Sicherheitstechnik: Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Sicherheitstechnik
Sicherheitstechnik umfasst die Planung, Installation, Wartung und den Betrieb von technischen Systemen und Geräten, die den Schutz von Menschen, Objekten oder Anlagen gewährleisten sollen. Hierzu zählen beispielsweise Brandmelde- und Löschanlagen, Zutrittskontrollsysteme, Videoüberwachung, Einbruchmeldetechnik, Sicherheitsbeleuchtung, Notruf- und Alarmsysteme usw. Eine Gefährdungsbeurteilung für Sicherheitstechnik ist notwendig, da solche Anlagen erhebliche Risiken bergen können (elektrisch, mechanisch, chemisch, psychisch). Eine GBU schafft die Voraussetzung für sicheren, effektiven und vorschriftsmäßigen Einsatz. Typische Risiken sind Stromunfälle, Gaslöschmittel-Exposition, Absturzgefahr bei Montage, psychische Belastung durch ständige Alarmbereitschaft, Fehlauslösungen, Fehlbedienung, Mängel in Wartung.
Sicherheitstechnik – sei es Brand-, Einbruch-, Zutritts-, Video- oder Löschsystem – erfordert aus Arbeitsschutzsicht eine umfassende Gefährdungsbeurteilung. Nach ArbSchG und BetrSichV müssen mögliche Gefahren (z. B. Elektrounfälle, Erstickungsgefahr bei Gaslöschung, Absturz bei Montage, Stress durch Fehlalarme) erfasst und geeignete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen festgelegt werden (z. B. Abschaltsysteme, Schulungen, Permit-to-work, Wartungspläne, Alarmübungen). So wird ein sicherer, störungsfreier und rechtskonformer Betrieb der Sicherheitsanlagen gewährleistet – zum Schutz von Menschen, Eigentum und reibungslosem Geschäftsablauf.