergestellt.

KPI-Überblick für EMA:

KPI

Zielwert

Nachweis

Fehlalarmrate

≤ X Alarme pro 100 Melder-Monate

Auswertung der Alarmstatistiken

Reparaturbeginn (≤ 24 h)

≥ 98 % aller Störfälle

CMMS-/Wartungsprotokolle

Videoüberwachung (CCTV), Zutrittskontrolle, Störmeldeanlagen

Das VDMA-Einheitsblatt 24186-5 definiert Wartungsmaßnahmen für verschiedene Sicherungssysteme der Gebäudetechnik (Kategorie KL3), darunter Videoüberwachung, Zutrittskontrollsysteme und Störmeldeanlagen.

Bei Videoüberwachung (CCTV) erfolgen vierteljährlich Systemüberprüfungen. Geprüft werden z. B. Fokus und Bildqualität der Kameras sowie die Funktion von Aufzeichnung und Speicherung (Speicherplatz, Zeitstempel). Die USV für Kameras und Recorder wird getestet, und Objektive/Gehäuse werden gereinigt.

Bei Zutrittskontrolle werden regelmäßig alle Kartenlesegeräte, Türöffner und Verriegelungen getestet. Logikfunktionen wie Anti-Passback werden überprüft. Zutrittsprotokolle werden auf Unregelmäßigkeiten analysiert. Batterien und Backup-Systeme werden gewartet.

Bei Störmeldeanlagen (z. B. Zustandsmelder aus Brandmeldezentrale oder Haustechnik) werden alle Eingangs- und Ausgangskreise geprüft. Alarm- und Fehlerkanäle werden angesteuert, und die Signalweiterleitung wird kontrolliert. Redundante Versorgungswege werden überprüft.

Datenschutz und Zugriffssicherheit haben hohe Priorität. Nur autorisiertes Personal darf auf Video- oder Zutrittsdaten zugreifen. Zugriffsrechte sind nach dem Need-to-Know-Prinzip vergeben, und alle Systemzugriffe werden protokolliert.

System

Kerntätigkeiten

Intervall

Dokumentation

CCTV

Bild-/Fokusprüfung; Aufzeichnung und Speicher prüfen; USV-Status testen; Objektivreinigung

Vierteljährlich

Wartungsbericht

Zutrittskontrolle

Funktionstest von Lesern, Türöffnern und Schlössern; Anti-Passback prüfen; Zutrittsprotokolle auswerten

Vierteljährlich

Prüfprotokoll

Störmeldeanlagen (Haustechnik)

Alarm- und Fehlereingänge prüfen; Weiterleitung und Redundanz testen; Spannungsversorgung kontrollieren

Halbjährlich

Inspektionsbericht

Gaswarnanlagen

Auch für Gaswarnanlagen führt das VDMA-Einheitsblatt 24186-5 Wartungsmaßnahmen an. Demnach werden alle Wartungs- und Kalibrieraufgaben über ein zentrales CAFM- oder CMMS-System geplant und protokolliert. Im Wartungsvertrag ist eine Ersatzteilstrategie vorgesehen (z. B. Vorhaltung von Ersatzsensoren und Referenzgasen), um Ausfallzeiten zu minimieren. Nach jeder Wartung oder Kalibrierung wird die Anlage erneut einer Funktionskontrolle unterzogen und das Ergebnis dokumentiert. Sensoren und Kalibriergase werden eindeutig gekennzeichnet und geloggt, um jederzeit Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.

Brandschutzeinrichtungen

Zusätzlich zu den GMA-Anlagen müssen alle brandschutzrelevanten Einrichtungen regelmäßig gewartet werden. VDMA 24186-7 beschreibt Wartungsarbeiten für Sirenen, Signalgeräte und Schnittstellen zu anderen Systemen (z. B. Rauchklappen, Brandschutztüren, Aufzüge). In den End-to-End-Funktionstests der BMA sind deshalb auch angeschlossene Fremdanlagen zu berücksichtigen. Beispielsweise wird bei der Simulation eines Brandereignisses geprüft, ob Melder, Alarmgeber und angebundene Einrichtungen (Klappen, Türen, Förderanlagen) entsprechend ausgelöst werden. Der Betreiber koordiniert dazu die Abläufe mit dem Gebäudebetrieb und den Herstellern, um die Gesamtheit des Brandschutzes sicherzustellen.

