Daten der Geräte und Anlagen
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DIE GENAUE KENNTNIS VON GERÄTE- UND ANLAGENDATEN UNTERSTÜTZT UNTERNEHMEN BEI DER AUSWAHL GEEIGNETER SICHERHEITSLÖSUNGEN
Eine umfassende Datenbank hilft bei der Identifizierung von Kompatibilitätsproblemen und ermöglicht eine effiziente Integration neuer Systeme. Durch die regelmäßige Überwachung von Geräte- und Anlagendaten können frühzeitig Abweichungen und mögliche Fehlfunktionen erkannt werden. Die Dokumentation von Geräte- und Anlagendaten erleichtert die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Branchenstandards.
Daten der Geräte und Anlagen
- Elektrische Daten
- Sonstige Gerätedaten
- Betriebsanweisungen
- Instandhaltungsanweisungen
- Prüfungen
- Herstellerverzeichnis
- Bestandspläne
Betriebsanweisungen
Anlagenbeschreibung mit Anlagencharakteristik und Einbauort, Garantiewerte, Betriebs- und Installationsdaten und Spezialmerkmale
Hinweis über das berechtigte Bedienungspersonal
Maßnahmen bei betriebsgefährdenden Zuständen (z. B. Frostgefahr, Sturm)
Angabe der Bedienungsreihenfolge, der Bedeutung und Lage der Bedie-nungsorgane, Schalt-, Schutz- und Steuergeräte, Sicherheitseinrichtungen, Entriegelungen, Stör- und Alarmmeldungen
Alle Bedienungsvorgänge werden in richtiger Reihenfolge aufgeführt und zu-sammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zu-sammengefasst.
Bei der Störungsbeseitigung sollten die folgenden Regeln beachtet werden:
Feststellungen im Wartungsbericht (ähnlich Inspektion)
Fehlersuchtabelle zur Eingrenzung einfacher Fehler
Hotline (falls vorhanden)
Beseitigung im Vertrag regeln, falls Eigenbeseitigung nicht möglich („erweiterter Wartungsvertrag“).
Sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren
Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können. Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten.
Es ist zu dokumentieren, wie, bzw. dass die Anforderungen der ASR A1 7 Techni-sche Regeln für Arbeitsstätten Türen und Tore insbesondere während des Betrei-bens eingehalten werden können:
Sicherung gegen mechanische Gefährdungen
Sicherung der Flügelbewegung
Sicherheit der Steuerung
Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen
Instandhaltung einschließlich sicherheitstechnischer Prüfung.
Herstellerverzeichnis und Abnahmeprotokolle
Zur Übersicht sollte eine Auflistung und Anschriften der Hersteller in Form eines Verzeichnisses mit zugehöriger Verknüpfung zu den entsprechenden AKS-Nummern erfolgen. Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.
Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten:
Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,
Anschrift des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenvertre-tungen,
Telefon/Fax¬-Nr. /Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretungen.
Abnahmeprotokolle im Rahmen der Bauabnahme (Funktionsprüfungen in allen Bedienstellungen, automatisches Abschalten usw.)
ggf. weitere Protokolle für den Funktions- und Leistungsnachweis.
Anlagenzeichnungen und -schemata
Nach erfolgter Durchführung der Arbeiten werden die Bestandspläne übergeben und zwar auf der Basis der letzten freigegebenen Montagepläne, sowie dem tatsächlichen Stand der Montage mit AKS-Nummern der Anlagenkomponenten und komponentenspezifischen Leistungsdaten, mit der räumlichen Anordnung der Stell- und Regelorgane und deren Leistungsdaten. Die zugehörigen Dämmungen sind ebenfalls Teil der Bestandspläne. Auf den Bestandsplänen dürfen keine Hinweise auf Montageabläufe enthalten sein. Detailpläne sind als gesonderte Pläne abzugeben, der Bestandsplan soll lediglich einen Hinweis auf einen Detailplan enthalten. Bestandspläne als Papierpausen dürfen keine handschriftlichen Eintragungen aufweisen.
Es geht um:
Detailpläne, Maße des Rollraumes, des Raumes für das Jalousiepaket oder der Aussparung für die Sonnenschutz-, Blendschutz-, Verdunkelungs- oder Markisenanlage. Verfügbare Sturzhöhe bei Rolltoren, Rollgittern und Sektionaltoren.
Anzahl, Art, Lage und Maße vorhandener oder zu liefernder Rollkästen oder Rollkastendeckel.
Art und Maße vorhandener Aussparungen.
Werkstattzeichnungen für besondere Konstruktionen
Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung einzubauender Bauteile
Art und Umfang verlangter Konstruktions- und Einbauzeichnungen
Ort der Anbringung
Art, Maße und Form der Stäbe für Rollläden, der Profile für Rolltore, der Gitterteile für Rollgitter, der Torflügel oder
Maße der Türen, Tore bzw. Fenster
Ausführung und Umfang elektrischer Anschlussarbeiten.
Anzahl, Art, Maße und Ausbildung von Anschlüssen an angrenzende Bauteile (insbesondere Stürze, u.U. Berücksichtigung der Gebäudestatik; Dokumenta-tion statischer Berechnungen).
Lage, Art der Bedienelemente (ggf. auch der Funktion).
Planunterlagen
Dies betrifft ergänzend zu den o.a. alphanumerischen Nachweisen alle zu liefernden grafischen Beschreibungen in Form von z.B. Bestands-, Sanierungsplänen sowie aller Montage- und Werkstattzeichnungen, die durch den AN auf Basis der Ausführungs-/Detailplanung des AG bzw. Architekten und des letztgültigen realisierten Ausführungsstandes nach den formellen und strukturellen Vorgaben (CAD-Richtlinie) des AG aufzubereiten sind.
Alle Zeichnungen müssen soweit möglich, den Bezug zu den Elementelisten aufweisen, sofern sinnvoll. Wichtige Beschreibungsmerkmale sind z.B.: Einbauteil (Rolltor, Tor usw.), die Wandöffnungsart, die lichte Rohbaubreite in mm, z. B. die Höhe in mm u.a.m.