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Bauelemente: Fenster-, Tür- und Toranlagen

Facility Management: Sicherheitstechnik » Bauelemente

Bauelemente der Sicherheitstechnik wie Türen, Fenster und Tore für umfassenden Schutz im Facility Management

Sicherheitsbauelemente spielen eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung eines sicheren und geschützten Arbeitsumfelds

Sicherheitsglas reduziert das Verletzungsrisiko im Falle von Glasbruch und bietet gleichzeitig Schutz vor Einbruchversuchen. Spezielle Türen und Fenster bieten zusätzliche Sicherheit gegen äußere Einflüsse und gewährleisten eine optimale Gebäudesicherheit. Mechanische Sicherheitssysteme wie Schließanlagen tragen zur Verbesserung der physischen Sicherheit in Unternehmen bei.

Fenster, Türen und Tore sind Mittler der Bauwerke zu ihrer Umgebung.

Leistungsbeschreibung Ausschreibung und Vergabeverfahren in der Sicherheitstechnik für normgerechte Planung und Ausführung im Facility Management

Fenster, Türen und Tore dienen als Verbindungen zwischen den Gebäuden und ihrer Umgebung. Sie ermöglichen den Austausch von Personen, Gütern und Frischluft. Die Fenster lassen Tageslicht in das Innere der Gebäude. Eine Hauptanforderung an diese Elemente ist ihre sichere Schließfähigkeit, idealerweise einbruchssicher.

Vorschriften für Fenster, Türen und Tore:

  • ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, Abschnitte 1 - 5

  • DIN 18055 Fenster und Außentüren

  • DIN 1960, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

  • DIN 1961, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

  • DIN 18202, Toleranzen im Hochbau - Bauwerke und DIN 18203-3, Toleranzen im Hochbau -Teil 3: Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen

  • DIN 18299, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art.

  • DIN EN 14351-2_2019-01 Fenster und Türen-Produktnormen, Leistungse-genschaften-Teil zwei: Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften

  • Dto., jedoch -1 für Außentüren

  • Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften für Außentüren und öffenbare Fenster werden in EN 16034 behandelt.

  • EN 16034 Türen, Tore und Fenster - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften.

  • EN 16035 Baubeschläge - Leistungsbeschreibung - Identifizierung und Zusammenfassung der Prüfnachweise zur Unterstützung der Austauschbarkeit von Baubeschlägen für die Anwendung an feuerwiderstandsfähigen und/oder rauchdichten Toren, Türen und/oder zu öffnenden Fenstern.

  • EN 1634-1 Feuerwiderstandsprüfungen und Rauchschutzprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse, Fenster und Baubeschläge - Teil 1: Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster.

  • EN 1634-3 Prüfungen zum Feuerwiderstand und zur Rauchdichte für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, Fenster und Beschläge - Teil 3: Prüfungen zur Rauchdichte für Rauchschutzabschlüsse.

  • EN 1191 Fenster und Türen - Dauerfunktionsprüfung - Prüfverfahren.

  • EN 13501-2 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten -Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen.

  • ASR A1 7 Technische Regel für Arbeitsstätten „Türen und Tore“

  • ASR V3a.2 Technische Regel für Arbeitsstätten „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“, Ausgabe: August 2012

  • DGUV Information 208-014 „Glastüren und Glaswände“

  • DGUV Information 208-026 „Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren“

  • DGUV Information 208-044 „Automatische Tore im Fluchtweg“

  • DIN 14677: Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse.

Regelwerksverfolgung

Für Personen, die nicht regelmäßig mit Fenstern, Türen und Toren zu tun haben - und ehrlich gesagt, wer im Facility Management hat das schon? - kann es schwierig sein, die entsprechenden geltenden Vorschriften zu finden, wenn sie benötigt werden. Daher ist es ratsam, darauf zu achten, dass die Auftragnehmer ihre Verpflichtung hinsichtlich der erforderlichen Dokumentation bei der Übergabe erfüllen. Auf der anderen Seite spricht auch diese Situation dafür, dass eine professionelle Regelwerksverfolgung sinnvoll ist.

