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Oberlichter: Normen und Vorschriften

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Es gibt eine Vielzahl von Normen und Vorschriften, die in Bezug auf die Konstruktion, den Einbau und die Wartung von Oberlichtern eingehalten werden müssen

Es gibt eine Vielzahl von Normen und Vorschriften, die in Bezug auf die Konstruktion, den Einbau und die Wartung von Oberlichtern eingehalten werden müssen

Zu den einschlägigen Normen gehören beispielsweise die EN 1873 und die EN 14963, die spezifische Sicherheitsanforderungen für Oberlichter definieren. Es ist von großer Bedeutung, dass wir uns mit den geltenden Normen und Vorschriften vertraut machen und sicherstellen, dass unsere Oberlichter den entsprechenden Standards entsprechen.

Es müssen folgende Vorschriften und Hinweise beachtet werden, zusätzlich zu den im Text erwähnten spezifischen Themen:

Musterbauordnung (MBO)

Entsprechend § 14 der Musterbauordnung (MBO) zum Brandschutz müssen bauliche Anlagen so positioniert, gebaut, modifiziert und instand gehalten werden, dass die Entstehung von Bränden und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert werden und im Falle eines Brandes Rettungs- und Löscharbeiten ermöglicht werden.

Gemäß § 1 der Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO)

Nach § 1 der Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO) müssen technische Anlagen und Einrichtungen, die den Anforderungen der Bauordnung entsprechen müssen, vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und alle drei Jahre von anerkannten Sachverständigen oder teilweise auch von sachkundigen Personen geprüft werden.

Gemäß Kapitel 10.2 der DIN 18232 müssen Not- und Rauchabzugsanlagen (NRA)

Gemäß Kapitel 10.2 der DIN 18232 ist es erforderlich, dass Not- und Rauchabzugsanlagen (NRA) gemäß den Herstellerangaben, normalerweise einmal im Jahr, von qualifizierten Fachfirmen gewartet und geprüft werden. Zwischen den Wartungsintervallen muss der Betreiber mindestens eine Sichtkontrolle durchführen und dokumentieren. Bei besonders verschmutzten oder staubbelasteten Betriebsstätten sollten die Wartungsintervalle reduziert werden. Verbrauchs- oder Ersatzteile sollten nur verwendet werden, wenn sie mit einer entsprechenden Anerkennung gelistet sind oder Originalteile sind, um eine Systemkompatibilität sicherzustellen.

Gemäß Kapitel 11.2 der VdS 2098 müssen NRAs

Gemäß Kapitel 11.2 der VdS 2098 ist es erforderlich, dass NRAs gemäß den Herstellerangaben, normalerweise mindestens einmal im Jahr, von einem anerkannten Errichter für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) gewartet, geprüft und instand gehalten werden. Vorzugsweise sollte dies von der Firma durchgeführt werden, die die NRA ursprünglich installiert hat. Der Einbau von Verbrauchs- oder Ersatzteilen, die nicht den Originalteilen entsprechen, kann zusätzliche Prüfungen und Zulassungen gemäß DIN EN 12101-2 erforderlich machen. Alle Prüfungen und Wartungen müssen im Prüfbuch (VdS 2257) dokumentiert werden. Bei Feststellung von Funktions- oder Betriebsbereitschaftsstörungen muss die NRA unverzüglich repariert werden.

Zusammenfassend

Zusammenfassend sollten Not- und Rauchabzugsanlagen regelmäßig von qualifizierten Fachfirmen gemäß den Herstellerangaben gewartet und geprüft werden, um eine sichere Betriebsbereitschaft zu gewährleisten. Zwischen den Wartungsintervallen sollte der Betreiber mindestens eine Sichtkontrolle durchführen und dokumentieren. Verbrauchs- oder Ersatzteile sollten nur verwendet werden, wenn sie mit einer entsprechenden Anerkennung gelistet sind oder Originalteile sind, um eine Systemkompatibilität sicherzustellen.

Beachte: Die in dieser Beschreibung insgesamt aufgeführten Vorschriftenwerke sind zwar entsprechend der Breite dieses Themas vielfältig, können aber nicht als völlig umfassend bezeichnet werden. Ein Studium der jeweils aktuellen und geltenden Vorschrift ist bei Projektbeginn zur Errichtung von Oberlichtern unablässig.