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Sicherheitsanlagenbeschreibung

Facility Management: Sicherheitstechnik » Bauelemente » Anlagenbeschreibung

EINE DETAILLIERTE ANLAGENBESCHREIBUNG UNTERSTÜTZT UNTERNEHMEN DABEI, IHRE SICHERHEITSANFORDERUNGEN PRÄZISE ZU DEFINIEREN

EINE DETAILLIERTE ANLAGENBESCHREIBUNG UNTERSTÜTZT UNTERNEHMEN DABEI, IHRE SICHERHEITSANFORDERUNGEN PRÄZISE ZU DEFINIEREN

Die genaue Dokumentation von Sicherheitssystemen erleichtert Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten und sorgt für langfristige Zuverlässigkeit. Ein umfassender Überblick über die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht es, potenzielle Schwachstellen effektiv zu identifizieren. Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen der Anlagenbeschreibung gewährleisten, dass Sicherheitssysteme den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Beschreibung von Sicherheitssystemen für Gebäudeanlagen

Konstruktionsbeschreibung, Bauartnachweis

Hierzu gehört die vollständige Beschreibung jeder Anlagencharakteristik, und es sind die zugesicherten Eigenschaften und Leistungen aufzuführen.

Dies beinhaltet allgemeine Nachweise und Bestätigungen

  • zur Bauart,

  • Angaben zur Bauweise,

  • zur Konstruktion und Montage

  • bzw. zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Quali-täten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.

Nachweise der Verwendbarkeit

In Ergänzung der Abnahme- bzw. Einweisungsprotokolle sind Nachweise der Verwendbarkeit von Bauprodukten/Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt werden, zu liefern, d.h. allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, Zulassungen im Einzelfall, Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit vom AN nachzuweisen, wie z. B. Konformitätsnachweis (DIN EN 14351 „Fenster und Türen“, DIN EN 13241 „Tore“) und Zulassungsbescheid des DIBt bei Brandschutztüren.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

In den vorliegenden Beschreibungen muss der Auftragnehmer die Struktur der Bauteile darlegen, einschließlich der Einzelkomponenten, Baustoffe und Produkte, zusammen mit ihren wesentlichen Charakteristiken, Merkmalen und Funktionen.

Alle Anforderungen, die in der Leistungsbeschreibung genannt werden, müssen durch gültige Nachweise über die Eignung belegt werden. Diese Nachweise können in Form von Prüfzeugnissen oder ähnlichen Dokumenten einer offiziell anerkannten, zertifizierten Messstelle gemäß den geltenden Vorschriften erbracht werden.

Darüber hinaus müssen Datenblätter für die verwendeten Bauprodukte oder Materialdeklarationen bereitgestellt werden. Diese Dokumente müssen Details enthalten, wie zum Beispiel den Produktnamen und Hersteller, die Produktfunktion und technische Datenblätter sowie Sicherheitsdatenblätter. Sie müssen entsprechend der Kostengruppe oder STLB-Bau geordnet sein, zugeordnet zur speziellen Einbausituation und mit Informationen über den Stand der Daten und gegebenenfalls zu besonderen Gewährleistungsfristen.

Die Datenblätter müssen Nachweise zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe enthalten

  • Artikelname,

  • Hersteller,

  • Gewicht,

  • Abmessungen.

  • Materialbasis

  • Verwendetes Material

  • Schichtenaufbauten,

  • Farbeigenschaften

  • Echtheit (Licht, Wasser, Reibung),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteil-spezifische Daten,

  • ASR A 1.7 und Handlungshilfen zu Türen und Tore.

Ersatz- und Austauschteile

Mit der Produktbeschreibung bzw. Materialdeklaration müssen für jedes der aufgeführten Produkte wie allgemein üblich, zudem alle notwendigen Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten sein, die für Instandsetzungs- und Austauscharbeiten benötigt werden.

Das sind u. A.:

  • die genaue Bezeichnung der Hersteller/Lieferanten mit eindeutigem Bezug zum Herstellerverzeichnis mit Angabe des Fabrikats, Artikelname bzw. Typennummer

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • Die Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die von den Betreibern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen

  • und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten.

Einbauanleitungen

Die Produktnormen (CE) für Türen und Tore enthalten Anforderungen an die Nutzungssicherheit, aber nicht bzw. kaum an den Einbauort bzw. seine Umgebung. Deshalb sind auch Einbauanleitungen zu liefern.

Bezüglich der Beschreibung der Funktion eingebauter Türen, Tore und Fenster gelten die folgenden Anforderungen:

  • Lieferung von Funktionsbeschreibung der einzelnen Komponenten und das Zusammenwirken mit anderen Komponenten der technischen Gebäudeausrüstung, sofern hierzu Berührungspunkte bestehen, wie z. B. ggf. zur Brandschutztechnik, Lüftungstechnik u. ä.

  • Die Beschreibung muss auch eindeutig das funktionale Zusammenwirken mit der Gebäudeleittechnik beinhalten, sofern eine solche angebunden ist.

  • Alle Funktionen der Anlage sind eindeutig zu beschreiben, und zwar Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), Bau-physikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte).

Sicherheitsanforderungen

Darum sind zur Konkretisierung der Sicherheitsanforderungen für das „Einrichten“ und „Betreiben“ Detailregelungen zum Standort und zur Beschaffenheit nötig. (Beispiel: Barrierefreiheit, Maßangaben; Umbauten/Verfahrensänderungen, Sicherheitsabstände.)

Beschreibung Regelung, Steuerung und Antrieb

Die Art und Funktionen des Antriebs sind zu beschreiben. Dabei ist zu differenzieren zwischen den verschiedenen Ausführungen.