Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften
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Feuer- und Rauchschutzmaßnahmen sind essenziell, um die Sicherheit von Mitarbeitern, Besuchern und Gebäuden zu gewährleisten
Eine wirksame Brandmeldeanlage ist für die rasche Identifikation von Bränden und die Organisation der Rettungsaktionen unerlässlich. Rauchschutztüren und -vorhänge dienen dazu, die Verbreitung von Rauch und giftigen Gasen bei einem Brand zu unterbinden und Fluchtwege offen zu halten. Durch eine gut durchdachte und umgesetzte Strategie für Feuer- und Rauchschutz lässt sich der finanzielle und materielle Schaden, den ein Brand verursachen kann, verringern.
Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften
Rauchschutztür
Eine Rauchschutztür dient dazu, im Brandfall das Eindringen von Rauch so lange wie möglich zu verhindern. Sie wird unter anderem zur Unterteilung von Fluren, die mindestens 30 Meter lang sind, sowie als Abschluss für Treppenhäuser und Flure eingesetzt. Hierdurch entstehen rauchfreie Zonen und Flucht- oder Rettungswege, die ein sicheres Verlassen und Evakuieren des Gebäudes ermöglichen. Rauchschutztüren müssen selbsttätig schließen und sind mit einem Fallenschloss und einer umlaufenden Dichtung ausgestattet. Ihre Offenhaltung ist nur mit einer speziellen und zugelassenen Feststellanlage möglich, wie sie bereits oben erwähnt wurde. Diese Türen müssen mit speziellen Schlössern ausgerüstet sein, die eine gefederte Falle haben.
Bei Feuerschutztüren ist die Schutzwirkung (Feuerwiderstandszeit) zeitlich festgelegt, während bei Rauchschutztüren dies nicht eindeutig bestimmt werden kann. Das tolerierte Rauchvolumen hängt von Faktoren wie den Ventilationsbedingungen (der Luftwechselrate) und der Größe, besonders der Höhe, des jeweiligen Raumes ab. Es wird grob angenommen, dass ein etwa 30 Meter langer Flur bei den aktuellen Grenzwerten und bei einem Entstehungsbrand ungefähr zehn Minuten ohne Atemschutzausrüstung sicher passiert werden kann.
Rauchschutztüren sind mit dreiseitigen umlaufenden Dichtungen versehen und können aus verschiedenen Materialien wie Stahl, Glas oder Holz bestehen. Im Bodenbereich haben sie eine absenkbare Bodendichtung. Zweiflügelige Türen müssen laut DIN 18095 an jedem Flügel sowohl einen Türschließer als auch einen sogenannten Schließfolgeregler aufweisen.
CE-Kennzeichnung
Ab 1.9.2019 gilt für Feuerschutzabschlüsse gemäß EN 16034 nur noch die CE-Kennzeichnung.
Für Planung und Ausschreibung sind hauptsächlich folgende Details der EN 13034 wichtig:
Feuerwiderstand n. Abs. 4.1 (z.B. EI2 30)
Rauchdichtigkeit n. Abs. 4.2 (z.B. S200)
Fähigkeit zur Freigabe n. Abs. 4.3 (z. B. freigegeben)
Selbstschließung n. Abs. 4.4 (z. B. C)
Dauerhaftigkeit zur Fähigkeit der Freigabe n. Abs. 4.5.1 (Freigabe „aufrechterhalten“)
Dauerhaftigkeit der Selbstschließung n. Abs. 4.5.2.1 (Dauerfunktionsprüfung mit Angabe der Zyklen)
Dauerhaftigkeit der Selbstschließung gegen Korrosion 4.5.2.2 (z.B. „erzielt“)
Zur Dokumentation gehören die Merkmale und Kennzeichnungen gem. EN 16034 und EN 13501-2:
Symbol | Bezeichnung | Normativ/Erläuterung |
E | Raumabschluss | (EN 16034 Abs. 4.1, EN 13501-2 Abs. 5.2.2) Widerstand eines Bauteils mit raumtrennender Funktion gegen Brandbeanspruchung von einer Seite, um den Durchtritt von Flammen oder heißer Gase zu verhindert und so die Entzündung der dem Feuer abgekehrten Oberfläche oder in der Nähe befindlicher Materialien zu verhindern. |
I | Wärmedämmung | (EN 16034 Abs. 4.1, EN 13501-2 Abs. 5.2.3) Fähigkeit eines Bauteils, einer einseitigen Brandbeanspruchung zu widerstehen und eine Wärmeübertragung von der dem Feuer zugekehrten Seite zu der vom Feuer abgewandten Seite zu reduzieren, um eine Entzündung zu vermeiden und Personen zu schützen (bei Feuerschutzabschlüssen in I1 und I2 gesplittet). |
