Elektronotfallwarnsystem (ENS) und Sprachalarmanlagen (SAA): Aufbau und Funktion
Facility Management: Sicherheitstechnik » Meldeanlagen » Notfall

Notstromversorgungssysteme gewährleisten die kontinuierliche Energieversorgung bei Ausfall der Hauptstromquelle und sind für Unternehmen von großer Bedeutung
Unterschiedliche Technologien wie Batterien, Generatoren oder Brennstoffzellen werden je nach Anforderungen als Notstromversorgung eingesetzt. Die Einbindung von Notstromsystemen in das Gebäudemanagement erhöht die Effizienz und ermöglicht eine bessere Koordination im Notfall. Regelmäßige Tests und Wartungen der Notstromversorgung sind entscheidend, um eine zuverlässige Funktion bei Stromausfällen sicherzustellen.
Aufbau und Funktion von ENS und SAA in der Sicherheitstechnik
Allgemeine Beschreibung
Um bei der Vielfalt der Warnsysteme nicht durcheinanderzukommen, wird an dieser Stelle auf das sogenannte Elektronotfallwarnsystem (ENS) kurz eingegangen. Es unterscheidet sich kaum in Aufbau und Funktion von den Sprachalarmanlagen (SAA).
Die Instandhaltung entspricht im Wesentlichen den Vorgaben, wie sie unter der Rubrik Brandmeldeanlage gemacht wurden.
Das ENS besitzt eine Zentrale. Hier werden die eingehenden Audiosignale durch Mikrofone und Sprachspeicher verstärkt und auf die installierten Lautsprecherlinien gesendet. Die Energieversorgung ist wie bei den entsprechenden anderen Anlagen selbstverständlich redundant auszuführen.
Allerdings wird das ENS nicht durch eine BMA angesteuert, und es kann auch für die Übertragung anderer Gefahrenmeldung mitbenutzt werden, wie zum Beispiel Explosionsgefährdungen und Chemieanlagen.
Seit 1999 gibt es für ENS ebenfalls eine Norm, nämlich die DIN EN 60849 VDE 0828 Elektroakustische Notfallwarnsysteme, in welcher die durch die Anlage zu erreichenden Parameter auf der akustischen und elektrotechnischen Seite festgelegt sind. Allerdings werden alle Alarmierungsanlagen, die zur Evakuierung im Brandfall verwendet werden, in dieser Norm nicht geregelt. Hierfür gilt die DIN VDE 0833-4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“.
Entsprechend DIN VDE 0833-1, Pkt. 5.2, sind Begehungen, in etwa gleichen Zeitabständen, als Maßnahme zur Sicherstellung der geforderten Funktion von Elektrofachkräften durchzuführen. Bei der Begehung wird die Anlage auf sichtbare Störungen überprüft, insbesondere auf außerhalb von Anlageteilen der Anlage auftretende Beeinflussungen, die nicht von ihr selbsttätig erkannt und ausgewertet werden können.
Hierzu zählen die Sichtung von Unterlagen und die Sichtprüfung:
der im dokumentierten Sicherungskonzept vorgegebenen Überwachungsaufgabe(n);
der Raumnutzung;
der Raumgestaltung;
der Organisationsmittel vor Ort für hilfeleistende Kräfte, z. B. Feuerwehr-Laufkarten;
Umgebungsbedingungen;
der ordnungsgemäßen Befestigung aller Anlageteile;
der äußeren Beschädigung und Verschmutzung aller Anlageteile;
über die Führung des Betriebsbuches auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Dokumentation und Rückführung bei Gefahrenmeldeanlagen
Die Durchführung und das Ergebnis der Begehung sind im Betriebsbuch aufzuzeichnen. Abweichungen oder Mängeln sind zu dokumentieren, der AG ist zu informieren.
Der AG ist verpflichtet eine Rückführung (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes)
der angetroffenen geänderten Raumnutzung, Raumgestaltung, Umgebungsbedingungen oder,
falls erforderlich, eine Änderung dieser Gefahrenmeldeanlage (hier ENS) oder eine Instandsetzung zu veranlassen.
Die Begehungen entsprechend der jeweiligen GMA sind periodisch wie folgt durchzuführen:
vierteljährlich bei BMA Grad 1
jährlich bei EMA Grad 2
halbjährlich bei EMA Grad 3, bzw. ÜMA
vierteljährlich bei EMA Grad 4
bzw. auf besonderen Auftrag

Für Erweiterungen der GMA installiert der AN nach Auftragserteilung Anlagenteile, Einrichtungen und Geräte als Neuteile. Es müssen Anlagenteile, Einrichtungen oder Geräte nach dem neuesten technischen Stand geliefert werden, bei denen Kompatibilität zu den vorhandenen Anlagenteilen besteht. Für z. B. Demontagen, Umkonfigurationen oder andere, sind Angebote einzuholen.
Bei der üblichen praktischen Nutzung („Normalbetrieb“ von Notfallwarnsystemen gibt es auch ganz pragmatische und kommerzielle Anwendungen. Man kennt z.B. Weihnachtslieder im Kaufhaus, Musik auf der Toilette, das Ausrufen von Kindern, die sich von den Eltern entfernt haben usw.
Treten ein Gefahrenzustand oder Notfall ein, werden konservierte Alarmtexte (automatisch) abgerufen und über die akustischen Signalgeber verbreitet.