Rauchmelder an BMA

Fest installierte Rauchmelder an Brandmeldeanlagen fallen unter Kategorie 456.17 des ElektroG. Der Betreiber führt ein Inventar aller Melder und einen Austauschplan. Ausgemusterte Melder werden nach Ende ihrer Lebensdauer über einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb gesammelt und dem Recycling zugeführt. Sie dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden. Die Entsorgung wird durch geeignete Nachweise (z. B. Sammel- bzw. Entsorgungsbescheinigungen) dokumentiert und mit den Anlagenunterlagen verknüpft.

Betriebsabläufe – Abschaltungen, Ersatzmaßnahmen und 24-Stunden-Regel

Bei geplanten Abschaltungen (z. B. Wartung) wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Ersatzmaßnahmen (z. B. Brandschutzrunde, mobile Rauchmelder, Funkgeräte) werden vorher definiert. Beteiligte Stellen (Sicherheitsdienst, Feuerwehr, Versicherer) sind frühzeitig zu informieren. Alarmweiterleitungen (z. B. zur Leitstelle) bleiben nach Möglichkeit aktiv.

Bei ungeplanten Störungen gilt grundsätzlich die 24-Stunden-Regel: Der Betreiber beginnt innerhalb eines Tages mit der Fehlerbehebung (gemäß DIN 14675-1/VDE 0833-2) und initiiert nötigenfalls Eskalationen. Jede Störung wird dokumentiert. Nach Wiederherstellung der Anlage werden erneut vollständige Funktionsprüfungen durchgeführt.

Ersatzmaßnahmen bei Störungen und Abschaltungen

Szenario

Ersatzmaßnahme

Verantwortlich

Kommunikation

Teilabschaltung der BMA

Brandschutzstreife; mobiles Funkmeldegerät

Leitung Sicherheit

Feuerwehr, Betriebsleitung, Versicherer

Ausfall Gaswarnanlage

Arbeitsstopp im Gefahrenbereich; Lüftung; tragbare Gasmessgeräte

HSE-Fachkraft

Werksleitung; ggf. Arbeitsschutzbehörde

Wartung CCTV/Zutrittskontrolle

Erhöhte Kontrollgänge; manuelle Zutrittskontrolle

Gebäudebetrieb

Sicherheitsleitung

Längerer IT-Ausfall (Zugangsdaten)

Notfallsystem aktivieren; manuelle Dokumentation der Zugriffe

IT-Sicherheit

Alle Nutzer; Datenschutzbeauftragter

Dokumentation, Aufzeichnungen und Aufbewahrung

Der Betreiber führt ein zentrales Betriebsbuch für die Brandmeldeanlage sowie vergleichbare Logbücher für EMA/ÜMA, Gaswarnung, Videoüberwachung und Zutrittskontrolle. Darin werden alle Prüfungen, Wartungen, Alarm- und Störereignisse sowie die ergriffenen Maßnahmen protokolliert. Kalibrierzertifikate, Wartungs- und Prüfprotokolle, Alarmauswertungen, Fehlerstatistiken und Schulungsnachweise (z. B. Unterweisungen) werden systematisch gesammelt.

Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt gemäß gesetzlicher und versicherungstechnischer Vorgaben (in der Regel mehrere Jahre, häufig ≥ 10 Jahre). Die Unterlagen sind revisionssicher zu archivieren und für Audits oder behördliche Prüfungen verfügbar zu halten. In modernen CAFM-/CMMS-Systemen können Dokumente zentral verwaltet werden; Änderungen (z. B. an Alarmplänen) werden versionskontrolliert abgelegt. Zuständigkeiten für die Archivierung und Pflege der Unterlagen sollten klar definiert sein (z. B. durch Facility Management oder Qualitätsmanagement).