Der Auftragnehmer hat im Rahmen seines Leistungsumfanges mindestens fol-gende Unterlagen aufzustellen und spätestens bei der Abnahme dem Auftraggeber zu übergeben

  • Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten

  • Alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen nach DIN EN 62079 „Erstellen von Anleitungen - Gliederung, Inhalt und Darstellung“

  • Kopien vorgeschriebener Prüfbescheinigungen und Werksatteste

  • Protokolle über Prüfungen

  • Protokolle über Einweisungen des Wartungs- und Bedienungspersonals

  • Einbau- und Anlagenschemata

  • Elektrischer Übersichtsplan und Anschlussplan nach DIN EN 61082-1:2007-03, soweit relevant.

Die Anforderungen an die Dokumentation von Fenstern, Türen und Toren mit erweiterten Funktionen sind komplex:

  • Entsprechen die kraftbetätigten Türen und Tore den Beschaffenheitsanforderungen und baurechtlichen Vorschriften?

  • Bestehen durchsichtige oder lichtdurchlässige Flächen von Türen und Toren aus bruchsicherem Werkstoff?

  • Sind Schiebetüren und -tore gegen Ausheben und Herausfallen, bzw. Türen und Tore, die sich nach oben öffnen, gegen Herabfallen gesichert?

  • Lassen sich kraftbetätigte Türen und Tore bei Stromausfall auch von Hand öffnen?

  • Ist bekannt, dass in Notausgängen Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig sind?

  • Ist die Betätigung von Türen und Toren von einem sicheren Bedienort aus möglich?

  • Entstehen durch die Anordnung keine zusätzlichen Gefährdungen, z. B. durch Aufschlagen eines Flügels in einen Treppenlauf, durch Windbelastung oder durch Einengung der Mindestbreite vorbeiführender Verkehrswege?

  • Ist bei Torflügeln mit eingebauter Schlupftür eine kraftbetätigte Flügelbewegung nur bei geschlossener Schlupftür möglich?

  • Ist bei kraftbetätigten Türen und Toren eine wirksame Sicherung vor mechanischen Gefährdungen bis zu einer Höhe von 2,50 m über dem Fußboden oder einer anderen dauerhaften Zugangsebene vorhanden?

  • Wird der Nachlaufweg beim Betrieb von Türen und Toren regelmäßig kontrolliert?

  • Sind die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers vorhanden und vor Ort verfügbar?

  • Existieren Gefährdungsbeurteilungen?

  • Werden vor Instandhaltungsarbeiten die Antriebe der Türen und Tore abgeschaltet und gegen irrtümliches und unbefugtes Einschalten gesichert?

  • Wird die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren überhaut entsprechend der Regelmäßigkeit, und wenn ja, nur durch Sachkundige durchgeführt, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, prüfen können?

  • Schließt die sicherheitstechnische Prüfung auch das Vorliegen der vollständigen technischen Dokumentation und Betriebsanleitung mit ein?

  • Entsprechen die eingesetzten Anlagen den Anforderungen als Feuer- bzw. Rauchabschluss (T 90; T 30) bzw. entsprechend der neuen Bezeichnung?

Platz für ergänzende, betriebsbezogene Fragen…

Ausführungs- bzw. Gültigkeitsüberprüfungen

m Bedenken gegen die Errichtung (§4 Abs. 3 VOB/B) auszuschließen, müssen gegebenenfalls Ausführungs- oder Gültigkeitsüberprüfungen durchgeführt werden, falls dafür Gründe vorliegen. Dies ist besonders bei kraftbetriebenen Anlagen und Feststellanlagen erforderlich, vor allem wegen ihrer Bedeutung für die Sicherheit. Diese Bedeutung nimmt zu, wenn die Gebäudeabschlüsse als Feuer- und/oder Rauchabschlüsse vorgesehen sind.