I1 und I2 | Wärmedämmung bei Feuerschutzabschlüssen | (EN 16034 Abs. 4.1, EN 13501-2 Abs. 5.2.3) Begrenzung der mittleren Ausgangstemperatur auf der vom Feuer abgekehrten Seite des Türblattes auf 140 °C und der maximalen Temperaturerhöhung an jeder Stelle des Türblattes ist auf 180 °C. Bei I1 wird auf dem Türblatt ein 25 mm breiter, bei I2 ein 100 mm breiter Randbereich nicht berücksichtigt. |
S | Rauchdichtheit | (EN 16034 Abs. 4.2) Fähigkeit eines Bauteils, den Durchtritt von Gas oder Rauch von einer Seite des Bauteils zur anderen zu verringern oder auszuschließen. |
Sa | Sa berücksichtigt die Rauchdichtheit nur bei Umgebungstemperaturen. | |
S200 | S200 berücksichtigt die Rauchdichtheit bei Umgebungstemperatur und bei 200 °C. | |
C | Selbstschließende Eigenschaft | (EN 16034 Abs. 4.4 und 4.5, EN 13501-2 Abs. 5.2.6) Fähigkeit einer geöffneten Feuerschutztür (bzw. Fenster) im Brandfall vollständig zu schließen, auch beim Ausfall der elektrischen Stromversorgung, mit folgenden Differenzierungen: |
W | Strahlungsbegrenzung | (EN 16034 Abs. 4.1, EN 13501-2 Abs. 5.2.4) Fähigkeit eines Bauteils, einer einseitigen Brandbeanspruchung zu widerstehen, um eine Brandübertragung infolge abgestrahlter Wärme zu vermeiden. Bauteile mit dem Kriterium I, I1 oder I2 erfüllen i.d.R. die W-Anforderungen. |
Klassifizierungszeiten | (EN 16034 Abs. 4.1, EN 13501-2 Abs. 6.1) Klassifizierungszeiten (10, 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240 oder 360 Minuten) müssen für jedes Merkmale in Minuten angegeben werden |
Fähigkeit zur Freigabe | (EN 16034 Abs. 4.3) Prüfung der Feststellvorrichtung von Türen / Fenstern, um im Brandfall bzw. bei Rauchentwicklung, auch beim Ausfall der elektrischen Stromversorgung, zuverlässig zu schließen (Prüfergebnis „freigegeben“). |
Dauerhaftigkeit der Fähigkeit zur Freigabe | (EN 16034 Abs. 4.5 bzw. Abs. 5.2) Die Dauerhaftigkeit der Fähigkeit zur Freigabe wird mit Prüfergebnis „Freigabe aufrechterhalten“ bzw. auf Basis einer Dauerfunktion angegeben. In Abs. 5.2.2 wird auch die Dauerhaftigkeit gegenüber Korrosion gefordert (Prüfergebnis „erzielt“). |
CE-Zeichen und Leistungserklärung
Die Informationen in der Leistungserklärung gliedern sich in von der BauPVO festgelegte Anforderungen, die für alle Bauprodukte gleich sind (wie Hersteller-/Produktname etc.), und in wesentliche Merkmale, die im Anhang ZA der Produktnorm aufgeführt sind.
Die Angabe der erreichten Stufen oder Klassen sowie die Werte zu den wesentlichen Merkmalen müssen jeweils dann gemacht werden, wenn sie im Verwendungsland für den vorgesehenen Einsatz gefordert sind. In Deutschland enthalten die Angaben zusätzlich Details zu selbstschließend (C und Klasse 5 bei Türen) und dichtschließend (Sa) bei einer Feuerschutztür (früher T30-1-FSA).
In einer Leistungserklärung für Brand- und Rauchschutzprodukte (System 1) sollte die Nummer des "Zertifikats zur Bestätigung der Leistungsbeständigkeit" angegeben werden, da es sich um ein baurechtlich erforderliches Dokument handelt.
Die Leistungserklärung muss in der im Verwendungsland geforderten Sprache verfasst und 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Dies kann elektronisch geschehen, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich einen Ausdruck. Wenn alle erforderlichen Schritte durchgeführt wurden, können die Produkte mit dem CE-Zeichen versehen und ausgeliefert werden. Die Angaben nach EN 16034 müssen durch zusätzliche Informationen ergänzt werden, wenn für diese Produkte auch andere harmonisierte Produktnormen gelten, wie zum Beispiel als Außentür (EN 14351-1), Innentür (derzeit prEN 14351-2), Automatiktür (EN 16361) oder als Tor (EN 13241-1).