Qualitätssicherung, KPIs und Dienstleistermanagement

Ein effektives Qualitätsmanagement umfasst die Festlegung von Kennzahlen (KPIs) zur Leistungskontrolle. Typische KPIs sind Anlagenverfügbarkeit (z. B. BMA-Verfügbarkeit ≥ 99,5 %), Termintreue bei Inspektionen, Störungsreaktionszeiten (z. B. Beginn der Reparatur ≤ 24 Stunden), Fehlalarmsätze und Wiederholungsfehlerquoten. Zielwerte und Grenzbereiche (Grün/Gelb/Rot) werden vertraglich oder intern festgelegt und regelmäßig anhand von Soll-Ist-Vergleichen bewertet.

Für externe Dienstleister gelten klare Anforderungen in Service Level Agreements (SLAs). Erforderlich sind fachliche Qualifikationen (z. B. zertifizierte Servicetechniker), definierte Reaktions- und Bereitschaftszeiten, ausreichende Ersatzteilbevorratung sowie standardisierte Berichtsvorlagen. Wiederkehrende Störungen werden analysiert (Root-Cause-Analysen) und durch Verbesserungsmaßnahmen (bspw. Schulung, Prozessanpassung) behoben. Die KPI-Einhaltung wird beispielsweise in einem quartalsweisen Reporting dokumentiert.

KPI-Dashboard

KPI

Ziel

Grün

Gelb

Rot

Verfügbarkeit BMA

≥ 99,5 %

≥ 99,5 %

99,0–99,5 %

< 99,0 %

Reparaturbeginn (≤ 24 h)

≥ 98 %

≥ 98 %

95–97 %

< 95 %

Schulung, Sensibilisierung und Missbrauchsprävention (StGB §145 Abs. 1)

Alle Mitarbeiter, die mit GMA-Anlagen arbeiten oder in deren Umfeld tätig sind, erhalten eine umfassende Unterweisung bei Dienstantritt und in regelmäßigen Abständen (z. B. jährlich). Inhalt der Schulungen sind die Bedienungsabläufe der Anlagen, das Verhalten bei Alarmen und Störfällen sowie die Notfallpläne. Praktische Übungen (z. B. Alarmtests, Handhabungsübungen) vertiefen das sichere Vorgehen. Aushänge oder Hinweise (z. B. „Nur im Ernstfall auslösen!“) unterstützen die Sensibilisierung.

Um vorsätzlichen Missbrauch von Alarmanlagen zu verhindern, werden Benutzerrechte strikt begrenzt. Nur befugte Personen können Alarme auslösen. Sämtliche Auslösungen und Systemzugriffe werden protokolliert und stichprobenweise überprüft. Arbeiter, die vorsätzlich falschen Alarm auslösen, müssen mit disziplinarischen und gegebenenfalls strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Klare Verhaltensregeln und deren konsequente Durchsetzung stärken die Alarmdisziplin.

Schnittstellen- und Änderungsmanagement

Bau- oder Renovierungsarbeiten in Bereichen mit GMA erfordern ein formelles Änderungsmanagement. Vor Arbeitsbeginn wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, und betroffene Anlagen werden bei Bedarf außer Betrieb genommen (Arbeitserlaubnisverfahren). Nach Abschluss der Arbeiten werden alle betroffenen Systeme eingemessen und umfassend getestet (einschließlich Funktionsketten-Prüfung), bevor sie wieder in Betrieb gehen.

Auch IT- und OT-Änderungen (z. B. Firmware-Updates für vernetzte GMA-Komponenten oder Änderungen in der Netzwerkinfrastruktur) werden über eine Freigabekoordination gesteuert. Updates und Patches erfolgen in Abstimmung mit der IT-Sicherheitsabteilung, und vor Inbetriebnahme werden Tests durchgeführt, um Unterbrechungen zu vermeiden. Alarm- und Störmeldewege (z. B. Datenleitungen, Funkstrecken) werden gegen Manipulation und Ausfall abgesichert (z. B. durch redundante Verbindungen, USV, Verschlüsselung).

Externe Schnittstellen werden ebenfalls koordiniert: Feuerwehrlaufkarten und Alarmtabellen werden nach Änderungen aktualisiert. In der Regel informiert der Betreiber maßgebliche Stellen (Feuerwehr, Brandschutzbeauftragte, Behörden, Versicherer) über wesentliche Änderungen, Inbetriebnahmen oder Außerbetriebnahmen von GMA-Anlagen.