In diesem Kontext haben Normenänderungen besondere Bedeutung für die Betriebssicherheit und damit für die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung. Ein Beispiel dafür ist die in den letzten Jahren international geführte Diskussion um die EN 16034 für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse. Diese Norm wurde am 1.9.2016 mit einer dreijährigen Koexistenzphase eingeführt. Dadurch wird den Herstellern, Bauherren und Planern beim europaweiten Einsatz von Türen, Toren und Fenstern mit Feuer- und Rauchschutz die Arbeit konkretisiert und erleichtert. Während dieser Koexistenzphase dürfen auch noch nationale Kennzeichnungen neben der „offiziellen“ CE-Kennzeichnung verwendet werden.

Ab dem 1.9.2019 gilt nur noch die CE-Kennzeichnung. Das bedeutet, dass diese Norm bei neuen Anlagen fristgerecht verwendet wird und alle anderen mit der Kennzeichnung des Bestandsschutzes in die Dokumentation aufgenommen werden.

Da dieses hier genannte Beispiel im Rahmen der europäischen Harmonisierung jedoch nicht das einzige ist, können die Verweise in der Dokumentation auf Normen und deren Aktualität nur temporär aktuell sein. Die kontinuierliche Korrektur mit Hilfe einer professionellen Regelwerksverfolgung im Zuge der Wahrnehmung der Betreiberverantwortung ist notwendig und unvermeidlich.

Allgemeine Befestigungsverfahren

Bevor die Fertigung beginnt, sind die Maße am Bau für eine ordnungsgemäße Befestigung zu prüfen und die Daten bei Bedarf zu aktualisieren. Alle Stahlbauteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen entweder mit einem dauerhaften Korrosionsschutz versehen werden oder der Korrosionsschutzklasse III nach DIN 55634 „Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl" entsprechen.

Das Anschießen zur Befestigung von Bauteilen erfolgt nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber.

Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber für die von ihm einzubauenden elektrotechnischen Bauteile einen verbindlichen Geräteplan, ein Schaltbild oder einen Stromlaufplan mit Klemmenplan und gibt den Anlaufstrom an. Während der Inbetriebnahme stellt er eine mit der Anlage vertraute Fachkraft für die Prüfung der elektrischen Leitungsanlage zur Verfügung.

Letztgültige Berechnungen für:

  • Maße der einzubauenden Bauteile und deren jeweilige Gebäudeöffnungen

  • Statische Berechnungen an Stürzen, soweit erforderlich

  • Windlasten, insbesondere im geöffneten Zustand

  • Stromversorgung, Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Feststellanlagen

  • Schallschutz- und Brandschutzmaßnahmen

  • geforderte Dämmung bezüglich Schall- und/oder Wärmeschutz

  • Feuerwiderstand

  • Dichtheit gegen Rauch.

Angaben für Planung und Auswahl von Toren

     
     
     

Karusselltüren sind kein barrierefreier Zugang

Karusselltüren sind kein barrierefreier Zugang und somit als einziger Ein-/Ausgang nicht geeignet. Drei- und vierflügelige Türen können aber mit besonderer Ausstattung auch für den Einsatz im Fluchtweg geeignet sein. Man sieht also, wie notwendig eine detaillierte Information im Zuge der Konzepterstellung erforderlich ist.

Angaben für Planung und Auswahl von Türen

     
     
     

Außentür- und -torelemente -Holz

  • Lichtausschnitte, transparente Ausfachungen

  • Nichttransparente Ausfachungen

  • Bänder - Tür / Tor

  • Drückergarnituren / Schutzbeschläge

  • Türgucker (Spione)

  • Türschließer

  • Türdichtungen

  • Anschlussfugen abdichten - Fenster, Außentür

Außentür- und -torelemente - Kunststoff

  • Lichtausschnitte, transparente Ausfachungen

  • Nichttransparente Ausfachungen

  • Bänder - Tür / Tor

  • Drückergarnituren / Schutzbeschläge

  • Türgucker (Spione)

  • Türschließer

  • Türdichtungen

  • Anschlussfugen abdichten - Fenster, Außentür

Außentür- und -torelemente - Metall

  • Lichtausschnitte, transparente Ausfachungen

  • Nichttransparente Ausfachungen

  • Bänder - Tür / Tor

  • Drückergarnituren / Schutzbeschläge

  • Türgucker (Spione)

