Sicherheitstechnik: Touchpoint für Mitarbeitende, Besucher und Fremdfirmen
Sicherheitstechnik ist in großen Unternehmen nicht nur ein Aspekt der Compliance, sondern ein entscheidender Faktor für den Schutz von Mitarbeitenden, Werten und Geschäftsprozessen. Dabei spielen die „Touchpoints“ – also die Schnittstelle, an der Beschäftigte, Besucher und Fremdfirmen direkt mit sicherheitstechnischen Einrichtungen in Kontakt kommen – eine zentrale Rolle. Eine qualitativ hochwertige Umsetzung dieser Schnittstelle stärkt das Sicherheitsbewusstsein, erhöht die Akzeptanz von Sicherheitsmaßnahmen und unterstützt die Einhaltung gesetzlicher sowie normativer Vorgaben. Eine hochwertige Realisierung trägt dazu bei, dass Mitarbeitende die Systeme akzeptieren und vertrauensvoll nutzen. Für Unternehmen bedeutet dies neben der Erfüllung ihrer Fürsorgepflichten auch ein Plus an Effizienz, Vermögensschutz und Arbeitgeberattraktivität. Eine ganzheitliche Betrachtung der technischen, organisatorischen und menschlichen Faktoren ist unabdingbar.
Intuitive Bedienung: Nutzer sollen Sicherheitstechnik problemlos nutzen können. Eine klar strukturierte, benutzerfreundliche Gestaltung der Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Zutrittskontrollen, Alarmierungspanels) fördert die Bereitschaft, diese korrekt anzuwenden.
Motivation und Identifikation
Sichtbares Engagement des Unternehmens: Hochwertige Sicherheitstechnik signalisiert den Mitarbeitenden, dass ihre Sicherheit oberste Priorität hat. Dies wirkt sich positiv auf die Unternehmensbindung aus.
Transparenz: Wenn Mitarbeitende die Sicherheitsziele und die Funktionsweise der Technik nachvollziehen können, steigt die Bereitschaft, sich aktiv an Sicherheitsmaßnahmen zu beteiligen.
Gesundheitsschutz und Arbeitszufriedenheit
Physische und psychische Sicherheit: Ein stabiler Sicherheitsrahmen reduziert Stress und fördert ein gesundes Arbeitsumfeld (im Sinne der §§ 3, 5 Arbeitsschutzgesetz).
Vermeidung von Fehlhandlungen: Touchpoints mindern das Risiko von Bedienfehlern und daraus resultierenden Unfall- oder Gefährdungssituationen.
Compliance und Haftungsrisiko
Rechtliche Vorgaben: Unternehmen sind u. a. nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) sowie anderen branchenspezifischen Regelungen verpflichtet, sichere Arbeitsplätze zu gewährleisten.
Haftung und Regressansprüche: Bei unzureichender Sicherheit kann das Unternehmen im Schadensfall haftbar gemacht werden. Eine hochwertige Realisierung des Touchpoints minimiert Risiken und Kosten.
Image und Vertrauen
Reputation: Ein Unternehmen, das aktiv in Sicherheitstechnik investiert, wird als verantwortungsvoller Arbeitgeber wahrgenommen. Dies kann im Wettbewerb um Fachkräfte ein entscheidendes Argument sein.
Vertrauensbildung: Kunden und Geschäftspartner messen dem Sicherheitsniveau eines Unternehmens hohe Bedeutung bei. Ein durchdachtes Sicherheitskonzept stärkt langfristig die Glaubwürdigkeit.
Effizienz und Kostenkontrolle
Vermeidung von Betriebsstörungen: Ein sicherer Betrieb minimiert Ausfallzeiten durch Unfälle oder Sicherheitsvorfälle. Hochwertige Technik reduziert zudem Wartungsaufwand und Fehlbedienungen.
Schutz von Sachwerten und Know-how: Moderne Sicherheitslösungen schützen vor Diebstahl, Sabotage und unerlaubtem Zugriff. Damit bleiben sensible Unternehmensinformationen und -anlagen besser geschützt, was sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Stabilität auswirkt.
Deutsche und europäische Rechtsgrundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Regelt die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Behandelt sichere Verwendung von Arbeitsmitteln sowie erforderliche Prüfungen.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Bei sicherheitsrelevanten Datenerfassungen (z. B. Zutrittskontrollsysteme) müssen die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Normen für Sicherheitstechnik
DIN EN 50133 (Zutrittskontrollsysteme): Regelt Anforderungen an Planung, Installation, Betrieb und Wartung von Zutrittskontrollen.
DIN EN 62676 (Videoüberwachung): Vorgaben für CCTV- und Videosysteme, inkl. Aufzeichnungsqualität und Datensicherheit.
DIN VDE 0833 (Gefahrenmeldeanlagen): Legt Anforderungen an Brand- und Einbruchmeldeanlagen fest, inklusive Aufbau, Betrieb und Instandhaltung.
ISO 27001 (Informationssicherheits-Managementsysteme): Relevante Aspekte für die organisatorische und technische Sicherheit bei digital vernetzten Lösungen.
Branchen- und Verbandsrichtlinien
VdS-Richtlinien: Oftmals geforderter Standard bei Versicherern für Brand- und Einbruchmeldetechnik.
BG-Regeln und -Informationen: Berufsgenossenschaften geben Empfehlungen zur sicheren Gestaltung von Arbeitsumgebungen.
Planung und Integration
Anforderungsanalyse: Vor der Umsetzung ist eine präzise Analyse der Unternehmensprozesse und -risiken unerlässlich.
Schnittstellenmanagement: Eine enge Abstimmung zwischen IT, Gebäudemanagement und Sicherheitsverantwortlichen ermöglicht eine reibungslose Integration der Systeme.
Qualitative Ausführung
Ergonomische Gestaltung: Zugänge, Bedienelemente und Anzeigen müssen den ergonomischen Anforderungen der Nutzenden entsprechen (z. B. barrierefreie Anordnung).
Zuverlässige Komponenten: Langlebige und zertifizierte Materialien sind sowohl im Hinblick auf technische Zuverlässigkeit als auch im Sinne der Nachhaltigkeit essenziell.
Schulung und Sensibilisierung
Regelmäßige Unterweisungen: Mitarbeitende benötigen kontinuierliche Schulungen zu Bedienelementen, Sicherheitsprozessen und Verhaltensrichtlinien.
Notfallübungen: Praktische Übungen steigern die Handlungssicherheit in Krisensituationen, stärken das Bewusstsein und verringern Angstbarrieren.
Dokumentation und Wartung
Rechtskonforme Dokumentation: Prüfprotokolle und Bedienungsanleitungen müssen zur Nachweisführung gemäß BetrSichV und weiterer Regelwerke vorliegen.
Kontinuierliche Instandhaltung: Regelmäßige Funktionskontrollen und Wartungen gewährleisten, dass die Sicherheitstechnik im Ernstfall optimal funktioniert.