Signalprioritäten, Anforderungen
Ein ENS muss im Alarmzuständen alle zuvor genannten anderen Funktionen (Musik usw.) überbrücken bzw. völlig ausschalten.
Prioritätsstufen bei Gefahrenmeldeanlagen
Prioritätsstufe | Erläuterung |
---|---|
A | Räumung (lebensbedrohliche Situation, die eine unmittelbare Räumung erfordert, z.B. Notfallmeldung) |
B | Alarm (gefährliche Situation, die eine Warnung erfordert, z.B. Gefahrenmeldung) |
C | kein Notfall (z.B. Betriebsmeldungen) |
Die folgende Tabelle enthält stichpunktartig wichtige Anforderungen an den Betrieb und die Anlagen:
Anforderung | Erläuterung |
---|---|
Signalaussendung und Reaktionszeit | Ein ENS muss in der Lage sein, innerhalb von 3 Sekunden nach der Aktivierung der Notfallbetriebsart ein erstes Aufmerksamkeitssignal zu verbreiten. Das Aufmerksamkeitssignal muss einer ersten Mitteilung 4 bis 10 Sekunden vorausgeschickt werden. |
Aufmerksamkeitssignale und Mitteilungen | müssen so lange fortgeführt werden, bis sie manuell abgestellt oder entsprechend des Evakuierungsplanes geändert werden. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Mitteilungen dürfen höchstens 30 Sekunden liegen. Spätestens nach 10 Sekunden Pause muss ein weiteres Aufmerksamkeitssignal kommen. |
Hörbarkeit des Aufmerksamkeitssignals | Aufmerksamkeitssignale müssen im gesamten Objekt mindestens einen Schallpegel von 65 dB(A) und in Ruhebereichen (z.B. Räume mit Schlafgelegenheit) in Höhe des Ohres einen Mindestschallpegel von 75 dB(A) erreichen. Das Signal muss mindestens 6 dB(A) lauter als das Hintergrundgeräusch (Störschallpegel) sein. Darüber hinaus dürfen Aufmerksamkeitssignale den maximalen Wert von 120 dB(A) wegen möglicher Gesundheitsschäden nicht überschreiten. |
Gehörschutz | beim Tragen von Gehörschutz (z.B. in Werkstattbereichen) die akustische Alarmierung durch optische Signale (z.B. durch Blitzleuchten) oder fühlbare Signale (z.B. Vibrationsplatten) zu unterstützen. |
Eigenüberwachung und automatische Fehlermeldungen | Müssen die Systemverfügbarkeit (Betriebsbereitschaft), die Verfügbarkeit der Stromversorgung sowie jeden auftretenden Fehlerzustand zu melden können. |
Weiterhin müssen ENS mindestens die folgenden potenziellen Fehlerquellen überwachen:
Versagen oder Ausfall der Hauptstromversorgung (z.B. Ausfall allgemeine Stromversorgung)
Versagen oder Ausfall der Ersatzstromversorgung (z.B. Ausfall der vom Allgemeinstromnetz unabhängigen Energieversorgung)
Versagen oder Ausfall von Batterieladegeräten, die mit der allgemeinen oder Ersatzstromversorgung verbunden sind
Auslösen von Sicherungen, Leistungs- und Trennschaltern sowie Schutzeinrichtungen, die zum Ausfall der Notfall-Alarmierung führen können
Ausfall der Leitungsverbindungen (sog. Übertragungswege) für Notfalldurchsage-Mikrofone
Ausfall von Notfalldurchsage-Mikrofone (z.B. Ausfall der Mikrofonkapsel)
Unterbrechung von Leitungsverbindungen (Übertragungswege) zu den Lautsprechern
Kurzschluss von Leitungsverbindungen (Übertragungswegen) von Lautsprechern
Ausfall von Verstärkern für die Lautsprecher
Ausfall von sonstigen Modulen für die Übertragung von Gefahrensignalen (z.B. Sprach-/Signalspeicher, Schnittstellenkarten, Protokolleinheiten oder anderen Zentraleneinheiten)
Ausfall von Reserveverstärkern (sog. Havarieverstärker)
Ausfall von Notfall-Signalgeneratoren (z.B. zur Erzeugung von Aufmerksamkeitssignalen oder DIN-Tönen)
Ausfall des Speichers für die vorher aufgezeichneten Notfall-Mitteilungen
Ausfall und Fehler von optischen Alarmierungseinrichtungen
Ausfall von Prozessoren (CPUs) für die Ausführung von Softwareprogrammen im ENS
Speicherfehler im ENS (z.B. aufgrund von internen Speicherprüfungen)
Unterbrechung bei Abtast- oder Abfragevorgängen
Ausfall von Verbindungen (z.B. Bussystemen) zwischen ENS-Teilanlagen
Die festgestellten Fehler müssen durch das ENS spätestens nach 100 Sekunden angezeigt werden. Der Fehlerzustand muss periodisch in einem Intervall von 5 Sekunden für mindestens 0,5 Sekunden akustisch und zusätzlich optisch gemeldet werden.
Durch eine Bestätigungstaste darf die akustische Fehlermeldung ausgeschaltet werden, wenn die optische Fehlermeldung weiterhin aktiv bleibt.
Treten weitere Fehlermeldungen auf, muss die akustische Fehlermeldung erneut aktiv werden.
Nach der Beseitigung aller Fehler dürfen sich die akustischen und optischen Fehlermeldungen selbsttätig oder durch Betätigung einer manuellen Fehler-Rücksetzsteuerung (Quittierungstaste) deaktivieren.