  • Türschließer

  • Türdichtungen

  • Anschlussfugen abdichten - Fenster

Außentür- und -torelemente - Werkstoffkombination

  • Lichtausschnitte, transparente Ausfachungen

  • Nichttransparente Ausfachungen

  • Bänder - Tür / Tor

  • Drückergarnituren / Schutzbeschläge

  • Türgucker (Spione)

  • Türschließer

  • Türdichtungen

  • Anschlussfugen abdichten - Fenster

Innentüren

  • Innentürelement aus Türblatt und Zarge

  • Verglasungen

  • Kunststofflichtplatten

  • Kunstverglasungen

  • Einscheiben-Sicherheitsglas

  • Verbundglas

  • Verbund-Sicherheitsglas

  • Isolierglas

  • Einfachglas

  • Einbruchmeldeanlage

  • Entglasen

  • Schiebetürantriebe für Innentür

  • Türschließer für Innentür

  • Überwachung Innentür (Überwachungskontakte).

Fensterelemente

Bedeutung

1 Die geometrischen Abmessungen des Fensters
2 Kraftaufwand zum Bedienen notwendig
3 gegen Emissionen ungeschützt
4 Schallschutzfenster
5 Luftdurchlässigkeit des Fensters
6 Die Freisetzung gefährlicher Substanzen ist möglich, Achtung
7 Sicherheitseinrichtungen bzw. -vorrichtungen mit der entsprechenden zugelassenen Tragfähigkeit
8 Schneelast beachten
9 Dichtheit gegen Schlagregen
10 Achtung, Windlast wirkt auf das Fenster
11 Wärmeschutzglas
12 Festigkeit gegen Stoß

Fensterelemente - Holz

  • Fensterelemente, einteilig / 2-teilig - Holz

  • Fensterelemente, mehrteilig - Holz

  • Drehflügelbeschläge - Fenster / Fenstertür Holz

  • Drehkippbeschläge - Fenster / Fenstertür Holz / Kunststoff

  • Hebeschiebebeschläge

  • Schwingflügelbeschläge

  • Lichtausschnitte, transparente Ausfachungen

  • Nichttransparente Ausfachungen

  • Fensterintegrierte Luftdurchlässe

  • Anschlussfugen abdichten - Fenster, Außentür

Fensterelemente - Kunststoff

  • Fensterelemente, einteilig / 2-teilig -Kunststoff

  • Fensterelemente, mehrteilig -Kunststoff

  • Drehflügelbeschläge - Fenster / Fenstertür Holz / Kunststoff

  • Drehkippbeschläge - Fenster / Fenstertür Holz / Kunststoff

  • Hebeschiebebeschläge

  • Schwingflügelbeschläge

  • Lichtausschnitte, transparente Ausfachungen

  • Nichttransparente Ausfachungen

  • Fensterintegrierte Luftdurchlässe

  • Anschlussfugen abdichten - Fenster, Außentür

Fensterelemente - Metall

  • Fensterelemente, einteilig / 2-teilig - Metall

  • Fensterelemente, mehrteilig - Metall

  • Drehflügelbeschläge - Metallfenster / -tür

  • Drehkippbeschläge - Metallfenster / -tür

  • Hebeschiebebeschläge

  • Schwingflügelbeschläge

  • Lichtausschnitte, transparente Ausfachungen

  • Nichttransparente Ausfachungen

  • Fensterintegrierte Luftdurchlässe Anschlussfugen abdichten

  • Fensterelemente - Werkstoffkombination

Fensterelemente -Werkstoffkombination

  • Fensterelemente, einteilig / 2-teilig - Werkstoffkombination

  • Fensterelemente, mehrteilig - Werkstoffkombination

  • Drehflügelbeschläge - Fenster / Fenstertür Holz / Kunststoff

  • Drehkippbeschläge - Fenster / Fenstertür Holz / Kunststoff

  • Hebeschiebebeschläge

  • Schwingflügelbeschläge

  • Lichtausschnitte, transparente Ausfachungen

  • Nichttransparente Ausfachungen

  • Fensterintegrierte Luftdurchlässe

  • Anschlussfugen abdichten - Fenster, Außentür

Rammschutz, Anfahrschutz bei Fahrverkehr

Zur Sicherung von Personen und Einrichtung sind entsprechende Anfahrschutzeinrichtungen für Türen, Tore, Schrankenanlagen, Regale, Kanten und Säulen wichtig. Entnimmt man z. B. mit einem Gabelstapler Teile aus einer Lagerfläche (Regal), stößt dieser schnell mal dagegen. Das führt zu Beschädigungen, im schlimmsten Fall zu irreparablen Schäden. Dem wird mit einem Rammschutz - auch Anfahrschutz genannt - vorgebeugt.  

