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Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben

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Rechtssicherheit, Funktionsnachweis und Betreiberverantwortung im technischen Gebäudebetrieb

Rechtssicherheit, Funktionsnachweis und Betreiberverantwortung im technischen Gebäudebetrieb

Sicherheitstechnik ist kein freiwilliges Komfortmerkmal, sondern ein rechtlich geforderter Bestandteil des Gebäudebetriebs. Die Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben ist zwingend erforderlich, um die Schutzfunktion technischer Systeme zu gewährleisten, Haftungsrisiken zu vermeiden und die Betriebssicherheit nachweisbar zu sichern. Von Brandmelde- über Zutrittskontroll- bis hin zu Fluchtwegtechnik gilt: Alle Anlagen müssen entsprechend technischer Regelwerke geplant, installiert, geprüft und betrieben werden – unter Einhaltung der Bauordnungen, des Arbeitsschutzes, der Betreiberverantwortung und der relevanten DIN- und VDE-Normen.

Die Einhaltung gesetzlicher und normativer Anforderungen in der Sicherheitstechnik ist nicht nur Pflicht, sondern Grundlage für die rechtssichere Organisation des Gebäudebetriebs. Betreiber, Facility Manager und Sicherheitsverantwortliche tragen dabei eine dokumentations- und prüfpflichtige Verantwortung, die nur durch strukturierte Prozesse, qualifizierte Dienstleister und digitale Nachweisführung erfüllt werden kann.

Relevante Rechtsvorschriften und Geltungsbereiche

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 823 BGB: Schadenersatzpflicht bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • § 836 BGB: Haftung für Gebäudebetrieb (z. B. bei Versagen einer Sicherheitsanlage)

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):

  • Vorgaben für Fluchtwege, Notausgänge, Beleuchtung, Notrufsysteme

  • Verweis auf Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), z. B. ASR A2.3

Landesbauordnungen (LBO):

  • Anforderungen an bauliche Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Brandmeldeanlagen)

  • Abnahme- und Prüfpflichten, Genehmigungsbedürftigkeit bestimmter Anlagen

DGUV-Vorschriften (z. B. DGUV V1, V3, 100-500):

  • Anforderungen an den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen

  • Pflichten zur wiederkehrenden Prüfung und Unterweisung

Datenschutzrecht (DSGVO / BDSG):

  • Regelungen zur Videoüberwachung, Zutrittsprotokollierung, Zugriffsschutz

  • Pflicht zur Datenschutzfolgeabschätzung bei bestimmten Systemen

Produktsicherheitsgesetz / Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):

  • Regelungen zur Inbetriebnahme, Prüfung und sicheren Benutzung technischer Einrichtungen

DIN VDE 0833 – Gefahrenmeldesysteme:

  • Planung, Errichtung und Betrieb von Einbruch- und Brandmeldeanlagen

  • Teil 1–4 regeln Anforderungen für Fachfirmen, Dokumentation, Instandhaltung

DIN EN 50133 – Zutrittskontrollsysteme:

  • Anforderungen an Systemarchitektur, Schnittstellen, Sicherheitseinstufung

DIN EN 60839 – Gefahrenmanagementsysteme:

  • Integration mehrerer Sicherheitssysteme auf zentraler Plattform

  • Alarmierung, Protokollierung, Steuerung, Interaktion

VDE 0108 – Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung:

  • Anforderungen an Fluchtwegbeleuchtung, Sicherheitsstromkreise, Notstromsysteme

DIN EN 62305 – Blitz- und Überspannungsschutz:

  • Schutzmaßnahmen für sicherheitstechnische Systeme gegen äußere Einflüsse

VdS-Richtlinien (z. B. VdS 2311, 2095, 2206):

  • Ergänzende Anforderungen für Planung, Instandhaltung und Versicherung

Verantwortung des Betreibers:

  • Organisation des sicheren Betriebs und der Instandhaltung

  • Sicherstellung regelmäßiger Prüfungen, Wartung und Dokumentation

  • Auswahl und Überwachung qualifizierter Fachfirmen (Facherrichter-Nachweis)

  • Dokumentierte Betriebsbereitschaft aller sicherheitstechnischen Einrichtungen

Prüfpflichten (z. B. nach BetrSichV, VDE, DGUV):

  • Wiederkehrende Prüfungen nach Fristenplan

  • Funktionskontrollen, Sichtprüfungen, Simulation von Ausfällen

  • Protokollierung mit Prüfnachweis und ggf. Mangelverfolgung

Dokumentation:

  • Anlagendokumentation, Wartungsprotokolle, Prüfbücher

  • Alarmprotokolle, Störungsmeldungen, Testläufe

  • Schulungsnachweise und Dienstanweisungen

  • Revisionssichere Archivierung für Prüfbehörden oder Versicherer

CAFM-Systeme:

  • Verwaltung von Anlagenkennzeichnung, Prüfzyklen, Zuständigkeiten

  • Automatisierte Erinnerungsfunktionen, Ticketverwaltung bei Störungen

  • Schnittstelle zu GMS, Brandschutzmanagement, Zutrittssteuerung

Gefahrenmanagementsysteme (GMS):

  • Zentrale Steuerung und Visualisierung sicherheitstechnischer Systeme

  • Protokollierung von Alarmen, Meldungen, Reaktionen

  • Verknüpfung mit SOPs, Eskalationsketten, Notfallplänen

ISMS / Datenschutzmanagement:

  • Zutritts- und Zugriffskontrolle als Teil der IT- und Informationssicherheit

  • Auditierbarkeit nach ISO 27001, TISAX oder branchenspezifischen Vorgaben

Herausforderungen:

  • Komplexe Normenlandschaft mit vielen Schnittstellen

  • Unterschiedliche Anforderungen je Bundesland oder Branche

  • Dokumentationslücken durch manuelle Prozesse

  • Fehlende Zuständigkeiten oder unklare Betreibergrenzen

Lösungsansätze:

  • Nutzung eines zentralen Sicherheitsmanagementsystems mit Normzuordnung

  • Interne Auditstrukturen zur Überprüfung der Einhaltung

  • Einsatz digitaler Prüf-, Wartungs- und Monitoringtools

  • Aufbau einer Verantwortlichkeitsmatrix im Facility- und Objektmanagement

Ausblick

Die Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben wird künftig durch digitale Systeme, KI-gestützte Prüfprotokolle und automatisierte Wartungslogiken unterstützt. Gleichzeitig steigt der Druck zur Nachweisführung und Auditierbarkeit im Rahmen von Betreiberhaftung, ESG-Berichtspflicht und Zertifizierungssystemen.

Facility Manager, Betreiber, Sicherheitsbeauftragte und IT-Verantwortliche müssen ihre Rollen verzahnen, dokumentieren und digital integrieren – um Sicherheitstechnik nicht nur zu besitzen, sondern auch nachweisbar regelkonform und funktional zu betreiben.