Bei der Auswahl des Materials für die Schutzelemente ist der Verwendungszweck ausschlaggebend. Grundsätzlich fällt die Entscheidung zwischen Stahl und Kunststoff. Während Rammschutz-Produkte aus Kunststoff eine gewisse Elastizität besitzen, sind Stahlerzeugnisse sehr hart. Stößt man also beispielsweise mit einem Gabelstapler gegen eine Stahlkante, so hat der Stahlgabelstapler womöglich einen größeren Schaden. Das könnte man vermeiden mit Kunststoff. Aber ist der Kunststoff auch tatsächlich fest genug und bietet den erforderlichen Schutz?

Im Freien hat Kunststoff gewisse Nachteile, weil er gegenüber UV-Strahlung und anderen Witterungseinflüssen auf Dauer empfindlich ist, während Stahl wesentlich langlebiger ist.

Rammschutz-Ecken

Hauptsächlich in Industriebetrieben und Lägern - unabhängig, ob innen oder außen - müssen bestimmte Teile vor dem Anfahren mit Flurfördermitteln geschützt werden. Gut geeignet ist hierfür die Rammschutzecke. Diesen „Klassiker“ montiert man einfach am Regal. Es handelt sich um Rammschutzwinkel, die Regale oder Säulen an zwei Seiten schützen. Dieser Anfahrschutz soll der Sicherheitsrichtlinie DGUV Regel 108-007 entsprechen. Meist bestehen die Rammschutz-Ecken aus robustem, 5 mm dickem, pulverbeschichtetem Stahlblech. Der Stahl ist ausreichend schlag- und stoßfest. Wegen der Pulverbeschichtung besteht zugleich Korrosionsschutz. Dieser Säulenschutz hat gleichzeitig eine Warnwirkung. Die Farben Gelb und Schwarz machen Ecken und Kanten besser sichtbar und sorgen für mehr Vorsicht der Beteiligten. Die Anfahrschutz-Ecken sind einfach zu montieren: Rammschutzwinkel auf den Untergrund dübeln und anschließend Sicherung mittels vier Betonschrauben, damit die Verankerung festsitzt.

Rammschutz-Bügel

Eine andere Möglichkeit zur Herstellung des Raumschutzes ist das Aufstellen von Rammschutzbügeln. Der Nachteil besteht darin, dass zumeist für die Werk- bzw. Lagerhallen an den unterschiedlichen Stellen auch unterschiedliche Rammschutzbügel benötigt werden. Mithilfe solcher Bügel können die Wege optimal angelegt werden.

Diese Methode schützt sowohl die Mitarbeiter, als auch die Fahrzeuge gleichermaßen. Der Aufbau solcher Rammschutzbügel besteht aus einer etwa 10 mm dicken Bodenplatte, die als Untergrund dient und auf dem Boden befestigt werden kann. Dies erfolgt beispielsweise mit Dübeln. Die Bodenplatten werden durch unterschiedlich lange Balken aus Metall verbunden. Auf diese Weise entsteht ein geschützter Weg. Obwohl so den Mitarbeitern der Weg quasi gewiesen wird, geschehen dennoch Unfälle. Eine Möglichkeit, diese einzuschränken, ist die farbliche Gestaltung der Bügel. Einerseits führt das zur Benutzung der vorgegebenen Wege und hemmt das Übersteigen. Es lassen sich auch Rammschutzbügel in Verbindung mit Anfahrpoller als einfache Absperrungen gestalten.

Kantenschutz

Eine weitere wichtige Schutzmaßnahme ist der Kantenschutz. Dieser kommt zum Beispiel zum Einsatz, wenn Bleche gelagert werden, an deren scharfen Kanten man sich leicht verletzen kann. Kantenschutzecken sind zumeist aus weichem PU-Schaumstoff gefertigt. Sie sind an den Innenseiten selbstklebend und können so leicht an die zu schützenden Ecken angebracht werden. Wenn man dagegen stößt, wird der Stoß abgefedert - sogar auch bei Fahrzeugen. Das Material ist beständig gegen Nässe, Hitze, Frost und auch gegen UV-Licht, und es ist sowohl für innen als auch für den Außenbereich gut geeignet.

Ein solcher Kantenschutz hat den Vorteil, dass er schnell angebracht werden kann und somit Versäumnissen vorbeugt, die Kanten nicht zu schützen. Man schneidet die Kanten zu, entfernt die Schutzfolie und klebt die Winkel auf die zu schützende Kante, die zuvor gereinigt und vor allem entfettet wird. Die Oberfläche ist schmutzabweisend und kann zudem leicht gereinigt werden.

Spezifische Vorschriften

Solange bei Anfahrunfällen lediglich der Lack abblättert, ist die Sache unproblematisch. Dennoch geht es um regelkonforme Sicherheit, die auch auf den Wegen in Lägern und Werkhallen stets gegeben sein muss. Die Grundlage ist auch hier die Gefährdungsbeurteilung. An ihr messen sich die zu treffenden (Schutz-) Maßnahmen und die zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel. Die entsprechenden Vorschriften sind Abschnitt 2 § 3 (1) Betriebssicherheitsverordnung und auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Der § 5 ArbSchG fordert die Gefährdungsbeurteilung und der zugehörige §6 die entsprechenden Dokumente, quasi als Nachweis.  

Abbrucharbeiten und andere Maßnahmen

Wenn zur Vorbereitung der Maßnahme Abbruch- bzw. andere vorbereitende bzw. begleitende Maßnahmen notwendig werden, sind diese ebenfalls fachgerecht zu dokumentieren, sofern es sich um bleibende Veränderungen gegenüber dem Ursprung handelt, die nicht durch die Planungs-, Ausführungs- und Bestandsdokumentation erfasst wurde bzw. werden konnte. Dies kann beispielsweise die fachgerechte Verbringung von Abbruchmaterialien Türen / Tore / Fenster / Zargen / Fensterbänke / Innentür unter Beachtung der verschiedenen Werkstoffe (Holz / Holzwerkstoff; Kunststoff; Metall) oder die Herstellung neuer Infrastruktur, etwa von Zuwegungen, wenn z. B. in eine Hauswand ein neues Tor eingebaut wird, betreffen.

Bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen sollte dieser Umstand berücksichtigt werden, damit späterer Streit vermieden wird.

Einteilung gem. VDMA 24186 mit Arbeitskarten für die Wartung

     
     
     

In vielen Unternehmen findet der Verkehr keinesfalls nur zu ebener Erde statt. . Wenn es sich um „Verkehrswege in der Höhe“ handelt, die ja auch in herkömmlichen Unternehmen eine Rolle spielen (z. B. auf Dächern und Bedienbühnen) sind insbesondere die Schutzmaßnahmen gegen Absturz zu beachten.

Schutzmaßnahmen an Verkehrswegen

  • Zugang sperren bzw. verwehren

  • Absperrung und optische Abgrenzung

  • Treppen (innen und außen)

  • Leitern (innen und außen)

  • Dachöffnungen

  • Geländer an Verkehrswegen

  • Laufstege auf nicht durchtrittsicheren Dachflächen

  • Schutzmaßnahmen an nicht durchtrittsicheren Einbauten

  • Anseilschutz

Schutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen

  • Geländer an Arbeitsplätzen

  • Schutzmaßnahmen für Arbeitsplätze an nicht durchtrittsicheren Einbauten

  • Überdeckungen (trittsicher)

  • Unterspannungen (zum Abfangen)

  • Anseilschutz

Spezifikation

Für Bauteile und Einrichtungen sind weitere Eigenschaften, wie zum Beispiel Farbgebung, ebenfalls anzugeben.